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Ausgebootet

An der internationalen Konferenz der IARC in Lyon wurden einige Industriegeldempfänger ausgebootet. Andere mogelten sich durch die Hintertüre

von Hans-U. Jakob, 29.6.2011

An ihrer internationalen Konferenz in Lyon (F) hat die internationale Krebsagentur IARC der WHO am 31.Mai 2011 Handystrahlung und andere Funkanwendungen fast einstimmig in die Stufe 2B eingestuft. Das heisst so viel, wie vorher unbedenklich und jetzt neu möglicherweise krebserzeugend.

Sehr eindrücklich

In der selben Stufe 2B, das heisst, möglicherweise krebserzeugend befinden sich auch das Schädlingsbekämpfungsmittel DDT, welches in der Schweiz seit Jahren verboten ist.

Auch niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und Trafostationen ausgehen sind schon seit 10 Jahren in der Kategorie 2B. Bestens bekannt ist hier das gehäufte Auftreten von Kinderleukämie entlang von Hochspannungsleitungen.  Siehe unter /hochspannungsleitungen-und-krebs-1659/

Stimmrecht entzogen

Im Vorfeld der Konferenz von Lyon wurden verschiedenen Wissenschaftlern, deren Nähe zur Telekommunikationsindustrie bekannt ist, das Stimmrecht entzogen.

So wurde auch Prof. Ahlbom, welcher auch in der Leitungsgruppe des Schweizerischen nationalen Mobilfunkforschungsprogramms NFP-57 tätig war, als stimmberechtigtes Mitglied vom Meeting in Lyon nachträglich ausgeladen.

Begründet wurde dieser Schritt mit seinen Industrieverflechtungen. In der Folge hat die Schwedische Regierung eine Untersuchung in dieser Sache eingeleitet, da Prof. Ahlbom auch Mitglied einer Kommission für Strahlenschutz in Schweden ist. Den Ergebnissen dieser Untersuchung ist Prof. Ahlbom nun zuvorgekommen, indem er selber seinen Rücktritt aus dieser Kommission einreichte (siehe http://www.microwavenews.com).

Der Mobbing-Spezialist

Alexander Lerchl, Professor an der privaten Jacobs Universität in Bremen und zugleich Welt Nr.1 auf der internationalen Rangliste der Mobber gegen mobilfunkkritische Wissenschaftler, gegen Schutzorganisationen Elektrosmog-Betroffener und gegen Elektrosmog-Erkrankte selbst, hat eine erste Quittung für sein Wirken bereits im Januar erhalten, als er sich vergeblich um die Mitgliedschaft bei der IARC bewarb. Siehe /alexander-its-time-to-say-good-by/

Prof Niels Kuster von der ETH, welcher mit mehreren Arbeiten am Schweizerischen nationalen Forschungsprogramm NFP-57 beteiligt war, wurde von IARC-WHO übrigens von Anfang an wegen seiner Industrieverflechtungen nicht als stimmberechtigtes Mitglied am Treffen in Lyon zugelassen.

 

Die gewaschenen Industriegelder

Prof. Mike Mevissen von der Uni Bern ebenfalls mit mehreren Arbeiten am NFP-57 beteiligt, wurde als stimmberechtigtes Mitglied von der IARC-WHO zugelassen. Sie hat zwar von Anfang an deklariert, dass sie auch für die Forschungsstiftung Mobilkommunikation tätig ist. Allerdings hat sie nicht angegeben, dass diese Stiftung praktisch vollumfänglich von der Industrie finanziert wird.

Prof. Röösli von der Uni Basel wurde ebenfalls als stimmberechtigtes Mitglied von der IARC-WHO zugelassen, obwohl nicht von Anfang an in der Teilnehmerliste aufgeführt war, dass er, wie Prof. Mike Mevissen ebenfalls Gelder von der Stiftung Mobilkommunikation bezieht.

Dies wurde erst kurz vor Schluss des Treffens, anhand einer aktualisierten Teilnehmerliste bekannt, in welcher auch seine finanziellen Verflechtungen aufgeführt sind. Mehr über Rööslis Studien finden Sie unter /nfp57-mobilfunk-strahlungsmessung-mit-dem-zufallsgenerator/ oder /das-dosimeter-ein-peut-eterli-oder-ninueterli-/




Forschungsstiftung.jpg



Bild oben: Dieser Ausschnitt aus der Internetseite der Forschungsstiftung Mobilkommunikation zeigt sehr schön, woher die Stiftung ihre Gelder bezieht, um diese anschliessend in unverdächtige Forschungsgelder zu waschen.

Die Gesamtansicht finden Sie unter http://www.mobile-research.ethz.ch/sponsoring.htm

Interessant ist der Neuzugang unter den Gönnern ab mindestens Fr. 10‘000 jährlich unter

http://www.enkom.com/page/content/index.asp?MenuID=635&ID=1071&Menu=6&Item=10.3

Anpassungen verweigert

Diese Ausschlüsse und Deklarationen scheinen die Nationalfonds-Gewaltigen, welche das 5 Millionen teure NFP-57 Programm zu verantworten haben, nicht im Entferntesten zu beeindrucken. Eben so wenig die Einstufung von Handystrahlung und anderer Funkanwendungen fast einstimmig in die Stufe 2B. Sie haben unterdessen mehrmals bekräftigt, die Vorkomnisse und Erkenntnisse rund um die Konferenz von Lyon, seien kein Grund den Synthesebericht zum NFP-57 oder irgendwelche andere Veröffentlichungen anzupassen.

Zitat:Erste Abklärungen haben gezeigt, dass die Synthese der Leitungsgruppe aufgrund dieses Umstandes keiner Revision bedarf. Ende Zitat von http://www.nfp57.ch/d_index.cfm NEWS vom 24. Mai 2011

Von Hans-U. Jakob

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