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Jahresbericht 2003, Teil 1

gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betrofferner
Gruppe Hans-U.Jakob

Jahresbericht 2003, Teil 1

zu Handen der Generalversammlung vom 17.1.04 in Thalwil ZH, verfasst von Evi Gaigg

1. Der Verein Gruppe Hans-U. Jakob im vierten Jahr
Grosse Illusionen, das Kapitel elektromagnetische Verstrahlung unserer Umwelt sei schnell abgeschlossen, haben wir uns nie gemacht. Dennoch: Ziehen wir heute Bilanz, so stellen wir Erfolge fest, die wir nie ohne unseren vehementen Widerstand erreicht hätten. Aber nach wie vor kämpfen wir gegen eine verantwortungslose, Mensch und Natur verachtende Gesellschaft, deren Vertreter aus Wirtschaft und Politik nur den momentanen finanziellen Profit sehen, ohne Rücksicht auf spätere mögliche Konsequenzen für den Bestand der ganzen Menschheit. Das ist leider nicht übertrieben, sondern Realität. Hier unser Bericht über die wichtigsten Aktivitäten und Ereignisse:

2. Messkurs in Schwarzenburg
Infolge grosser Nachfrage, wurde ein solcher Kurs letzten Oktober ausgeschrieben und mit Erfolg durchgeführt. Wegen der zahlreichen Anmeldungen mussten Interessenten auf einen späteren Termin vertröstet werden. Ein Folgekurs kann aber wegen chronischer Überlastung des Präsidenten als Kursleiter erst im Jahr 2004 stattfinden.

3. Unsere vollamtliche NIS-Fachstelle
Der Präsident erhält im Schnitt 4 umfangreiche Telefonate pro Tag, mit Bitten um Auskünfte technischer und rechtlicher Art und auch im Sekretariat läuft an manchen Tagen das Telefon mit verschiedenen Anfragen heiss. Seit Bestehen des Vereins wurden ca. 260 Antennen-Dossiers bearbeitet, davon allein im Jahr 2003 deren 100. Bisher ist es durch Kontrolle von Standortdatenblättern und Aufdeckung von Mängeln und Mogeleien in den Bau-Ausschreibungen, sowie durch Messungen und Erstellung von Gutachten gelungen, jedes 10. Projekt wenigstens in der ersten Instanz zu verhindern, einige sogar durch höhere Instanzen erfolgreich zu begleiten. Mit dem Weiterzug einiger Projekte und Neuausschreibungen ist zu rechnen. Aber der damit erreichte Zeitgewinn birgt die Chance in sich, dass es wegen besserer Aufklärung von Volk und Behörden zu einem Umdenken kommt und eines Tages die ganze NIS-Verordnung revidiert werden muss. Quintessenz: Die Zeit arbeitet für uns und unser Anliegen. Die Devise lautet: nicht locker lassen, nicht aufgeben!

4. Unsere Ombudsstelle für Mobilkommunikation und Gesundheit
Sie ist mit der Tätigkeit der NIS-Fachstelle eng verknüpft und bildet ein Gegengewicht zur finanzkräftigen Lobby und deren Aktivitäten, wie z.B. den von den Mobilfunkbetreibern und deren Vasallen ebenfalls neu geschaffenen Organisationen „ForumMobil“ und der „Ombudsstelle Mobilkommunikation und Umwelt.“ Dies geschieht durch, Entgegennahme von Klagen aus der Bevölkerung, welche dann unsere Interventionen bei Departementsvorstehern des Bundesrates, bei Bundesämtern und vielen anderen Stellen, auslösen. wie z.B. von

*Spitalleitungen, die ihre Spitäler mit Hunderten von extrem gesundheitsschädlichen DECT Telefonen ausrüsten,
*Baubehörden, die ohne genügendes Hintergrundwissen folgenschwere Entscheidungen treffen,
*Schulbehörden, die über die Gefahren der Handytelefoniererei der Schüler viel zu wenig wissen,
*Lehrmittelverlagen, die als Lehrmittel Handyprospekte der Industrie verteilen,
*Organisationen wie z.B. die Pro Senectute, die Handykurse für Senioren durchführt,
*der Krebsliga, die sich durch Orange sponsern lässt,
*von Zeitungsredaktionen, um gegen handyfreundliche Beiträge, die sich an Kinder und Jugendliche richten, zu protestieren, sie sogar öffentlich im Internet anzuprangern etc. etc.

Durch Aufdeckung von Missbräuchen und Dreistigkeiten durch die einschlägige Industrie, die die Unterstützung der Politik geniesst, nehmen wir jede Gelegenheit wahr, den Wahnsinn, die gesamte Schweizer Bevölkerung als Versuchskanichen zu missbrauchen, öffentlich zu machen. Die Quintessenz: Sowohl unsere Ombudsstelle, als auch die NIS-Fachstelle entspricht einer echten Notwendigkeit. Der Kampf ist hart, der Weg steinig, aber immerhin trägt er erste Früchte.

5. Unsere Internetseite Gigaherz
Sie gehört mittlerweile zu den meist aufgerufenen Seiten der Schweiz. Wer zum Beispiel in die Suchmaschine Google den Begriff, „ICNIRP“, eingibt erhält prompt den Hinweis „Ein Altherrenclub hält die Welt zum Narren“. Gigaherz-Beiträge erscheinen in der Regel als eine der ersten in der Liste. Mit Gigaherz verfügen wir über ein sehr wirksames Kommunikationsmittel, das seit seinem dreijährigen Bestehen über 2 Millionen Zugriffe auf 700 Beiträge zu verzeichnen hat, und zwar weltweit. Betreiber und Vertreter mobilfunkfreundlicher Seiten stöbern regelmässig im Gigaherz, versuchen natürlich, unsere Beiträge, unsere Organisation und selbstverständlich auch unseren Präsidenten mies zu machen, desgleichen international anerkannte Wissenschafter. Sie ärgern sich, dass sie ihrerseits in unserem Gigaherz-Forum keine ihrer bösartigen und vor Geifer tropfenden Beiträge unterbringen können. Aber wir tragen es mit Fassung, denn nur an süssen Früchten nagen die Wespen und man wirft Steine nur auf Bäume, die Früchte tragen.

6. Die Folgen unseres Widerstandes
Ohne uns hätten die Mobilfunkbetreiber nie einen Grund gehabt, z. B. das „ForumMobil“ zu gründen, astronomische Beträge zu investieren und Persönlichkeiten mit klingenden Namen aus Wirtschaft und Politik als Aushängeschilder aufzubieten. Das anvisierte Ziel, den Abbau von Ängsten im Volk vor Strahlenschäden, konnten sie nicht erreichen, wie die deutlich wachsende Zahl von Einsprachen gegen Antennenprojekte zeigt. Übrigens auch nicht mit der „Ombudsstelle Mobilfunk und Umwelt“, mit Ständerätin Erika Forster als Ombudsfrau und dem stolzen, ihrem Stand angepassten Honorar von 450 Franken pro Stunde. Bei ihr stapeln sich um die hundert Dossiers, und dies, obwohl sie nur Fälle annimmt, bei denen noch kein Rechtsweg beschritten wurde. Von der Technologie hat sie keine Ahnung und muss glauben, was ihr die Verteter der Industrie vorsagen, auch wenn es die grösste Unwahrheit ist. Wir sind da besser dran, denn bei uns verstehen die Leute, die Auskünfte erteilen, was sie sagen und sind nicht aufs Einflüstern angewiesen. Sowohl die horrenden Ausgaben für das ForumMobil von 5 Mio pro Jahr, als auch für die Ombudsstelle, gehen vom Gewinn ab, den die Industrie ohne unseren Widerstand gemacht hätte. Unsere 50 Franken- Mitgliederbeiträge nehmen sich daneben sehr bescheiden aus.

7. Die Schweizer Justiz
Die Pfade, auf denen die Gerichte zu Entscheidungen gelangen, sind verschlungen und es kommt für den Durchschnittsbürger zu nicht immer nachvollziehbaren Urteilen, im positiven wie im negativen Sinn. Das Bundesgericht weist in einem Fall das Luzerner Kantonsgericht in die Schranken. Es hält fest, alle Personen seien einspracheberechtigt, die innerhalb des Radius mit einer theoretisch möglichen Belastung von 0,5 V/m wohnen. Auch dann, wenn die Antennen laut Baugesuch in eine andere Richtung strahlen, später aber gedreht werden könnten.

Den spektakulärsten Erfolg kann die uns angeschlossene Gruppe Genf Saconnex verbuchen. Diese kämpfte 4 Jahre lang gegen eine Antenne der Sunrise. Das Genfer Mietgericht hatte den Bewohnern eine Reduktion der Miete um 30% und die Einzahlung auf ein Sperrkonto genehmigt. Sunrise, welche sogar schriftlich den Abbruch der Anlage bis Ende Juni 2000 garantierte, sich aber weder an die Entscheidung des Mietgerichtes, noch an das abgegebene Versprechen hielt, erhöhte sogar die Sendeleistung und zog dreist die Klage bis ans Bundesgericht weiter.

Dieses machte für einmal Nägel mit Köpfen und verfügte den Abbruch der Anlage. Ob es die Aufdeckung der Erhöhung der Sendeleistung durch Messungen unseres Präsidenten war, die der Kanton Genf seinerseits durch verdeckte Messungen nachprüfte oder weil die Vermieterin der Liegenschaft infolge der Blockierung der Mietzahlungen in arge Bedrängnis geraten war, ist bis zur Stunde noch nicht bekannt. Wichtig dabei war das Anrücken von Kran und Abbruchmannschaft am 18. November 03 und die lang ersehnte Beseitigung der Antenne. Wir teilen die Freude der Genfer ehrlich und aus ganzem Herzen. Hartnäckigkeit hat zum Ziel geführt und gezeigt, dass man die Flinte nicht vorzeitig ins Korn werfen darf.

Anderseits fiel ein völlig unverständliches bundesgerichtliches Urteil, mit welchem der Entscheid des Basler Appellationsgerichtes umgestossen wurde, das Balkonen, Terrassen und Hausgärten den Status von Orten mit empfindlicher Nutzung zugesprochen hatte.

In verschiedenen Fällen haben Kantonsgerichte gegen den Bau von Antennen entschieden. Meist ging es um nicht zonenkonforme Standorte, um solche, die gegen die Vorschriften des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes oder des Ortsbildschutzes verstossen hätten. Von Menschenschutz war nie die Rede. Daran ist zu sehen, wie viel oder wie wenig das Leben von Menschen bei solchen Entscheiden eine Rolle spielt.

8. Sie schieben einander den schwarzen Peter zu
Gemeint sind damit der Bundesrat und das Bundesgericht: Das Bundesgericht hält fest, es sei für die Festsetzung der Grenzwerte nicht zuständig. Dies sei der Bundesrat, und dieser beruft sich darauf, dass das Bundesgericht die von ihm festgesetzten Grenzwerte ja schützt. Populär ausgedrückt: Bundesrat und Bundesgericht schieben sich gegenseitig die Schnecken in den Sack. Es wird daher völlig klar, warum wir für eine gesundheitsverträgliche Grenzwertsetzung und die längst fällige Revision der unwirksamen NIS-Verordnung kämpfen.

9. Das Antennenmoratorium
Die Unterschriftensammlung für das Antennenmoratorium brachte leider nicht den gewünschten Erfolg. Die Initianten hatten den finanziellen und personellen Aufwand unterschätzt, innerhalb der vorgesehenen Frist die geforderten 120 000 Unterschriften zu sammeln. Gerade aber, weil in dieser Volksinitiative der wichtigste und zentralste Punkt, nämlich die Herabsetzung der Grenzwerte auf ein erträgliches Mass fehlte, konnten wir das Antennenmoratorium guten Gewissens weder finanziell noch personell unterstützen. Unser Hausanwalt Tim Walker empfahl anlässlich des Bieler Kongresses jedoch, eine weitere Initiative zu starten, weil man das Problem von der politischen Seite angehen müsse. Ob sich allerdings genügend Kräfte für ein ähnliches Unterfangen finden lassen, ist im Augenblick noch ungewiss. Auf jeden Fall müsste das nächste Mal eine solche Aktion generalstabsmässig geplant und durchgeführt werden und die eigentliche Schadensursache, die viel zu hohen Grenzwerte, müsste unbedingt in den Initiativtext aufgenommen werden.

10. Mutige und weniger mutige Baubehörden
Baubehörden, die sich aus Mangel an Informationen und aus Mangel an Interesse, solche einzuholen, auf geltende Bauvorschriften und die eingehaltenen Grenzwerte berufen und, um es sich einfach zu machen, Baubewilligungen für Antennen erteilen, sind leider immer noch in der Mehrzahl. Für das Studium von Fachbeiträgen, Möglichkeiten, einen Ausweg im Paragraphendschungel zu finden, wollen sie nicht die nötige Energie, die Zeit und vor allem nicht das erforderliche Hirnschmalz einsetzen. So werden leider immer noch Projekte trotz Hunderten von Einsprache-Unterschriften einfach genehmigt.

Selten, aber mutig, haben einzelne Baubehörden für die Bevölkerung und gegen die Industrie entschieden, mit dem Hinweis, die Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang. Es regt sich also da und dort das Gewissen. Einzelne Gemeinden ziehen sogar auf eigenes Risiko einen Fall an die nächsthöhere Instanz weiter oder nehmen eventuelle finanzielle Konsequenzen auf sich, wenn ein Weiterzug durch die Betreibergesellschaft erfolgt. Da verzichten Gemeindeväter auf die Bequemlichkeit von für sie einfachen Entscheiden und gehen lieber einen dornenreichen und arbeitsintensiveren Weg. Ein Paradebeispiel, das uns in den letzten Dezembertagen bekannt wurde, ist Horw, das wir hier stellvertretend aufführen und den wichtigsten Satz aus dem mehrseitigen mit minutiöser Begründung versehenen Ablehnungsbescheid zitieren:
Die gesundheitliche Vorsorge in der Gemeinde Horw ist wichtiger, als der aus der Sicht der Mobilfunkbetreiber optimale geographische Antennenstandort und dessen Erweiterung. Andere Gemeindeväter sollten sich diesen Ablehnungsbescheid zu Gemüte führen, sie könnten die für sie passenden Worte nur an den entsprechenden Stellen einsetzen. Der Einzeleinsprecher, der diesen Enscheid herbei geführt hat, berichtet uns, dass er den Gemeinderat laufend mit Gigaherz-Beiträgen aus dem Internet bombardiert habe.

11. Der erste Mobilfunk-Schutzzaun der Schweiz
Auf einer Alp in Falera hat der Bauer Casutt als mutiger Einzelkämpfer zur Selbsthilfe gegriffen und auf unseren Rat und unter unserer Anleitung den ersten Mobilfunk-Schutzzaun der Schweiz gebaut. Er schützt sein Haus und seine Viehhabe vor den schädlichen Strahlen einer Orange-Mobilfunkantenne. Der Zaun aus Fliegengitter ist ca. 40 Meter lang und bis zu 6 Meter hoch. Herr Casutt liess sich weder von der Betreibergesellschaft noch vom Gemeinderat einschüchtern. Der Zaun wurde bisher von Touristen aus aller Welt bestaunt und beaugapfelt. Das Beispiel ist zur Nachahmung überall dort empfohlen, wo sich ein solcher Schutzzaun aufstellen lässt. Schutzfaktor in V/m = 30 in Watt/m2 ca. 900

12. Standortgeber
Potenzielle Standortgeber, die einen Mietvertrag unterschreiben, werden immer seltener, müssen mit dem Protest von Anwohnern und Direktbetroffenen rechnen. Handelt es sich um Geschäftsleute und Unternehmen, die sich aus Geldgier über die Bedenken hinwegsetzen, droht ihnen sogar der Boykott der Bevölkerung und somit empfindlicher finanzieller Verlust. Einmal abgeschlossene Mietverträge scheinen einen ehernen Bestand zu haben und sind nur unter sehr grossen Schwierigkeiten wieder aufzulösen. Und dies, obwohl sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, unter Verschweigen von Risiken für den Standortgeber, also unter arglistiger Täuschung zustande gekommen sind. Kein Wunder, wird das Finden von Standorten für die Industrie immer schwieriger.

13. Kirchen als Antennenstandorte
Kirchgemeindepräsidenten, die zur Aufbesserung ihrer Kassen eigenmächtig und ohne vorherige Konsultation ihrer Kirchgemeindemitglieder Verträge für die Erstellung von Antennen in Kirchtürmen unterschreiben und dies damit begründen, die Kirche hätte von jeher als Kommunikationsmittel gedient, handeln pharisäerisch und geldgierig. Kirchtürme künden zwar seit jeher die Zeit und rufen mit den Glocken zum Gottesdienst, aber sie haben noch niemals die Menschen krank gemacht. In einzelnen Gemeinden, z. B. in Lyss ist es gelungen, einen solchen Vertrag zu annullieren, in anderen, z.B. in Uetikon sind die Würfel noch nicht gefallen, aber es wird gekämpft, mittlerweile mit schwerem Geschütz, wozu auch der Boykott der Kirche oder sogar der Kirchenaustritt zählt. Einzelne übergeordnete Kirchenbehörden haben jetzt Weisungen herausgegeben, keine Mietverträge für Antennen in Kirchtürmen mehr abzuschliessen. Auch dies ein Teilerfolg.

