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Liechtenstein: Unsere Aufsichtsbeschwerde gegen das BAKOM



Schwarzenburg, 5.10.09

An den Vorsteher des Departementes

Umwelt, Verkehr und Energie

Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger

Bundeshaus Nord

3003 Bern



Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Kommunikation

betreffend unerlaubter Einmischung in die Volksabstimmung eines fremden Staates

Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger,

Wir sehen uns veranlasst, gegen die Direktion und einzelne Mitarbeiter des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), welches in Ihren Verantwortungsbereich fällt, Aufsichtsbeschwerde zu führen.

Sachverhalt:

Anfangs Dezember findet im Nachbarland Liechtenstein eine Volksabstimmung darüber statt, ob die Strahlungsgrenzwerte, das heisst die Anlagegrenzwerte, im Mobilfunkbereich aus gesundheitlichen Gründen auf 0.6V/m gesenkt werden sollen. Also auf 10% des zur Zeit in der Schweiz gültigen Wertes.

Bereits im Vorfeld, das heisst in der Beratung durch den Liechtensteinischen Landtag ist das schweizerische BAKOM dadurch aufgefallen, dass es zur Machbarkeit dieser Grenzwertsenkung eindeutige Falschgutachten und Falschaussagen abgegeben hat.

Gutachten BAKOM siehe Beilage 1

 

Schon damals war in der Presse von 180 zusätzlichen Antennenstandorten die Rede, die in Liechtenstein erforderlich seien, um den Mobilfunkverkehr mit den neuen Grenzwerten von 0.6V/m aufrechtzuerhalten. Die Presseartikel bezogen sich unter Anderem auf Aussagen und Gutachten des schweizerischen BAKOM.  Das heisst, in dem knapp 25km langen, sehr schmalen Land, alle 140m eine zusätzliche Antenne! Dass solche Aussagen technischen Unsinn beinhalten, dürfte selbst einem funktechnischen Laien klar sein.

Unsere NIS-Fachstelle (von Gigaherz.ch) hat in der Folge die BAKOM-Aussagen mit einem eigenen Gutachten vom 3.11.08 zu Handen der Landtagsabgeordneten und der Regierung von Liechtenstein klar widerlegt.  Gigaherz-Gutachten siehe Beilage 2

In der liechtensteinischen Tageszeitung „Volksblatt“ vom 23.9.09 äussert sich der BAKOM-Vertreter Riederer wiederum dahingehend, dass 140 zusätzliche Antennenstandorte kaum ausreichen würden. Siehe Beilage 3

Solche Aussagen sind nichts Anderes als üble Propagandamache zu Gunsten der Mobilfunkindustrie.

Erwägungen

Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet in Art. 312 Mitgliedern einer Behörde oder Beamten unter Androhung einer Strafe bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Zuchthaus sich oder anderen einen unrechtmässigen Vorteil oder anderen einen Nachteil zuzufügen.

Mit der Ausstellung von Falschgutachten zu Gunsten der Mobilfunkindustrie haben einzelne Mitarbeiter des BAKOM gegen diesen Strafgesetzbuchartikel verstossen, indem sie versuchen, den Mobilfunkbetreibern einen Vorteil und dem elektrosensiblen Teil der Bevölkerung Liechtensteins einen Nachteil zu verschaffen.

 

Es kann sogar dahingestellt bleiben, ob das oder die Gutachten des BAKOM falsch oder richtig waren, denn Art. 299 des Strafgesetzbuches verbietet ohnehin die Vornahme von Amtshandlungen auf fremdem Staatsgebiet.

Liechtenstein ist ein souveräner europäischer Staat und Schweizerische Bundesbeamte oder Bundesangestellte haben sich dort unseres Erachtens mit der Vornahme von Amtshandlungen wie Gutachten erstellen oder Presseerklärungen abgeben, zu enthalten.



Antrag:

Herr Bundesrat Leuenberger, Vorsteher des Departementes Umwelt, Verkehr und Energie wird hiermit ersucht, den Einmischungen des BAKOM, resp. dessen Mitarbeiter in die Volksabstimmung im Nachbarstaat  Liechtenstein vom 4-6 Dezember 09 ein Ende zu setzen und die Fehlbaren zur Rechenschaft zu ziehen.

 

Weitere Bemerkungen

Es ist empörend genug, wie sich die Aktivitäten des BAKOM zu Gunsten der Mobilfunkindustrie und zum gesundheitlichen Schaden der eigenen Bevölkerung entfalten. Es ist völlig daneben, wenn sich dieses Bundesamt jetzt noch zusätzlich in eine Volksabstimmung eines Nachbarstaates einmischt. Dies um den Vorbildcharakter dieses Unterfangens, nämlich den Grenzwert für Mobilfunkstrahlung auf 0.6V/m zu senken, zu sabotieren. Es ist zweifellos so, dass wenn das Fürstentum Liechtenstein diese neuen Grenzwerte einführt und sich diese bewähren, andere Staaten diesem Beispiel folgen werden. Als erster Staat wahrscheinlich die Schweiz.

Denn es ist völlig unzutreffend, dass die Schweiz schon heute 10mal strengere Grenzwerte als das benachbarte Ausland hat. Diese angeblich 10mal strengeren Werte beruhen einzig auf einer andern Erfassungsart als im Ausland.  Diese 10mal strengeren Schweizer-Werte gelten nämlich nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung. Und Orte empfindlicher Nutzung befinden sich entweder im Innern von Gebäuden und/oder unterhalb der vertikalen Senderichtung, so dass dort die Strahlung ohne jegliches Dazutun der Mobilfunkbetreiber, das heisst, aus rein physikalischen Gründen, ganz von selbst auf 10% zurückgeht. Dieselbe Reduktion findet sich auch im Ausland, ohne jegliche staatliche Regulierung. Die Mär von den 10mal tieferen Grenzwerten entpuppt sich bei genauerem Hinsehen und mit den nötigen Fachkenntnissen als grandioser Schwindel.  Somit ist die Absenkung auf 0.6V/m dringend erforderlich und ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 

Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Rechtsgültig unterschrieben vom Präsidenten und 1 Vorstandsmitglied






Weitere Infos und Links zu Liechtenstein unter /liechtenstein-neue-06vm-grenzwerte-sind-moeglich/

Von Hans-U. Jakob

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