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Offener Brief an den Ständerat

Betreffend Lockerung der Grenzwerte für Mobiklfunkstrahlung

Schwarzenburg, 24.November 2016

sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Ständerätinnen,
sehr geehrte Ständeräte,

Am 8. Dezember stimmen Sie über die Motion KVF-NR „Modernisierung der Mobilfunknetze raschmöglichst sicherstellen „ ab. Wir bitten Sie inständig diese Motion aus nachfolgenden Gründen abzulehnen.
Im Wissen um Ihre gegenwärtig sehr hohe Arbeitsbelastung haben wir die 3 wichtigsten Fakten nachfolgend so kurz wie möglich zusammengefasst.

Fakt 1:
Die heutige Situation mit angeblich 10mal strengeren Grenzwerten als im europäischen Umland:
Diese Behauptung ist als der grösste Schwindel zu bewerten, welcher der Schweizer Bevölkerung je übergezogen wurde.
Die 10mal strengeren Schweizerischen Anlage-Grenzwerte, fälschlicherweise etwa auch Vorsorge-Werte genannt, wurden lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung gegenüber den EU-Werten aus rein physikalischen Gründen, das heisst, aus Gründen der Distanz, aus Gründen der Abweichung zur Senderichtung (vertikal wie horizontal) und/oder aus Gründen der Gebäudedämpfung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist.
Dieser angeblich 10mal strengere Schweizer Anlage-Grenzwert gilt deshalb nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung (OMEN). Und das sind lediglich Krankenzimmer, Schulzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büroräume.
Das hat mit Vorsorge nicht das Geringste zu tun, sondern lediglich mit Physik.
Diese physikalisch bedingte Reduktion auf 10% erfolgt in den EU-Staaten ebenso stark, ohne dass dort etwas gesetzlich vorgeschrieben wird.
Deshalb kennen die EU-Staaten auch keinen Anlage- Grenzwert für Daueraufenthalt von Menschen, sondern nur den Immissionsgrenzwert für Kurzzeitaufenthalt von höchstens 7 Minuten Dauer. Dieser wird dort „Sicherheitsabstand“ genannt und befindet sich je nach Sendeleistung 4-10m vor und 1-2m unterhalb der Antennenkörper. Dieser Immissionsgrenzwert beträgt dort je nach Frequenzlage  40-60Volt pro Meter (V/m) und ist vor Allem für Dachdecker, Zimmerleute, Spengler, Kaminfeger oder Hauswarte gedacht die sich hier maximal 7Minuten aufhalten und sich auch nicht kurzzeitig näher an eine laufende Antenne begeben dürfen. Der Schweizer Anlage-Grenzwert dagegen beträgt für gemischte Anlagen 5V/m und gilt nur an Orten empfindlicher Nutzung, weil dieser Wert dort, wie oben beschrieben, aus rein physikalischen Gründen, ganz von allein auf 10% zurückgeht, ohne dass die Mobilfunkbetreiber in ihrer lukrativen, höchst profitablen Geschäftstätigkeit nur im Geringsten eingeschränkt werden.
Genauere Details und Bilder dazu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/

Fakt 2: Was die Mobilfunklobby jetzt im Schilde führt und der Bevölkerung und vor allem unwissenden Politikern als massvolle Anhebung des Anlagegrenzwertes verkaufen möchte ist Folgendes: Auf einer Basisstation (Antennenstandort) soll künftig jeder der 3 Betreiber nur noch für sich allein den Anlagegrenzwert von neu 10V/m (Volt pro Meter) einhalten müssen. Zur Zeit sind dies noch 5V/m für alle 3 Betreiber gemeinsam, falls sie denselben Antennenstandort nutzen.
Das heisst nun nicht etwa 30V/m als neuen Anlagegrenzwert, sondern Wurzel aus 102+102+102  = 17.3V/m
Ein neuer Anlagegrenzwert von 17.32V/m würde es den Betreibern ermöglichen eine Basisstation (Antennenstandort) mit 11.97-Fach mehr Sendeleistung zu betreiben als heute. Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.
Es gibt weltweit keinen einzigen Ort empfindlicher Nutzung wie Krankenzimmer, Schulzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büroräume die mit Hochfrequenzstrahlung von 17.3V/m belastet sind, wie dies die Schweizer Mobilfunklobby als massvolle Anhebung jetzt anpreist. Die höchstbelasteten, uns bekannten OMEN liegen bei 12V/m in der City von London und den Slums brasilianischer Grossstädte.
Solche Zustände sind absolut nicht erstrebenswert.

FaKT 3: 52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen, für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich.
Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Umfrage-Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz massivster, millionenschwerer, oft unlauterer Propagandamanöver  der Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
FAZIT: 4.3 Millionen in diesem Land können sich nicht irren. Es darf nicht mehr länger toleriert werden, dass 4.3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer weiterhin als Phobiker, psychisch Gestörte, eingebildete Kranke oder gar Versicherungsbetrüger beschimpft und verspottet werden.
Das Thema ist bei dieser klaren Volksmeinung von gröstem öffentlichen Interesse und bedarf einer äusserst seriösen, neutralen Bearbeitung und nicht einer Motion aus Kreisen der Mobilfunkindustrie.
Von Ihnen sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte erwarten wir, dass Sie das Volk vertreten und nicht verkaufen.

Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg

Der Präsident:

Hans-U. Jakob

Von Hans-U. Jakob

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