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Rufmord im Tages-Anzeiger

Der Tagesanzeiger, als die grösste Tageszeitung der Schweiz, betreibt Mobbing und Rufmord gegen elektrosensible Mitmenschen und Mobilfunkkritiker. Wer sich mittels Leserbrief zur Wehr setzen will, wird mit lächerlichen Behauptungen, wie der Text sei unsachlich und der Autor habe sich im Ton vergriffen, abgewiesen.

Die verantwortlichen Medienschaffenden beim Tagesanzeiger können zwar weder Megahertz von Mikrowatt noch Dezibel von Volt pro Meter unterscheiden und von vagabundierenden Strömen auf den Kabelschirmen, ausgehend von Eisenbahgeleisen haben sie noch nie etwas gehört, aber eines wissen sie haargenau: Mobilfunk-Sendeantennen brennen nur, wenn Brandstifter am Werk sind. Und wo diese Brandstifter zu suchen sind, dürfte ja klar sein.

Am Sonntagabend, 19.Oktober 2025 gingen kurz vor 21 Uhr die Mobilfunk-Sendeantennen von SUNRISE und SALT auf dem Sendemast Schützenbühl in Winterthur-Seen in Flammen auf. Der Tagesanzeiger brachte tags darauf eine grosse Reportage.


Das Bild oben stammt von der Stadtpolizei Winterthur und zeigt auf, wo der Brandherd lag. 20m über Boden, für Mobilfunkkritiker sehr leicht zugänglich.

Hier ein Auszug aus dem TA-Artikel
Die Brandursache ist noch unklar. Erste Abklärungen führten zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Kantonspolizei sucht deshalb mögliche Zeugen. Personen, die etwas Verdächtiges festgestellt haben oder Angaben zum Brand machen können, sollen sich bei ihr melden. Am Mast entstand beträchtlicher Sachschaden.
Auf dem Sendemast in Seen sind 3G-, 4G- und 5G-Antennen der Anbieter Salt und Sunrise montiert. Gegen das Einrichten von 5G auf dem Mast war 2019 vergeblich rekurriert worden.
Im Jahr 2021 wurden im Kanton Bern mehrere Mobilfunkmasten in Brand gesteckt. Zwei Jahre zuvor wurden ebenfalls im Kanton Bern drei Sendeanlagen absichtlich durch Feuer beschädigt. Im Juni 2019 wurde im Kanton Waadt gar eine Handy-Antenne gesprengt
Ende des Textauszuges.

Diese Verdächtigungen und Lügen wollte unser Mitstreiter Hansueli Stettler mit einem sachlichen und fundierten Leserbrief klarstellen, wurde jedoch auf billigste Art und Weise abgewiesen. Deshalb steht der Leserbrief und ein Kommentar dazu von Hansueli Jakob jetzt hier.

Leserbrief zum TagesAnzeiger https://www.tagesanzeiger.ch/ursache-unklar-brand-beschaedigt-mast-mit-mobilfunkantennen-in-winterthur-seen-166140364148
Der Zusammenhang mit Einsprachen wirkt doch sehr konstruiert. Weil gegen jedes Antennenprojekt aus guten Gründen Einsprachen eingereicht werden. Diese guten Gründe werden von den Behörden regelmässig weggewischt. Dabei ist der breiten Bevölkerung mindestens seit dem Sondernewsletter 21 der sogenannten Expertengruppe BERENIS klar, dass Funkstrahlung Krebs fördert durch die Freisetzung von Freien Radikalen ROS im Körper, zudem verschiedene Neurodegenerative Krankheiten wie ALS fördert. Den Text kann man so nachschlagen.
Woher kommt die dargestellte Evidenz von gesprengten und angezündeten Antennen eigentlich?
Meines Wissens wurden bei allen diesen Bränden schlecht verlegte Kabel oder – im Fall von Daillens mit dem explodierten Gerätegehäuse – eine technisch schludrig durchgeführte Massnahme, wie der Einsatz neuer Akkus vorgenommen. Dies kann bei der Verbraucherorganisation gigaherz nachgeschlagen werden, einfach das Stichwort Brandanschlag eingeben. Wenn irgendwo tatsächlich ein aktives Eingreifen von Gegnern eruiert worden wäre: mit Sicherheit wären diese Verfahren breit dargestellt und ausgeschlachtet worden.
So ist dieser Beitrag als ein weiterer journalistischer  Tiefschlag zu werten.
Hansueli Stettler