14. Die Betreibergesellschaften
Sie werden in ihren Aktivitäten immer dreister. So haben sie die Basler Behörden über den Tisch gezogen und erreicht, dass mit der „Basler Charta“ das bestehende Anntennenmoratorium auf öffentlichen Gebäuden aufgehoben wurde. Die Initiativgruppen seien darüber informiert worden, spiegelte die Industrie dem Stadtrat vor, während sie beschlossen hatte, diese eben genau von der Information auszuschliessen. Jetzt redet sich der Basler Stadtrat, der die Charta unterschrieben hat, damit heraus, von der Sache zu wenig gewusst zu haben. Wir hoffen, das werde ein Nachspiel haben. Denn es kann nicht sein, dass nun auf Grund der absichtlichen und arglistigen Täuschung in Zukunft der Bau von Antennen ausgerechnet auf Schulhäusern und anderen sensiblen Orten gestattet wird, mit allen Folgen für die Gesundheit der Menschen.
Ausserdem: die recht scheinheilige und immer wiederholte Stellungnahme der Mobilfunkbetreiber, die Ängste und Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und den Dialog zwecks Aufklärung und Ausräumung von Bedenken zu suchen, sind nur Worthülsen. Dieser Dialog findet spätestens dann ein Ende, wenn es um Standorte und Grenzwerte geht. Diese beiden zentralen Punkte sind für die Industrie tabu und daher laufen solche Diskussionen regelmässig ins Leere.

15. Mittelwellensender Beromünster
Der Mittelwellensender mit einer Sendeleistung von 650 kW steht ziemlich weit ausserhalb in der Nachbargemeinde Gunzwil. In seinem Umkreis befinden sich mehrere Weiler, in denen ca. 200 besonders betroffene Personen leben, von denen viele unter massiven Beschwerden leiden, ebenso deren Viehhabe. Sogar die amtlichen Grenzwerte sind überschritten. Deshalb möchte man den Sender mit einer Ausnahmegenehmigung 10 Jahre weiter betreiben. Anwohner und Gemeinde, wie auch wir, als national tätige Organisation, führen zur Zeit dagegen beim Kanton Luzern Beschwerde. Sowohl Anwohner und Gemeinde haben sich von uns beraten lassen! Über die Beschwerde wird demnächst entschieden.

16. Nationaler Kongress Elektrosmog-Betroffener
An der letztjährigen Generalversammlung wurde beschlossen, einen solchen Kongress durchzuführen. Er fand am 22. November 03 in Biel statt und wurde von ca. 100 Teilnehmern aller Landesteile besucht, auch ein Vertreter des BUWAL, des BAKOM und der Swisscom waren anwesend. Zu den Referenten zählten neben unserem Präsidenten, unser Mitglied, Brigitta Triebold aus Luzern als Direktbetroffene, die Wissenschafter Prof. Dr. Hans A. Kolb vom biophysikalischen Institut der Uni Hannover und Mitforscher an der REFLEX-Studie und Dr. Peter Neitzke ECOLOG Hannover. Ferner referierten Dr. Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg und unser Hausjurist Tim Walker aus Trogen. Der sehr gut gelungene Tagungsband mit den wichtigen Referaten ist soeben fertig geworden. Er wurde schon kurz nach seinem Erscheinen von verschiedenen Interessengruppen bestellt und dient bereits als wichtiges Beilagedokument für Einsprachen bei Behörden und Gerichten.

17. Es kann nicht sein, was nicht sein darf
Wir zählen hier nur einige wenige neuere Studien auf. Jedoch egal, wie wichtig und aussagekräftig sie sind, sie werden gerade, weil sie so alarmierende Tatsachen aufzeigen, stets angezweifelt, ihre Versuchsanordnung kritisiert, als nicht reproduzierbar oder noch nicht reproduziert erklärt oder, wenn sie hieb- und stichfest sind, tot geschwiegen und in Schubladen versenkt, denn sonst ginge der Profit flöten.

*Eine der besten Studien der letzten Zeit ist die REFLEX-Studie, die von 12 Arbeitsgruppen unter gleichen Bedingungen durchgeführt wurde. Sie ergab eine Schädigung der DNA. Sie wurde leider nur an Zellen durchgeführt und für eine Folgestudie wurden vorsorglicherweise bereits die finanziellen Mittel gestrichen. Wir hoffen dennoch, auf dieser Schiene werde weiter geforscht.

*Die ECOLOG-Studie hat aufgezeigt, bei welcher Intensität der Strahlung welche Beschwerden in welcher Häufigkeit auftreten.

*Aufsehen erregte die holländische TNO Studie. Jetzt fordern sogar die Vereinigungen der Schweizer Ärzte und jene der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz das Verbot der Einführung der UMTS-Technologie. UMTS und GSM zusammen ergeben eine besonders aggressive Mischung.

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Jahresbericht 2003, Teil 2 (unter Verein Gruppe Jakob)

Von Hans-U. Jakob

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