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Vorzügliche Beilage zu unseren Mustereinsprachen

Vorzügliche Beilage zu unsereren
Mustereinsprachen

Von WD. Rose

INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FUER ELEKTROSMOG-FORSCHUNG

Gesundheitliche Risiken durch Mobilfunk-Sendeanlagen

In den europäischen Ländern werden mehrere Hunderttausend Sendeanlagen für digitale GSM- und UMTS-Mobilfunk-netze errichtet. Eine flächendeckende Versorgung ist das Ziel der Mobilfunk-Unternehmen. Diese Entwicklung führt dazu, dass wir alle ständig an jedem Ort einer gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Strahlenbelastung ausgesetzt sind, die es in dieser Art und Intensität bisher nicht gegeben hat. Auswirkungen dieser unerforschten Technologien auf den menschlichen Organismus, Tiere und die Natur werden erst in dem z.Zt. laufenden Grossversuch an der Bevölkerung erkennbar.

Das Gefährliche an dieser allgegenwärtigen Hochfrequenzbelastung besteht darin, dass auch unser körpereigenes Informationssystem mit natürlichen elektromagnetischen Signalen arbeitet – allerdings auf einem wesentlich schwäche-ren Energieniveau! Die Überflutung durch technische Hochfrequenzquellen verursacht deshalb vielfältige biologische Störungen durch Einkoppelung hochfrequenter Frequenzmuster in das Informationssystem unserer Zellen.

Aber nicht nur die störende und zerstörende Wirkung der Hochfrequenzstrahlung auf Zellstrukturen und ihr Informati-onssystem ist bekannt; auch ihre Fähigkeit zur Erbgutveränderung mit allen Folgen genbedingter Missbildungen und ver-mehrter Krebsgefährdung ist durch Forschungsarbeiten bewiesen. Völlig neuartige gesundheitliche Probleme ergeben sich zusätzlich aus der in der Mobilfunktechnik erst seit kurzem verwendeten niederfrequenten Pulsung der Mobilfunkstrahlung.

Forschungsergebnisse zu gesundheitlichen Risiken der niederfrequent gepulsten Mobil-funk-Strahlung

Der Biophysiker Dr. Lebrecht von Klitzing an der Universität Lübeck hat festgestellt, dass der Körper besonders emp-findlich auf die niederfrequenten Pulsationen, die beim GSM-Mobilfunk auf die hochfrequente Trägerwelle aufmoduliert sind, reagiert. Niederfrequente periodisch wiederkehrende Frequenzmuster sind offensichtlich biologische Signale, die wichtige Auslösefunktionen für den Stoffwechsel, das Hormonsystem, das Immunsystem, den Schlaf-Wach-Rhythmus etc. beinhalten. Durch die niederfrequente Pulsung der hochfrequenten Mobilfunk-Netze sind somit vielfältigste Entgleisungen unserer „Biorhythmik“ in unseren Stammhirnregionen und eine deutliche Steigerung unserer Krebsgefährdung zu erklären. Durch gepulste Felder wird die Immunreaktion von Zellen um 90% reduziert!

Vermehrte wissenschaftliche Aufmerksamkeit gewinnt die verminderte Melatoninproduktion durch Elektrosmog. Durch Studien von Prof. Wolfgang Löscher an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und anderen Wissenschaftlern wurde inzwischen bewiesen, dass die nächtliche Melatoninsynthese durch einwirkende elektrische und magnetische Wechselfelder stark reduziert wird. Dies ist von grosser Bedeutung, weil sich dadurch die natürliche Schutzwirkung des Melatonins gegen Krebs verringert. Aber auch für Störungen des Biorhythmus, Schlafstörungen, Müdigkeit, Depressionen und Immunschwä-che wird die verminderte nächtliche Melatoninausschüttung durch Elektrosmog verantwortlich gemacht.

Zahlreiche Untersuchungen renommierter Forschungsinstitute im In- und Ausland haben bewiesen, dass elektro-magnetische Strahlung im Hochfrequenzbereich auch in einer Leistungsdichte, die weit unter den derzeitigen gesetzlichen Grenzwerten oder Normen liegt, vielfältigste Störungen verursachen kann, wie Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Schwindel, Denkblockaden, Tinnitus, aber auch Hör-sturz, Depression, Gereiztheit, Erhöhung der Blutfette und Absinken der Lymphozyten, Erbgutveränderungen, erhöhte Krebsgefahr usw. (Quelle: >Elektrosmog – Elektrostress< von Wulf-Dietrich Rose; ISBN 3-462-02326-8).

Auf Grund der Erfahrung aus mehreren Tausend durchgeführten Messungen und dem aktuellen Stand der Forschung ist der gesetzlich garantierte Schutz der Bevölkerung im Nahbereich zahlreicher Mobilfunk-Sendeanlagen nicht gewährleistet.

Über die gesundheitlichen Gefahren elektromagnetischer Strahlung und die Möglichkeiten, sich davor zu schützen gibt das folgende Buch Auskunft. Ein spezielles Kapitel informiert über die Gefahren der Mobilfunk-Technologie.
Elektrosmog – Elektrostress – Strahlung in unserem Alltag und was wir dagegen tun können.

Autor: Wulf-Dietrich Rose, 245 Seiten, Verlag Kiepenheuer & Witsch, ISBN 3-462-02326-8, im Buchhandel CHF 16,–

Zur Diskussion über Vorsorgewerte für die Immissionen durch Mobilfunkstrahlung

Die Nobelpreisträger Sakmann und Neher haben entdeckt, dass bereits minimale Feldstärken von 0,002 V/m zur körpereigenen Informationsübermittlung genügen und damit Fehlleistungen im Körper verursacht werden können.

Mit elektrischen Feldstärken unter 0,000.2 V/m konnte bei verschiedenen Frequenzen eine Veränderung des Kalzium-Ionen-Ausstroms im Gehirn gemessen werden. Dies scheint besonders deutlich zu wirken, wenn Kalziumverluste bei der Flüssigkeit auftreten, die das Gehirn umgibt. Eine Reihe von wichtigen Regelungsprozessen im menschlichen Körper sind auf Kalzium-Ionen angewiesen und werden daher in Mitleidenschaft gezogen. (Käs 1989)

In einer gemeinsamen Resolution (Stand Oktober 1999) deutscher Wissenschaftler, Ärzte, Betroffenen-Organisationen, dem Bundesverband gegen Elektrosmog und von der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung (IGEF) wird aufgrund mehrjähriger Erfahrungen die Einhaltung eines Maximalwertes für die elektrische Feldstärke von 0,02 V/m für den Wachbereich und 0,002 V/m für den Schlafbereich gefordert.

Die Grenzwerte der NIS-Verordnung für die Allgemeinbevölkerung sind frequenzabhängig und liegen im hier anzuwendenden Frequenzbereich bei 4 V/m für die elektrische Feldstärke. Also mehrere Dekaden höher als der von unabhängigen Wissenschaftlern und Instituten, Fachärzten, Umweltorganisationen, Berufsverbänden und Betroffenen-Organisationen aufgrund der Erfahrungen aus zahlreichen Untersuchungen geforderte Maximalwert.

Die NIS-Verordnung (Schweiz und Liechtenstein) schliesst die Vorsorge aus

Die NIS-Verordnung steht mit den zentralen Vorsorge-Schutzbestimmungen des Umweltschutzgesetzes USG im Widerspruch, verstösst deshalb gegen die Menschenrechte und gegen fundamentale Verfassungsrechte. Die NIS-Verordnung darf grundsätzlich nicht als Norm angewendet werden, weil diese Norm selbst den Schutz von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit im offiziellen „Erläuternden Bericht“ zur NIS-Verordnung folgendermassen aus-schliesst:

„Auch bei schwacher nichtionisierender Strahlung – unterhalb der Immissionsgrenzwerte – treten biologische Wirkungen auf oder werden auf Grund statistischer Untersuchungen vermutet. Beispielsweise wurden physiologische Änderungen beim Stoffwechsel von Zellen nachgewiesen (Kalzium-Haushalt). Bei Versuchstieren wird die Ausschüttung des Hormons Melatonin während der Nacht beeinflusst. Vereinzelt berichten Personen über Schlafstörungen und andere Störungen des Wohlbefindens im Zusammenhang mit schwachen elektromagnetischen Feldern. Schliesslich hat sich aus statistischen Untersuchungen ein Verdacht auf eine krebsfördernde Wirkung schwacher elektromagnetischer Felder ergeben.“

Bei den Grenzwerten der NIS-Verordnung wurden, wie Prof. Krüger kürzlich nochmal bestätigte, nur thermi-sche Wirkungen berücksichtigt. Die Grenzwerte der NIS-Verordnung können keine biologischen Schäden im Niedrigdosisbereich ausschliessen; also Effekte bei minimalen Leistungen, ohne dass sich der Körper merklich erwärmt! Ebenso fand die biologisch hochwirksame niederfrequente Pulsung der Mobilfunkstrahlung bei der Grenzwertfestsetzung keine Berücksichtigung. Die NIS-Verordnung schützt lediglich vor dem akutem Todes-fall durch unzulässige Erwärmung!

Was können Sie gegen Mobilfunk-Sendeanlagen in Ihrem Wohngebiet unternehmen?

Das USG verlangt, dass Immissionsgrenzwerte nicht nur nach dem Stand der Wissenschaft, sondern auch nach dem Stand der Erfahrung festgelegt werden müssen. Zudem müssen dabei nicht nur die Wirkungen auf die allgemeine Bevölkerung, sondern auch die Wirkungen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere, berücksichtigt werden. Die NIS-Verordnung hat als Rechtsgrundlage für den Bau und Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen diese gesetzlichen Bestimmungen nicht übernommen. Dies berechtigt insbesondere die vom Schutz (gemäss USG) Ausgeschlossenen zu einem Einspruch gegen den Bau bzw. Betrieb einer Mobilfunk-Sendeanlage. Sie können fordern, dass im Sinne der akzessorischen Prüfung zuerst die Rechtmässigkeit der NIS-Verordnung zu prüfen ist, weil damit erst das anwendbare Recht entschieden wird. In diesem Verfahren sei den Beschwerdeführern, den Betroffenen und ihren Fachleuten genügend Zeit für schriftliche und mündliche Stellungnahmen einzuräumen.

Wir prüfen aufgrund von Messungen bzw. Berechnungen die jeweilige Situation, erstellen Gutachten und beraten Sie

INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FUER ELEKTROSMOG-FORSCHUNG IGEF
Büro Österreich: Wulf-Dietrich Rose; Sachverständiger für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) IGEF
Postanschrift Büro Österreich: Seebach 137, A-6370 Kitzbühel / Tirol – Telefon international 0043-5356-64354 Telefax international 0043-5356-65904 – Internet: http://www.elektrosmog.com – E-Mail: elektrosmog @ aon.at

Mustereinsprache für Einzelpersonen (Seite 54)

Mustereinsprache für Gruppen (Seite 55)

Von Hans-U. Jakob

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