News

Staatliche Dressur von Kleinkindern

Unglaublich aber wahr. Im Kanton Aargau steht Unterricht mit Smartphones und Tablets auf dem obligatorischen Lehrplan. Nicht etwa für Oberstufen-Schüler, nein für Kindergärteler ab dem 4. Lebensjahr. Für die Datenübertragung ist gemäss Lehrplan eine kabelloseLösung per WLAN zu bevorzugen. Hochfrequente elektromagnetische Belastung der Kleinen, ist für die Verantwortlichen ein Tabu-Thema.


Bild oben:
Digitale Kindergärten der Stadt Wien

Von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 8.September 2025

Einem besorgten Vater der kürzlich im Kindergarten der Gemeinde Teufenthal eine HF-EM Feldstärke von 6.5V/m (Volt pro Meter) gemessen hatte und sich darauf hin weigerte, seinen kleinen 4-Jährigen dort «unterrichten» zu lassen, wurde mit Strafanzeigen und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Massnahmen gedroht.

Zur Vorgeschichte
Nach einem Brief an die Schulleitung Teufrmthal in welchem der besorgte Vater einen WLAN-freien Unterricht für seinen 4-Jährigen forderte, wurde der Vater zu einem Gespräch mit der Schulleiterin und der für das Ressort Bildung zuständigen Gemeinderätin aufgeboten.
Laut Protokoll wurde ihm hier klargemacht, dass das gar nicht gehe. Der Lehrplan schreibe Medienkompetenz vor. Der Lehrplan suggeriere Datenübertragung per Funk. Und aus praktischen Gründen sei an ihrer Schule nur Funk möglich. Man orientiere sich an den Vorgaben des Bundes und vertraue diesen. Von den zahlreichen neuen, vom Vater eingebrachten alarmierenden Gesundheitsstudien, etwa von Frau Prof. Mike Mevissen (UNI Bern) mit Krebsgefahr ab HF-E-Feldstärke von 1V/m, wollten weder die Schulleiterin noch die Gemeinderätin etwas wissen. (Siehe https://www.gigaherz.ch/who-und-bfs-muessen-korrigieren-funkstrahlung-erzeugt-krebs/

Dem Vater wurden folgende drei Möglichkeiten offeriert:
1) Er könne seinen Sohn um 1 Jahr zurückstellen (vielleicht verträgt er bis dann WLAN?)
2) Er könne seinen Sohn auf seine Kosten im Waldkindergarten der Stadt Baden unterrichten lassen. (Wieso geht es dann dort ohne WLAN)
3) Er könne seinen Sohn zu Hause selber unterrichten (Homescooling)

Bei Nichtbefolgen erfolge Strafanzeige wegen unterlassener Beschulungspflicht mit anschliessendem Strafverfahren.

Der Vater entschied sich für Variante 3
Doch da geriet er von Neuem an die Falschen. Respektive an den Aargauischen Amtsschimmel. Dieser wieherte gewaltig. Und zwar per e-mail am 1.September  wie folgt:

O-Ton:
Für die private Schulung Ihres Sohnes steht die Überprüfung des genügenden Unterrichts durch die kantonale Schulaufsicht und die Schulführung der Schule Teufenthal an. Dies findet an folgendem Datum statt:
14. Oktober 2025, Zeit 09:00 Uhr

Die Überprüfung findet bei Ihnen zu Hause in Form eines Unterrichtsbesuchs statt. Dabei möchten wir zuerst 20-30 Minuten exemplarischen Unterricht sehen und würden im Anschluss mit Ihnen und Ihrem Kind die gesichteten Unterlagen und unsere Beobachtungen aus der Unterrichtssequenz besprechen. Zeitrahmen für alles wäre ungefähr 1.5 Stunden.

Weitere Dokumente die für die Überprüfung des genügenden Unterrichts benötigt werden, inklusive Abgabetermine und Form:
Lernportfolio (Hinweise dazu im Anhang) des Schuljahres 2025/2026 01.10.2025.
Digital per E-Mail an die Fachperson Schulaufsicht und die Schulführung.

