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Schweiz jetzt mit den höchsten Grenzwerten Europas

Schweiz jetzt mit den höchsten Grenzwerten Europas

Die Schweizer Behörden schützen neuerdings ihre Bevölkerung am schlechtesten in ganz Europa vor nichtionisierender Strahlung (Gesundheitsschäden verursacht von Sendeanlagen aller Art, vorwiegend durch Mobilfunksender)

Hans-U.Jakob, 22.10.02

Mit Urteil vom 14.10.02 hat das Bundesgericht in Lausanne mit sofortiger Wirkung Balkone, Dachterrassen, Gärten und Kinderspielplätze und Aehnliches endgültig als Orte nicht empfindlicher Nutzung deklariert. Hier gelten ab sofort die höchsten Grenzwerte Europas nämlich 60V/m (Volt pro Meter)

Die Vergleichsliste:

Deutschland 58V/m
Frankreich 58V/m
England 58V/m
Schweden 58V/m
Polen 6V/m
Russland 3V/m
Luxemburg 3V/m
Flandern (Belgien) 3V/m
Italien 3V/m
Toskana (Italien) 0.5V/m
Salzburg 0.06V/m (früher 0.6V/m)

Die sogenannten Schweizer Vorsorgewerte heissen jetzt neu Anlage-Grenzwerte, offenbar weil diese mit Vorsorge nicht das Geringste zu tun haben.

Diese Anlage-Grenzwerte betragen je nach Frequenzband 4, 6, oder 5V/m das heisst bei
Frequenzen von 900MHz(Megahertz) = 4V/m
Frequenzen von 1800MHz(Megahertz) = 6V/m

Gemischte Anlagen = 5V/m

Achtung:
Diese Vorsorge-Werte gelten ab sofort nur noch für sensible Innenräume wie Wohn- Schlaf- Kranken- und Schulzimmer.
Diese Innenraumwerte werden aber durch die Dämpfung von Betondecken und Hausmauern, oder durch die Abweichung aus der horizontalen Senderichtung, ohne die geringste Anstrengung der Mobilfunkbetreiber automatisch erreicht.
Die Aussage der Behörden und der Mobilfunkbetreiber, die Schweiz hätte weltweit die strengsten Grenzwerte ist demnach als totaler Schwindel und Volksbetrug zu bewerten.

Ob man nun Messungen in Deutschland, Frankreich, England oder Schweden durchführt, die Schweizer Anlagewerte sind dort in Innenräumen überall eingehalten, obschon hier gesetzlich lediglich Aussen-Grenzwerte von 58V/m gelten und Innenräume gar nicht reglementiert sind.

Diese Tatsache erklärt mit aller Deutlichkeit, warum in der Schweiz trotz diesem Vorsorge-Schwindel überall Menschen, Tiere und Pflanzen krank werden.

Denn die Pegel für erste Gesundheitsschäden liegen gemäss dem glaubwürdigsten aller Forscher, dem Biophysiker Dr. Neil Cherry aus Neuseeland
-für Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigungen bei 0.04V/m
-und für Krebspromotion und Fruchtbarkeitsstörungen bei 0.48V/m

Dies um nur die 4 wichtigsten Eckdaten zu nennen.

Jetzt wollten die Verwaltungsgerichte von Genf und Basel noch retten was zu retten war und deklarierten Balkone Dachterrassen, Gärten und Kinderspielplätze ebenfalls als Orte empfindlicher Nutzung.
Böse Zungen behaupteten, dies sei geschehen, weil in den Stadtkantonen Genf und Basel die Verwaltungsrichter ausschliesslich in teuren Attikawohnungen mit grossen Dachterrassen wohnen.

Dieser echten Vorsorge hat nun das Bundesgericht in einer Rekordzeit von nur 4 Monaten den Garaus gemacht und die Ideen der Genfer und Basler Verwaltungsrichter für illegal erklärt.
Das neueste Bundesgerichtsurteil zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wes Geistes Kinder hier am Werk waren. Auch geht es bei Otto Normalbürger bis zu 4 Jahren, bis sein Rechtshandel vom Bundesgericht behandelt wird. Warten jedoch einmal Milliarden-Jongleure im Vorzimmer, geht das dann schon wesentlich schneller.

Noch bösere Zungen behaupten auch noch, die Bundesrichter in Lausanne würden im Gegensatz zu den Basler und Genfer Verwaltungsrichtern, in Villen mit Parkanlagen und nicht in Grossstadtwohnungen mit Balkonen und Dachterrassen wohnen.

Der Ausdruck Vorsorge-Werte kann ruhig beibehalten werden. Aber es muss unbedingt klargestellt werden, wessen Vorsorge diese Werte dienen. Nämlich dem von den Mobilfunkbetreibern investierten Milliarden und nicht der Volksgesundheit

Von Hans-U. Jakob

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