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Erdkabel statt Hochspannungs-Freileitung

Droht im Salzburgerland deswegen ein Volksaufstand?

von Hans-U. Jakob

Schwarzenburg, 7.10.2013

Wer dieser Tage durch das Salzburgerland fährt begegnet an zahlreichen Hausmauern oder an Feldrändern aufgestellt, diesen riesigen Plakaten im Weltformat.




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Um was geht es?

Durch das Salzburgerland ist eine 180km lange Höchstspannungsfreileitung von gewaltigem Kaliber geplant.

Spannung 380‘000Volt, thermischer Grenzstrom 3600Ampère pro Stromleiter.

Der 1Mikrotesla-Wert des Magnetfeldes reicht seitlich je nach Masthöhe und Masttyp von 80 bis 120m aus der Leitungsachse. Das erhöhte Krebsrisiko (nach IARC) von 200 bis 300m. Vorsorglich müssten jedoch bis 400m eingeplant werden.

Gegen die Leitung gibt es 10‘000 Einsprachen aus 119 Gemeinden. Wie die Behörden diese bewältigen wollen, steht noch in den Sternen. Vorläufig sieht es eher nach einem Volksaufstand, als nach einer einvernehmlichen Lösung aus. Siehe auch unter http://www.ig-erdkabel.at




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ICNIRP-Empfehlungen: unglaubwürdig

Dass im Salzburgerland kaum noch jemand den Empfehlungen der ICNIRP (International Comission on Non-Inizing Radation Protection) glaubt, geht aus den Plakat-Texten mehr als nur deutlich hervor. Die ICNIRP hat ihre Grenzwert-Empfehlungen kürzlich von 100Mikrotesla auf 200Mikrotesla heraufgesetzt. Dies damit Leitungen, wie die Salzburgleitung, direkt über die Hausdächer geführt werden dürfen.

Siehe unter /icnirp-oder-die-todesengel-von-oberschleissheim-d/

Die ICNIRP gibt sich gerne den Anschein einer internationalen Behörde, ist in Wirklichkeit jedoch bloss ein ganz gewöhnlicher Verein, mit Sitz in Oberschleissheim bei München, bestehend aus lediglich 14 Mitgliedern. Alles höchst industriefreundliche Akademiker/Innen, welche sich gegenseitig selbst wählen oder absetzen. Keine Regierung der Welt hat die Möglichkeit jemanden dorthin zu delegieren oder von dort abzuberufen.

Die ICNIRP-Grenzwerte schützen schlecht und recht vor unzulässiger Erwärmung des menschlichen Körpers. Das heisst, sie bewahren lediglich davor, dass sich der Mensch im niederfrequenten elektromagnetischen Feld (wie von Hochspannungsleitungen verursacht) nicht innerhalb von 7 Minuten von 37 auf 38°C erwärmt.

Von Krebsentstehung wie dies die Internationale Krebsagentur der WHO, die IARC bereits bei 0.4Mikrotesla befürchtet, will die ICNIRP nichts wissen. Wer dort andere Meinungen vertritt, fliegt hinaus.

Näheres zu Hochspannungsleitungen und Krebs finden Sie unter /hochspannungsleitungen-und-krebs-1659/

Erdverlegung ist möglich und bezahlbar

Der Verbund auch Austrian Power-Grid genannt, womit die Leitungsbetreiber gemeint sind, hat Dr. Ing. Heinrich Brakelmann mit einem Gutachten beauftragt, welches abklären soll, ob eine Erdverlegung einer Höchstspannungsleitung von diesem Kaliber überhaupt möglich wäre.

Fazit: Eine Erdverlegung ist selbst bei einem solchen Kaliber noch möglich. Das Gutachten umfasst allerdings 136 Seiten und sprengt den Umfang dieser Internetseite bei weitem. Wir zeigen hier deshalb nur eine der wichtigsten Grafiken daraus.




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Der Rohrblock (Kabeltrasse) würde lediglich 3.5m breit und das Magnetfeld wäre seitlich bereits bei 7.5 bis 8.5m aus der Leitungsachse auf 1 Mikrotesla abgeklungen (Freileitung 80-120m)

Die 12 Stromkabel sind in 2 Phasen-Splitting Systemen angeordnet und weisen in beiden Zentren je 1 Wasserkühlung (blaue Punkte) auf. Diese Abwärme kann für die Heizung öffentlicher Bauten wie Schulen oder Schwimmbäder verwendet werden, anstatt wie bei Freileitungen in der Luft zu verpuffen.

Dass eine Erdverlegung bedeutend mehr kostet, als eine Freileitung, liegt auf der Hand. Das Schweizerische Bundesgericht hat jedoch kürzlich in einem Aufsehen erregenden Urteil festgestellt, dass diese Mehrkosten in Relation zu den 3-4 mal geringeren Stromverlusten gesetzt werden müssen, die bei Stromtransport durch Bodenkabel entstehen. Und dass diese Stromeinsparung für volle 80 Jahre anzurechnen sei und somit ein Erdkabel lediglich nur noch 1.4 bis 1.6mal mehr koste als eine Freileitung.

Kommentare zu den schweizerischen Bundesgerichtsurteilen finden Sie unter:

/hochspannungsleitung-mettlen-amsteg/ (Lauerz)

/auslaufmodell-hochspannungs-freileitung/ (Riniken)

/hochspannunsleitung-wattenwil-muehleberg/ (Wattenwil-Mühleberg)

Von Hans-U. Jakob

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