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Hinrichtungsszene auf Schülerhandy

Hinrichtungsszene auf Schülerhandy

An der Primarschule Triesen (FL) muss erstmals eine Schulklasse von 12-Jährigen von Fachleuten psychologisch betreut werden, weil die Kinder in der grossen Pause von einem Mitschüler (dank UMTS?) auf dem Handy ein Video einer Hinrichtung präsentiert bekamen.

Hans-U. Jakob, 18.2.06

Michaela Schurte von der Liechtensteiner Tageszeitung „Vaterland“ weiss Folgendes zu berichten:

Zitat: Was auf dem Handy-Video eines Triesner Primarschülers zu sehen war, wagte an der
gestrigen Pressekonferenz niemand auszusprechen. Dass ein so genanntes „Snuff-Video“ bei
einem Zwölfjährigen entdeckt wurde, löste Betroffenheit aus.

Am vergangenen Dienstag fiel einem Lehrer der Primarschule Triesen eine Gruppe von Schülern auf. Sie standen zusammen um das Handy eines Jungen und schauten sich darauf ein Video an. „Auf dem Video waren sehr brutale Gewaltszenen und eine Hinrichtung zu sehen“, hiess es an der gestrigen Pressekonferenz in der Primarschule Triesen. Der Fund des so genannten „Snuff-Videos“ habe bei Lehrern und Eltern grosse Betroffenheit ausgelöst.

Ein ähnlichesVideo wurde Ende Dezember das erste Mal in der Schweiz gefunden. Es war auf dem Handy eines 17-Jährigen aus Herisau gespeichert. Der Ausdruck „Snuff-Video“
kommt vom englischen „to snuff out“ und heisst übersetzt, jemanden umbringen. Dabei handelt es sich meistens um Aufnahmen von Morden, die eigens begangen werden, um makabre Videos zur Unterhaltung herzustellen. Ende Zitat

Kriseninterventionsteam KIT angefordert
Das Liechtensteiner Volksblatt weiss zu berichten:
Zitat: Walter Kranz vom Kriseninterventionsteam KIT brachte noch einen weiteren Aspekt zum Vorschein. „Jungen in der Pubertät haben eine gewisse Verpflichtung cool zu sein. Man will zeigen, dass einem solche brutalen Bilder nichts anhaben können. Aber die Gefühlswelt ganz innen drin sieht ganz anders aus. So etwas steckt ein Kind nicht einfach weg, sagte Kranz.
Deshalb werden die Kinder die dieses Video letzten Dienstag vor einer Woche gesehen haben, jetzt professionell betreut.

Gesetzeslücke
Alle zuständigen Personen an der gestrigen Pressekonferenz waren sich einig, dass in unseren Gesetzen eine Lücke besteht, denn gegen solche Videos kann nichts unternommen werden. sie sind nach dem Strafgesetz nicht strafbar. Rechtlich verfolgt werden nur Angebote mit sexuellem Inhalt. Ende Zitat aus dem Liechtensteiner Volksblatt.

Und in einem Flugblatt vom 13.2.06 der Schulleitung an die Eltern steht zu lesen
Zitat: Wenn Sie beim Umgang Ihres Kindes mit dem Handy oder Internet ein auffälliges Verhalten beobachten oder aussergewöhnliche Gefühle beim Kind wahrnehmen, zB Angst, Appetitlosigkeit oder Schlafstörungen, dann gehen Sie diesem Verhalten und diesen Gefühlen bitte nach.
Für Rückfragen und Beratungen stehen Ihnen die Schule und psychologisch geschulte Fachleute unter folgenden Nummern zur Verfügung:
Kriseninterventionsteam. Tel 399 21 90
Schulpsychologischer Dienst. Tel 236 67 80
Ende Zitat aus dem Flugblatt

Kommentar von Hans-U. Jakob
Dass UMTS ein gewaltiger Flopp ist, wissen wir seit Monaten. Dass die Mobilfunkbetreiber 60% ihres Umsatzes mit Kindern machen, wissen wir seit Jahren.
Dass die Mobilfunk-Industrie jedoch nicht dazu Hand bietet, solche kriminelle Aktivitäten mit technischen Mitteln zu unterbinden, nur damit das darbende UMTS-Geschäft nicht noch weiter abserbelt, wissen wir seit heute.

Das Amt für Kommunikation in Vaduz teilt mit, dass in Liechtenstein UMTS im Moment noch nicht betriebsbereit sei und der schnelle Zugang der Handys ins Internet noch über die EDGE-Technologie auf GSM erfolge. Zum Herunterladen von grösseren Videos müsse man sich momentan noch etwas über die Landesgrenze hinaus, z.B. in die Schweiz begeben.
Gigaherz wird gebeten diesen technischen Aspekt doch auch noch zu berücksichtigen.

Von Hans-U. Jakob

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