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Verursacherprinzip falsch verstanden.

Verursacherprinzip falsch verstanden.

Nach Art.12 NISV obliegt die Pflicht zur Kontrolle, ob die Anlagegrenzwerte eingehalten sind, der Vollzugsbehörde. Das heisst, Gemeinden oder Kantone, welche zwecks Erteilung von Baubewilligungen die NISV vollziehen, sind nachher auch verpflichtet, die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen.
(NISV=Verordnung des Bundes über nichtionisierende Strahlung)

Hans-U.Jakob, 21.6.2002

Mit Ausnahme des Kantons Zürich sind aber Gemeinden und Kantone kaum in der Lage, dieser Verpflichtung in irgendeiner Art nachzukommen, denn ihnen fehlt schlicht und einfach das Fachwissen und die Messeinrichtung. Doppelmeter, Massband und eine Lesebrille helfen da nicht weiter.
Nach allgemeiner Gerichtspraxis hat sich eingespielt, dass Anlagen, bei welchen die berechneten Strahlungswerte bis auf 80% des Anlagegrenzwertes herankommen, im Betrieb nachgemessen werden müssten. Und Anlagen, welche direkt am Anlagegrenzwert betrieben werden, alle 6 Monate überprüft werden sollten.

Was sich gar nicht bewährt hat und auf keinen Fall geduldet werden darf, ist die Anwendung des sogenannten Eigenverantwortungprinzips. Das heisst, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Anlagen selber überprüfen und dann den Vollzugsbehörden Bericht erstatten. Die Praxis hat gezeigt, dass dies zu Mogelein und Betrügereien führt, dass dem Fachmann buchstäblich die Haare zu Berge stehen, falls er noch solche hat.

Die Vollzugsbehörden müssten und sollten……… Können tun sie aber nicht. Also werden sogenannt akkreditierte Messfirmen bestellt. Die können dann schon, aber immer brav zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber, denn diesen gehören sie ja grösstenteils oder sie sind finanziell von diesen völlig abhängig. Ihre Auftraggeber sind ja nicht im Stande diese Messresultate zu beurteilen. Hat ein Auftraggeber einmal Zweifel an der Richtigkeit solcher Messresultate, ist es sinnlos, einen weiteren Akkreditierten zur Nachprüfung zu bestellen. Denn jeder Akkreditierte hat eine Verpflichtung unterschrieben, nie Messresultate abzuliefern, welche einen andern Akkrediterten in Zweifel ziehen könnten, ansonsten er seine Akkreditierung verliert. Siehe Dokument 707d von METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung)

Sei dem wie es wolle: Eine Ueberprüfung einer Mobilfunk-Basisstation kostet in jedem Fall etwas. Je nach akademischem Grad der Prüfer, Prof. Dr. Ing. usw. sogar sehr viel. Hier zeigt die Praxis, dass sich die Güte der Messresultate meistens umgekehrt proportional zu der Höhe des akademischen Grades verhält. (Siehe Messwettbewerb von METAS vom Sept/Okt. 01)

Auf jeden Fall hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass bei den anfallenden Prüfungskosten (aber nur hier) das Verursacherprinzip angewendet werden soll. Das heisst, dass der Verursacher der Immission zur Kasse gebeten wird.

Das wurde nun von den Gemeindebehörden von Thalwil völlig missverstanden. Thalwil ist eine der mit Mobilfunkantennen am besten gesegneten Gemeinden der Schweiz. Durchgangsverkehr, Autobahn, Eisenbahn, Wassersport, See, und Massen-Schlafstadt von Zürich. Kommt dazu, dass die Goldküste am gegenüber liegenden Seeufer von hier aus bestrahlt wird, weil die Einflussreichen auf der andern Seeseite keine Sendemasten in ihren Parkanlagen oder sonstwo in ihrer Nähe dulden.
Kein Wunder also, wenn in Thalwil Klagen über Gesundheitsschäden durch Mobilfunk-strahlung weit häufiger als andernorts auftreten.

Besonderen Anlass zu dauernden Klagen geben logischerweise Anlagen, die hart am Grenzwert arbeiten. Die Gemeinde Thalwil versteht nun das Verursacherprinzip so, dass diejenigen, die sich bei der Gemeinde beklagen, für Messungen und Abklärungen bezahlen sollen.

Damit kommt die Gemeinde ihrer Aufsichtspflicht über die Mobilfunkanlagen natürlich nicht nach. Als Verursacher einer Immission gilt selbstverständlich immer noch der Anlagebetreiber und vor allem der Grundstückeigentümer, auf dessen Boden der Immissionsverursacher steht und nicht der krank gewordene Anwohner.

Die von der Gemeinde Thalwil den Klägern angedrohten Kosten sind deshalb nicht ernst zu nehmen und dienen vor allem der Abschreckung der unzähligen, durch Mobilfunk krank gewordenen Bürger/Innen.

siehe auch unter

)

Korruptionsskandal im Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (unter Recht und Unrecht)

Von Hans-U. Jakob

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