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Tagesanzeiger und NZZ verbreiten „höheren technischen Blödsinn“

Mobilfunkstrahlung auf öffentlichen Plätzen und Trottoirs 1.5m über dem Asphalt zu messen und im TA und in der NZZ vom 26.9.06 als allgemein gültige Werte zu publizieren, kommt dem Straftatbestand der Falschbegutachtung gleich. Denn auf der Höhe der 5. Etage ist die Strahlungsintensität in den meisten Fällen 10 mal höher. Doch wo findet sich ein mutiger Staatsanwalt, welcher diese Schlitzohren in die Schranken weist?

Hans-U. Jakob. 27.9.06

Mobilfunkantennen strahlen wie starke Scheinwerfer, aus der Horizontalen leicht abwärts geneigt. Pro Standort immer in 3 Himmelsrichtungen, damit der Kreis von oben gesehen einigermassen abgedeckt wird. Abweichungen aus den Hauptstrahlrichtungen ergeben massive Richtungsdämpfungen, das heisst, in Volt pro Meter (V/m) gemessen bis Faktor 5 weniger Strahlung, wenn man 45° links oder rechts der Hauptstrahlrichtung oder was weit effizienter ist, horizontal etwa 10° unterhalb des Strahlenkegels misst, was dann eine Reduktion um Faktor 10 ergibt.
Der scheinwerferähnliche Strahlenkegel wird im Fachjargon auch Strahlenkeule genannt. Es darf daran erinnert werden, dass sich bereits die Neandertaler gegenseitig mit Keulen tot geschlagen haben.
Wer unten auf der Strasse oder auf dem Platz misst, befindet sich in 99% aller Fälle unterhalb des Scheinwerferkegels und vielleicht sogar horizontal noch etwas ausserhalb der Hauptstrahlrichtung.

bakomSalzburg11b.jpg

Bild 1: Typische Strahlungsverteilung in innerstädtischem Gebiet. Messungen unten auf Strassen und Plätzen ergeben ein völlig falsches Bild. Im Bild eingetragen sind diejenigen Messorte, die auch die Messtechnker vom ForumMobil hätten benützen müssen!
Farbskala:
Schwarz: keine Strahlung
Dunkelblau: sehr schwache Strahlung
Hellblau: schwache Strahlung
Weiss: mittelmässige Strahlung
grün: starke Strahlung
Gelb: sehr starke Strahlung
Orange: stärkste Strahlung
Braun: allerstärkste Strahlung
Bild: Computersimulation Bundesamt für Kommunikation

Wer einigermassen aussagekräftige Messresultate haben will, muss sich also in einer der horizontalen Hauptstrahlrichtungen nach oben begeben und sich der Keule von unten her annähern oder sogar in diese hineinsteigen. Und im Klartext bedeutet das, dass in einem Gebäude die Strahlung bis in die 5.Etage hinauf kontinuierlich bis zum 10-Fachen zunimmt. Wenn nun, wie in NZZ und TA behauptet wird, auf dem Bellevueplatz in Zürich, in Zeiten höchster Belastung, eine Strahlenbelastung von „nur“ 1.35V/m (Volt pro Meter) geherrscht habe, bedeutet das in einem der angrenzenden Gebäude bei offenem Fenster im 5. Stock = 13.5V/m. Wohlgemerkt bei einem Grenzwert von 5V/m und nicht etwa bei 50V/m wie in NZZ und TA behauptet. Denn die 50V/m gelten nur für Kurzzeitaufenthalt und schützen die Menschen lediglich vor Verbrennungen. Die 50V/m gelten nicht für Wohn- und Arbeitsräume, weil sie nicht im Entferntesten gegen biologische Langzeitwirkungen (wie etwa Krebs) etwas nützen.
Der Grenzwert am Bellevue war demnach nicht 40 mal unter- sondern um das 2.7-Fache überschritten.

Wer von den Journalisten nicht besser Bescheid weis, sollte die Finger vor solchen Veröffentlichungen lassen. Diese wiegen die Bevölkerung in völlig falscher Sicherheit und bringen Krankheit, Not und Elend über die Betroffenen.

Aehnliche Falschmeldungen veröffentlichen NZZ und TA vom Bahnhofplatz in Winterthur. Hier sollen es sogar „nur“ 0.58V/m gewesen sein. Nach obigem Bespiel berechnet heisst das aber im 5.Stock mindestens 5.8V/m. Auch hier Alarmstufe „rot“ und gar nicht etwa „unbedenklich“ wie in der Schlagzeile des TA vermerkt.

Verantwortlich für die Messungen zeichnete einmal mehr das ForumMobil. Das ist ein Verein der Schweizer Mobilfunkbetreiber mit Jahresbeiträgen von 1 Million sfr (pro Mitglied)
Ob die auftraggebenden Kantons- und Gemeindebehörden hier als Passivmitglieder gemeldet sind, konnte nicht Erfahrung gebracht werden. Möglich wäre es schon, beträgt doch der Jahresbeitrag für Passivmitglieder „nur“ sfr. 100’000.

Kommentar: „Wer denen noch etwas glaubt, ist selber schuld!“
Die Schlitzohren wissen, im Gegensatz zu der ahnungslosen Bevölkerung, nämlich schon wo sie ihre Messgeräte aufstellen müssen, um zu unbedenklichen Resultaten zu kommen.

Uebrigens: Um langfristig gesund zu bleiben, dürfte die hochfrequente Dauerbestrahlung in Innenräumen nicht über 0.02V/m und aussen nicht über 0.06V/m liegen. Das sind die Werte welche aus einer Vielzahl unabhängiger, nicht von den Mobilfunkbetreibern bezahlten epidemiologischen Studien hervorgehen. (Quelle: Landessanitätsdirektion Salzburg, Dr, G. Oberfeld)

Ein weiterer dummer Spruch im TA stammt angeblich von Hansjörg Sommer vom AWEL (Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft des Kantons Zürich)
Sommer behauptet, ein älteres Händy erzeuge höchstens 2V/m. Das stimmt, allerdings nur dann, wenn das Handy nicht sendet. Sonst wären es dann 90-120V/m. Aber, aber Herr Sommer ! Wie kann man(n) nur?

BildK.jpg

Spitzenwerte bis zu 120 Volt pro Meter (und 150mA/m) in der Gebrauchsdistanz zum menschlichen Schädel. Der PC links im Bild rückt den Strahlungswert lediglich um 0.2V/m nach oben. Die Schädelwand eines Erwachsenen dämpft die Strahlung lediglich um 30%. Der Rest gelangt auf die Hirnoberfläche. Die Schädelwand eines Kindes ist noch wesentlich dünner.
Bild aus dem Gigaherz-Labor, aufgenommen bei schlechten Empfangsbedingungen.
Die weisse Messsonde (rechts) ist in der Gebrauchsdistanz zum Schädel angeordnet worden.

Von Hans-U. Jakob

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