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Mobilfunksender im Kirchturm bedeutet Lebensgefahr für Kirchgänger mit Herzschrittmachern

Mobilfunksender im Kirchturm bedeutet Lebensgefahr für Kirchgänger mit Herzschrittmachern

Weit herum sichtbare Kennzeichnung von Kirchen mit Mobilkfunksendern gefordert.
Und wo die Scharlatane wirklich sitzen!

von Hans-U.Jakob, 23.7.2003

Schon vor mehr als 15 Jahren mussten Herzschrittmacherpatienten in der Umgebung des Kurzwellensenders Schwarzenburg die Flucht ergreifen, wenn sie in elektromagnetische Felder von ca. 3V/m (0.024W/m2) gerieten.

„Blödsinn“, sagten die Senderbetreiber, „Herzschrittmacher halten das 20-Fache (in W/m2 das 400-Fache) aus, weil wir die Grenzwerte so angesetzt haben. Falls es trotzdem zu gefährlichen Situationen kommt, handelt es sich um uralte Schrittmacher.“ Dass die Grenzwerte für Schrittmacherpatienten falsch angesetzt oder mit den Schrittmacherherstellern gar nicht abgesprochen sein könnten, stand für die Senderbetreiber ausserhalb jeder Diskussion. „Wenn wir sagen hier passiert nichts, hat auch nichts zu passieren! Punkt.“

Dann hatte ich Gelegenheit, anlässlich der Valleyer (D) Informationstage vom 29. Juni 2002 das Problem mit dem Deutschen Herzschrittmacherspezialisten Dr. Ing. Michael Lampadius eingehend zu diskutieren. Eine extreme Gefährdung bei 3V/m hielt er für möglich. (Schweizer-Anlagegrenzwert=5V/m)
Schriftlich hat er bestätigt, Zitate:
„Von den Felderzeugern wird behauptet, dass bisher keine Zwischenfälle bekannt seien und alles eher der Hysterie zuzuordnen sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass sowohl in Europa wie auch in Amerika über derartige Zwischenfälle berichtet wurde. Kürzlich musste europaweit bei mehr als 20’000 Herzpatienten ein Schrittmacherwechsel ins Auge gefasst werden.
Bei den heute implantierten Geräten wird nicht einmal angegeben, welche Störfestigkeit diese besitzen. Das bedeutet, dass für keinen Herzschrittmacherpatienten angegeben werden kann, in welchen Feldern er sich bewegen darf.“ Ende Zitate.

Hier kommt einmal mehr die ungeheure kriminelle Energie zum Vorschein, mit welcher Mobilfunk- und andere Senderbetreiber ihre Anlagen erstellen und betreiben, und mit welcher kriminellen Energie die höhere Gerichtsbarkeit in der Swchweiz arbeitet. Dazu das Bernische Verwaltungsgericht in seinem Urteil 20928U vom 5.3.2001: „Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“ Im Klartext: „Das ist denen vollkommen egal, wenn zwischendurch einmal ein Herzpatient draufgeht.“

Wenn ich jeweilen in Gutachen explizit angebe, welche Gebiete für Schrittmacherpatienten zu sperren seien, nämlich solche mit über 3V/m, werde ich von der Betreiberseite jedesmal als Scharlatan und Angstmacher bezichtigt.
Nun kommt mir im Deutschen Pfarrblatt 6/2003, Pfarre Werner Eichelt, selbst Schrittmacherpatient, mit einem durchaus glaubwürdigen Erlebnisbericht zu Hilfe, ohne dass wir einander kennen. (Und Pfarrer dürfen ja bekanntlich nicht lügen)

Pfarrer Eichelt berichtet, dass er in Kirchen, welche einen Mobilfunksender im Turm installiert haben, als Schrittmacherträger keine Gottesdienste mehr abhalten kann und dass er einen Minimalabstand zum nächsten Mobilfunksender von mindestens 300m für unerlässlich hält.

Das hat mich veranlasst, einmal die Strahlungsleistung aus einem ganz normalen Swisscom-Sender in einem Kirchturm zu berechnen.
Bei 3500Watt ERP pro Senderichtung und Kirchturm mit 3 Senderichtungen bestückt.
Decke der Kirche aus Holz und Sendeantennen 15m über Grund:
Im Kirchenschiff für Kirchgänger = 8.5V/m (0.19W/m2)
In 300m Entfernung zu Kirche = 1.4V/m (0.0052W/m2)
In 150m Entfernung zur Kirche = 3V/m (0.024W/m2)

Wenn Pfarrer Eichelts Schrittmacher bereits bei 3V/m und bei 150m Abstand zur Kirche zu spinnen beginnt, gibt er den Sicherheitsabstand mit 300m instinktiv richtig an.

Zu der Strahlenbelastung im Innern der Kirche sagen die Mobilfunkbetreiber:
„Eine Kirche ist nicht ein Ort mit empfindlicher Nutzung, weil sich hier die Menschen nicht dauernd aufhalten.
Ergo brauchen wir die Schweizer Anlage-Grenzwerte von 5V/m nicht einzuhalten und dürfen Kirchgänger nach Recht und Gesetz mit bis zu 50V/m (6.63W/m2) bestrahlen.“

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Ein Erlebnisbericht über Herzschrittmacher-Pannen durch Mobilfunksender
von Werner Eichelt Pfr. i.R.
Ringstr. 9 D-76852 Völkersweiler.