Weitere Lehr- und Lernunterlagen des Schuljahres 2025/2026
* Planungsunterlagen
* Stundenplan
* Lehrmittelliste
Spätestens bis 01.10.2025. Digital per E-Mail an die Fachperson Schulaufsicht und die Schulführung.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser E-Mail bis spätestens am 12. September 2025.

Freundliche Grüsse
KANTON AARGAU
Departement Bildung, Kultur und Sport
XYZ
Fachspezialistin Bildung, Sektion Schulaufsicht
Abteilung Volksschule
Sektion Schulaufsicht
Bachstrasse 15, 5001 Aarau
Ende O-Ton.

Kommentar:
Unglaublich, wie sich da die Kantonsverwaltung des Industriekantons Aargau in die Erziehung eines 4-Jährigen einmischt. Schon der Ton gleicht stark einem militärischen Marschbefehl, der weder Fragen noch Widerspruch duldet. Die Behörde steht am 14.Oktober um 09.00 zwecks Inspektion eines Probeunterrichts, bei Ihnen auf der Matte. Egal ob Ihnen dieser Termin passt oder nicht. Und bis Spätestens 01.10.2025 haben Sie einzureichen……………
Im Gegensatz zu einem militärischen Marschbefehl steht am Ende dieser unfreundlichen Post immerhin noch «mit freundlichen Grüssen». Obschon das Ganze gar nicht etwa freundlich gemeint ist.

Da soll ein 4-Jähriger mit Planungsunterlagen, Stundenplan und Lehrmittelliste gemäss einem staatlich anerkannten Lernportofolio gedrillt werden. Am liebsten gleich noch mit Exerzieren auf dem Garagen-Vorplatz. Einfach Kind sein, seine Spielsachen selber kreieren und selber durch Erfahrung klug werden, ist da offensichtlich nicht gefragt. Ab dem 4.Altersjahr  sagt im Kanton Aargau der Staat was gut ist für das Kind und nicht mehr die Eltern.

Ganz nett im Marschbefehl ist noch die Sequenz: Im Anschluss an den exemplarischen Unterricht würden wir mit Ihnen und Ihrem Kind die gesichteten Unterlagen und unsere Beobachtungen aus der Unterrichtssequenz besprechen.

Es ist kaum anzunehmen, dass ein durch den Staatsbesuch völlig verschüchterter 4-Jähriger eine nur im Entferntesten realitätsnahe Unterrichtssequenz bieten kann, geschweige denn im Stande ist, im Anschluss daran einer Diskussion zwischen überdrehten Pädagogen zu folgen. Das Fernziel dieser Vorführung ist offensichtlich: Der Entzug der Erziehungsberechtigung mit Fremdplazierung des Kindes.

Blüten des Föderalismus
Im Kanton Aargau blüht einem Vater der sich weigert seinen 4-Jährigen in einen WLAN-verseuchten Kindergarten zu schicken, eine Strafanzeige mit deren schwerwiegenden Folgen, während der Kanton Neuenburg WLAN und Funk an Kindergärten und Primarschulen in einer Verordnung zum Schutz der Kinder, explizit verbietet.
CHAPITRE 2
Déploiement du réseau RPN dans les écoles neuchâteloises
Art. 7 Seuls les réseaux filaires (réseau utilisant comme support des câbles métalliques ou des fibres optiques) sont autorisés dans les classes des écoles enfantines.
Art. 8
1 Seuls les réseaux filaires sont autorisés dans les classes des écoles primaires.

Das Neueste von Pascal Sigg im Infosperber vom 5.9.2025 erklärt alles.
Hier nur der Vorspann zum hochinteressanten Artikel, Zitat:
Immer mehr Firmen sponsern Uniprofessoren und kaufen sich so Einfluss auf die Forschung. Das zeigt etwa ein Vertrag zwischen der Swisscom und der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften. Ende Zitat.
Inhalt: Für eine nach ihren Wünschen gedrehte Studie zahlte die Swisscom 400’000 Franken.
https://www.infosperber.ch/wirtschaft/werbung-und-pr/groesseres-problem-swisscom-krallt-sich-experten/

Fortsetzung folgt

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet