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Paris erwacht – Genf erschrickt – Zürich lügt – und Bern schläft

Paris erwacht – Genf erschrickt – Zürich lügt – und Bern schläft

Hans-U. Jakob, 7.3.2003

Paris erwacht
In langen zähen Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern hat die Mairerie von Paris, das ist die Regierung dieser Millionenstadt, mit sofortiger Wirkung die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung auf 1.2 Volt pro Meter für GSM-Frequenzen (900MHz) und auf 2.5V/m für UMTS (2200MHz) gesenkt.

Im Vergleich dazu die Schweizer Vorsorgewerte mit 4 bis 6 Volt pro Meter, je nach Frequenz.

Mit einer umfangreichen Messkampagne will die Mairerie von Paris dafür sorgen, dass spätestens innerhalb eines Monats nach Entdecken höherer Werte, die Strahlung einer Basisstation auf die neuen Pegel abgesenkt werden muss.
Im Vergleich dazu die Schweizer Sanierungsfristen, falls es je zu einer Grenzwertsenkung kommen sollte = 7.5 Jahre. (siehe NISV Art.8)

La Charte Parisienne
Genannt wird diese Lösung „La Charte Parisienne“ oder die Pariser Charta. Ein durchaus nachahmenswertes Beispiel, auch wenn die neuen Pegel für nichtthermische Wirkungen der nichtionisierenden Strahlung so immer noch viel zu hoch angesetzt sind. Nach Dr. N.Cherry NZ genügt für Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie Lernschwäche nach wie vor ein Pegel 0.04V/m und für Fruchtbarkeitsstörungen und Krebspromotion ein solcher von 0.48V/m. So fordert zum Beispiel die Landessanitätsdirektion Salzburg (A) neuerdings Werte von 0.02V/m für Innen- und 0.06V/m für Aussenräume.

Aus einer hochsignifikanten Umfrage unter 60 Millionen Franzosen geht hervor, dass
*66% keine Mobilfunkantenne in der Nähe ihrer Wohnung dulden
*75% die Mobilfunkantennen in der Nähe von Schulen komplett verbieten und
*55% die Erstellung weiterer Mobilfunkantennen im Land untersagen wollen.

Kein Wunder, dass jetzt andere Städte, ja ganze Provinzen, auch nach der Charte Parisienne rufen.

Quellenangabe: http://www.priartem.com

Genf erschrickt
In einer Broschüre mit dem Namen „Repérages dans une forêt d’antennes“ (Wegweiser im Antennwald)
herausgegeben vom Service cantonale de protection contre le bruit et les rayonnements non ionisants und der Direction cantonale de la santé, steht „Schreckliches“ zu lesen. Nämlich dass die berühmt-berüchtigten Schweizer Vorsorgewerte, hier benannt mit „limites préventives“ lediglich in Funktion der technischen Machbarkeit und wirtschaftlichen Tragbarkeit entwickelt worden seien und somit den Schutz der Gesundheit nicht garantieren könnten. Wörtlich: “ Les valeurs de prévention ne garantissent pas l’absence de risque!“
Deutlicher geht es für eine kantonale Regierungsstelle wohl kaum mehr!

Vorsorgewerte von 4-6V/m für Innenräume sind keine Sonderleistung der Schweiz.
Ebenfalls im Text der Broschüre eingebaut ist, dass sich diese Vorsorgewerte automatisch durch die Dämpfung von Mauern und Betondecken sowie aus der vertikalen Abweichung aus der Senderichtung ergeben und somit keine Sonderleistung für die Schweiz darstellen.
Auch wenn das Schweizer Bundesgericht anderer Meinung sein sollte, will Genf gemäss Broschüre à tout prix daran festhalten, dass auch Balkone und Dachterrassen Orte empfindlicher Nutzung sind, wo die Vorsorgewerte von 4-6V/m eingehalten werden müssen und nicht die üblichen Immissionsgrenzwerte von 40-60V/m. (Das kann ja heiter werden!)

Krebspromotion erwiesen
Ein signifikant schnelleres Wachstum von bestehenden Krebszellen im elektromagnetischen Feld von Basisstationen sehen die Autoren der kantonalen Broschüre faktisch als erwiesen an (il n’est pas exclu) und das Entstehen von neuen Krebszellen bezeichnen sie als möglich (peut probable).

Dann folgt eine Reihe von Verhaltensanweisungen für Handyaner:
*Beim Wählvorgang das Handy weit weg vom Kopf halten
*An Ort und Stelle bleiben, damit sich das Handy nicht dauernd eine bessere Verbindung zu einer andern Basisstation sucht und somit dauernd sendet, auch wenn kein Gespräch stattfindet.
*Um starke EM-Felder zu vermeiden, stets im Freien oder am Fenster telefonieren, ja nicht in Untergeschossen.
*Das Handy nicht in der Nähe besonders gefährdeter Körperstellen tragen (Genitalien)
*Metallbrillen bei einem Handytelefonat abnehmen.
*Möglichst nur noch mit einer Freisprechanlage handy-telefonieren.
*Und Kindern und Jugendlichen wird infolge ihres zarten Körpers empfohlen, den Handygebrauch auf ein absolutes Minimum zu beschränken. (limiter au strict minimum)

Das klingt ja wirklich alles sehr beruhigend !

Zürich lügt

In einem Normbrief ab elektronischer Konserve
verschicken die Baudirektorin des Kantons Zürich, Frau Dorothea Fierz und Stadtrat Neukomm an besorgte Bürger/Innen immer noch das Märchen von den besten Grenzwerten der Welt, welche in der Schweiz einzigartig seien und für Personen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Schwangere, Kranke und Betagte genügend Schutz bieten würden. Den Freiburger Aerzteappell sehen die Zürcher Baudirektorin und Stadtrat Neukomm infolgedessen in allen Teilen als erfüllt an.

Dieses Vorgehen wird unterdessen von kritischen Experten als Amtsmissbrauch qualifiziert. (Art 312 Strafgesetzbuch) Besonders deshalb, weil in diesem Schreiben noch behauptet wird, der Bundesrat würde sofort die Grenzwerte herabsetzen, falls genügend neue Beweise für die Schädlichkeit nichtionisierender Strahlung vorliegen würden. Dabei hat der Bundesrat und das Bundesgericht bereits vor 3 Jahren entschieden, keine solchen neuen Beweise mehr entgegenzunehmen und stattdessen zu erklären; Zitat: „Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach technischen Möglichkeiten und wirtschaftlicher Tragbarkeit“ Ende Zitat.

Wie blanker Hohn tönt es weiter aus dem Mund der Schweizer Meisterin im Abschmettern von Mobilfunkbeschwerden, wenn sie zu allem Ueberfluss noch erklärt, das Mitsprache- und Einspracherecht der Bevölkerung sei gewährt.

Ein verfassungsmässig garantiertes Recht und ein Menschenrecht auf geistige und körperliche Unversehrtheit gibt es wohl nicht mehr?
Denn nach Ansicht der Zürcher Baudirektorin und von Stadtrat Neukomm ist es völlig legal, dass 75% der Bevölkerung, welche angeblich ein Handy besitzen sollen, die restlichen 25% ihrer Mitmenschen, welche diese Strahlung nicht ertragen, krank machen dürfen.

Als Beruhigungspille wird versprochen, in Zürich eine Messstation einzurichten, bei welcher sich die Bevölkerung über den Stand der Immissionen jederzeit informieren könne.

Kommentar Gigaherz: Mein Gott Frau Fierz, dazu benötigen Sie in Zürich nicht eine Messtation sondern deren 1000, die in einem Datenverbund arbeiten müssen. Dadurch wird jedoch die Strahlung nicht um einziges Millivolt herabgesetzt! Diese Kosten können Sie sich getrost sparen und das Geld den notleidenden Krankenkassen zur Behandlung Strahlengeschädigter schenken.
Erstens können wir diese Immissionen sehr gut selber, wenn nicht sogar noch besser messen und zweitens glaubt einer amtlichen Messung in diesem Land bereits niemand mehr.
Ferner müssen wir Frau Fierz darauf aufmerksam machen, dass ganz entgegen ihrer kühnen Behauptungen, im Fernmeldegesetz keine Handynetze vorgesehen sind und die Handyaner somit kein gesetzliches Anrecht auf eine Versorgung mit nichtionisierender Strahlung für ihr Spielzeug haben.

Und Bern schläft
Bundesgericht und Bundesrat schieben sich weiterhin gegenseitig den Schwarzen Peter zu.
Der Bundesrat behauptet völlig wahrheitswidrig, keine neuen Beweise zu haben und das Bundesgericht wartet auf neue Anweisungen aus dem Bundesrat, obschon infolge der Gewaltentrennung der Bundesrat dem Bundesgericht gar keine Anweisungen erteilen darf.
Bei diesen Spielchen lässt sich gut schlafen und die Mobilfunkindustrie lacht sich dabei hämisch ins Fäustchen.

Gut Schnarch, ihr lieben Damen und Herren! Das könnte eines Tages ein böses Erwachen für euch geben.

Uebrigens: Gemäss Bundesamt für Statistik benutzten im Jahr 2002 exakt 44.1% der Schweizer ein Handy und 55.9% keines oder keines mehr.
Woher dieser Unterschied in den Prozentangaben? Antwort steht wohl im Titel an Stelle 3.

passender Link dazu:

Die Toscana an der Spitze der Vorsorge! (unter Gesundheit und Leben)

Von Hans-U. Jakob

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