Die Antwort erfolgte postwendend
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Kommentar von Hansueli Jakob
Die Behauptungen des Tagesanzeigers, «Im Jahr 2021 wurden im Kanton Bern mehrere Mobilfunkmasten in Brand gesteckt. Zwei Jahre zuvor wurden ebenfalls im Kanton Bern drei Sendeanlagen absichtlich durch Feuer beschädigt. Im Juni 2019 wurde im Kanton Waadt gar eine Handy-Antenne gesprengt» sind glatte Lügen und Rufmord an Elektrosensiblen Mitmenschen und Mobilfunkkritikern. Wäre nur eine einzige Behauptung war, wäre die Täterschaft längstens verhaftet und durch Presse, Radio und Fernsehen mit Hochgenuss durch die Mange gedreht worden.

Die Brandursachen wurden von Gigaherz.ch wie folgt eruiert:
a) Ungenügende Sicherheitsabstände von Bauteilen der Antennenanlage zu den unter Hochspannung stehenden Anlageteilen, wenn die Antennenanlage auf einem Hochspannungs-Leitungsmast installiert wurde.
b) Vagabundierende Bahn-Rückströme auf den Abschirmungen der Hochfrequenzkabel, wenn sich eine Bahnlinie in der Nähe befindet. Das Abschirmungsgeflecht der HF-Kabel brennt wie Zunder, sobald dieses unter Fremdströme gerät.
c) Allgemein liederlich ausgeführte Installationsarbeiten, wie schlecht befestigte Kabel an den Antennengehäusen oder am Mast, welche sich im Wind bewegen und brechen oder durchscheuern.
d) Aufgeblähte Notstrom-Batterien, welche explosive Dämpfe in den Apparate-Container entweichen lassen. Entweder nach Austausch der gealterten Notstrom-Batterien durch billige China-Ware oder durch Nichtanpassung der Einstellungen der Ladegeräte.
e) Witterungseinflüsse in den auf dem Mast, anstatt im Apparate-Container am Fuss des Mastes montierten Endverstärkern oder andern Elektronik-Komponenten.
f) in die Apparate-Container eindringendes Tropfwasser. Elektronik und Nässe führen unweigerlich zu kleineren oder grösseren Bränden.
Dies sind noch lange nicht alle der Möglichkeiten.

Merke: Mobilfunk-Sendeanlagen muss man(n) weder anzünden noch sprengen. Diese brennen oder explodieren in Folge von gravierenden technischen Mängeln oder fehlerhafter Installationen ganz von selbst.
Die zahlreichen Storys dazu können hier nachgeschlagen werden: https://www.gigaherz.ch/?s=Brandanschlag

Der Verfasser des Hetzartikels im Tagesanzeiger kann vor Strafverfolgung sicher sein.
Der Verein Gigaherz.ch hat SRF-DRS wegen andauerndem Rufmord (Brandstiftung) bei der Staatsanwaltschaft Limmat in Zürich angezeigt und promt eine Verfügung auf Nicht-Annahme erhalten, da keine Namen von Personen oder Organisationen genannt worden seien.

Da allen Zuschauerinnen und Zuschauern, Zuhörerinnen und Zuhörern, Leserinnen und Lesern, sofort klar war, welche Organisationen hier gemeint waren hat Gigaherz.ch gegen diese Nicht-Annahme beim Zürcher Obergericht Beschwerde erhoben.

Das Obergericht kam in Urteil UE210243-O/u vom 3.November 2022 zum weisen Schluss,
dass sich laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegen Verleumdungen und üble Nachrede auch Organisationen als juristische Personen zur Wehr setzen dürfen. Aber der Beschwerdeführer und seine Organisation hätten nicht nachweisen können, dass ihr Bekanntheitsgrad gross genug sei, dass der unvoreingenommene Zuschauer, Zuhörer oder Leser ohne Weiteres auf seinen Namen oder seine Organisation hätten schliessen können.

Fazit: Der Beschwerdeführende mit seiner Organisation hätte den erforderlichen Bekanntheitsgrad erst erreicht, wenn er oder Mitglieder seiner Organisation tatsächlich Brandanschläge verübt hätten. Weil sie das nicht getan haben, sind sie zu wenig bekannt, um Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede einzureichen. Juristenlogik, dagegen kann man nichts machen.

Von Hans-U. Jakob

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