Im Deutschen Pfarrerblatt 6/2003

Handy habeo – Ergo sum 1)

Endlich wird im Deutschen Pfarrerblatt einmal das Problem der Belastung durch Strahlungen, wie. z. B. Handy aufgegriffen. Gut finde ich auch, dass der FREIBURGER APPELL vorgestellt wurde. Die „Anmerkungen“ müssten bzw. könnten noch sehr viele sachliche Beiträge erwähnen.

Ich möchte ein Problemfeld in die Diskussion bringen, das mich selbst tangiert, das Problem der Strahlungen und Sicherheitseinrichtungen und ihre Auswirkungen auf implantierte Schrittmacher und Pager-Cardioverter-Defribillatoren, kurz PCD oder auch DEFI, genannt. Von den Herstellern wird zugegeben, dass diese Geräte gestört werden können und dass man die Gefahrenquellen vermeiden bzw. sich „zügig“ aus ihnen entfernen soll. Das geht aber häufig nicht, so z. B., wenn auf dem Kirchturm eine Mobilfunk-Verstärkeranlage montiert ist und ich mich zum Gottesdienstbesuch in der Kirche aufhalte oder Dienst tue.

Als im Juli 99 die erste Anlage dieser Art auf einem Kirchturm in der Pfalz montiert werden sollte, gab es Bürgerproteste. Auch ich versuchte, diese Untat zu verhindern. Seitens Mobilcom wurde alles aufgefahren, was möglich war und in der Info-Veranstaltung der Kirchengemeinde eine Diskussion unmöglich gemacht.

Ich habe daraufhin im Pfälzischen Pfarrerblatt 11/99 über das Problem berichtet und angeboten, bei den Planungssitzungen derer Preybyterien anwesend zu sein. Reaktion: null!

Der evangelische Kirchenbote Pfalz 35/99 berichtete ebenfalls. Im Frühjahr 2002 gab es auf Pfälzischen Kirchentürmen 19 Anlagen !!! Ein Kollege fragte mich (quasi als Argument): „Zahlen Sie mir die Reparatur des Kirchendaches?“ Demnach ist wohl in der Regel Geld das ausschlagende Argument und nicht der Mensch.

Die Pfälzische Landessynode hat auf meine Bitte hin im Mai 2002 festgelegt, dass alle Kirchen, die mit einer Mobilfunkanlage bestückt sind, gekennzeichnet werden. Das fand ich toll! Leider ging es dann nicht weiter, da der eingesetzte Ausschuss mit der Neuwahl der Mitglieder Ende 2002 neu gebildet werden musste. Das Ziel ist: Keine weiteren Anlagen auf kirchlichen Gebäuden.

Das Problem für PCD-Träger wie mich, ist, dass das hochsensible Programm im Gerät gestört werden kann. Das führt dann z.B. dazu, dass die Erkennung feststellt: das Herz schlägt zu langsam. Dabei ist es schon im oberen Bereich des Programms. Der PCD will dann ständig über das erlaubte Limit hinaus und verursacht entsprechende Probleme und Schmerzen. Oder: es erkennt fälschlicherweise „das Herz arbeitet nicht mehr und Herzstillstand!“ Dann greift der Defibrillator (DEFI) ein und versucht, das schon sehr hoch schlagende Herz in Gang zu bringen, was laut Programm die Aufgabe ist.

Wer einmal erlebt hat, was passiert, wenn der Notarzt den DEFI benutzt, der kann sich unschwer vorstellen, was dann im Herzen abläuft und dem betreffenden Menschen angetan wird. Umgekehrt kann auch die Sensorik einer Sicherheitsanlage (so z.B. von mir auf einem Flughafen erlebt) stören und Alarm auslösen. Bestimmte medizinische Untersuchungen können bei PCD-Trägern nicht mehr durchgeführt werden.

Im grossen Handbuch für den Arzt, (der ja beraten soll), werden explizit Hochspannungssysteme, Funkgeräte, laufende Lichtmaschinen im Auto bei geöffneter Motorhaube, Diebstahlschutz und sonstige Sicherheitsanlagen in Geschäften und Museen genannt. Das führt bei mir dazu, dass ich einige Orte meiden muss, bis hin zu Kaufhäusern, Supermärkten und leider auch Museen.

Mein Anliegen,speziell in Richtung Verstärkeranlagen, ist, einmal über das Problem bundesweit zu informieren und dann darum zu bitten, dass wir unsere Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser frei halten von diesen Strahlenquellen. Das Wohl und die Gesundheit unserer Mitmenschen, speziell der Gemeindeglieder sollte – im Sinne des Liebesgebotes Jesu Christi – oberstes Gebot sein.

Bei 300 Meter Mindestabstand, wie im Pfarrerblatt 10/2002 Seite 534 und im epd 28.3.03 vorgeschlagen, sind alle unsere Gebäude von solchen Strahlenquellen frei zu halten, auch wenn das Geld durch die Vermietung lockt.

1) Handy habeo – ergo sum: Ein Handy hab ich, also bin ich wer

abgeleitet aus Cogito – ergo sum: Ich denke, also bin ich

Ich habe kein Handy und bin deshalb ein Niemand. Dafür kann ich denken! (Red)

Von Hans-U. Jakob

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