Eine neue Flut von Mobilfunk-Sendeantennen droht
Der Bundesrat möchte per Gesetzesänderungen das Land mit einer neuen, noch nie gesehenen Flut von neuen Mobilfunk-Sendeantennen überziehen. Um diesen Plan innert nützlicher Frist umzusetzen, soll in einem ersten Schritt der Bevölkerung das Recht auf Bau-Einsprachen entzogen werden. wir haben den üblen Trick durchschaut. Dieses Antennenflut-Gesetz muss im Keim erstickt werden. Was ist zu tun?

Ein Bericht von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 21. Januar 2026
Was ist los?
6G ist im anrollen. Die Schweizer Mobilfunkbetreiber benötigen zu dessen Ausstrahlung landesweit neben den bestehenden 20’000 mindestens weitere 40’000 (vierzigtausend) zusätzliche Antennenstandorte.
Wieso denn das?
Das geplante superschnelle 6G-Netz – es soll noch einmal 100mal schneller als 5G werden – funktioniert ausschliesslich nur mit Millimeterwellen. Der vorgesehene Frequenzbereich liegt zwischen 24 und 71 Gigahertz. Das sind Wellenlängen zwischen 12.5 und 4.2 mm. Damit lassen sich laut ersten Versuchen lediglich Reichweiten zwischen 100 und 300 Metern erreichen. Und mit so kurzen Wellen lassen sich Hauswände nur noch mit extrem starken Sendeleistungen mit einem Sender direkt vor der Haustüre durchdringen.
Wieso diese hohen Frequenzen?
6G soll Latenzzeiten im Bereich von Millionstel-Sekunden ermöglichen. Latenzzeit ist die Zeit welche ein Funksignal vom Sender zum Empfänger und wieder zurück benötigt. Millionstel-Sekunden, 1000mal kürzer als Millisekunden, entsprechen praktisch der Echtzeit. Solche Geschwindigkeiten lassen sich nur mit Signalbreiten zwischen 100 und 1000 Megahertz erreichen. Und solche sind lediglich im 2-Stelligen Gigahertz-Bereich erreichbar. Wieso und weshalb, ist ausführlich beschrieben unter: https://www.gigaherz.ch/6g-und-millimeterwellen/
Wo ist Echtzeit erforderlich?
*Wenn das Mobilfunknetz gleichzeitig kommunizieren und mittels tausenden von Sensoren die Umgebung überwachen muss. (Auch Deine Umgebung!)
*Zum autonomen Fahren mit Höchstgeschwindigkeit nicht nur auf der Autobahn. Und für autonome Taxis ohne Chauffeur, bis in den hintersten Krachen.
*Zur Kontinuierlichen Gesundheitsüberwachung durch implantierbare Sensoren.
*Für die Chirurgie mit Operationsrobotern: Der Operateur befindet sich in der Grossstadt und der Patient in einem abgelegenen Bergdorf.
*Zur Beschleunigung des Selbstlernens der künstlichen Intelligenz.
*Und nicht zu vergessen für das imersive Erlebnis mit hochauflösender holografischer Kommunikation, realistische Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) in Echtzeit. Was immer das auch sein mag.
*Und Vieles mehr.
Gesundheitliche Risiken
Sind weitgehend unbekannt. Im Gegensatz zu herkömmlicher Mobilfunkstrahlung, welche tief in den menschlichen Körper eindringt oder diesen sogar durchdringt, bleiben die Millimeterwellen auf der Oberfläche haften und können dort Hautkrebs erzeugen oder auch Nerven schädigen.
Mittels 40’000 zusätzlichen Standorten von Mobilfunk-Sendeanlagen soll uns nun all dieser Unfug aufgezwungen werden.
Infolge der tausenden von Einsprachen betroffener Anwohnerinnen und Anwohnern fehlen den Schweizer Mobilfunkbetreibern selbst nach 6 Jahren 5G immer noch rund 6000Antennenstandorte. 2019 sprachen sie von erforderlichen 26’000, erreicht bis Ende 2025 haben sie gerade mal 20’000. Etwa die Hälfte davon sind bestehende, auf adaptives 5G hochgerüstete Sendeanlagen und die andere Hälfte dann Neuanlagen.
Eine Mobilfunk-Generation dauert etwa 5 bis höchstens 8 Jahre und nach 6 Jahren steht bereits 6G vor der Tür. Um dieses zeitgerecht einzuführen, gibt es nur eine Lösung und diese heisst:
Der Anwohnerschaft muss die Einsprache-Berechtigung entzogen werden.
Dazu ist nach der Idee des Bundesrates, eingeflüstert durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Fernmeldegesetz wie folgt anzupassen:
Mobilfunkbetreiber sollen mit dem Bau oder der Hochrüstung einer Mobilfunk-Sendeanlage beginnen können, sobald sie einen oder eine Geldgierige gefunden haben, die ihr Hausdach oder einige wenige Quadratmeter Boden für den Bau zur Verfügung stellt.
Die Mobilfunkbetreiber haben lediglich noch eine Meldepflicht an das Kantonale Umweltamt, respektive an deren NIS-Fachstelle. Diese prüft dann ob die strahlungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind und erteilt, falls dies zutrifft, die Betriebsbewilligung.
Die Mobilfunkbetreiber dürfen dann die bereits gebaute oder hochgerüstete Anlage ohne Einspracheverfahren und ohne jegliche Anhörung der Anwohnerschaft in Betrieb nehmen.
Die Gemeinderäte und Bauverwaltungen von Gemeinden haben dann nur noch die traurige Pflicht, der Anwohnerschaft mitzuteilen, dass auf dem Grundstück 123 an der Xyz-Strasse eine Mobilfunk-Sendeanlage in Betrieb gegangen sei. Wer dagegen vorgehen möchte, dürfe innert 30 Tagen beim Verwaltungs- oder Kantonsgericht eine Beschwerde einreichen. (Kostenrahmen Fr. 4000-6000) Die technischen Standortdatenblätter könnte man beim Bundesamt für Kommunikation in Biel beziehen. Eine aufschiebende Wirkung sei jedoch der Beschwerde zum Vorneherein entzogen.
Wie blanker Hohn steht da noch, damit seien die Rechte der Bevölkerung nach wie vor gewahrt.
Mit andern Worten: ihr dürft den Kakao durch den man euch zieht, jetzt auch noch saufen.
Es reicht jetzt endgültig
Nach dem Beschiss mit den angeblich 10mal strengeren Schweizer Grenzwerten gegenüber dem Ausland,
nach dem Beschiss mit dem Korrekturfaktor bei der Strahlungsprognose für adaptive Sendeantennen,
nach dem Beschiss mit dem 6-Minuten Mittelwert,
nach dem Beschiss mit der Abschaffung des Einbezugs von Reflektionen bei der allgemeinen Strahlungsprognose (15dB-Regel)
und obendrauf jetzt noch mit der geplanten Abschaffung der Einsprache-Berechtigung, haben wir nun endgültig die Nase voll. Es reicht jetzt!
Was ist zu tun:
Kurzfristig beteiligen wir uns an der Aktion mit den Protest-Postkarten des Vereins Schutz-vor-Strahlung an den verantwortlichen Bundesrat Albert Rösti unter: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/postkartenaktion-stopp-es-reicht/
Bundesrat Albert Rösti soll mit Postkarten geflutet werden.
Mittelfristig werden sich der Verein Gigaherz.ch und dessen NIS-Fachstelle laut und klar am Vernehmlassungsverfahren beteiligen.
Bis am 31. März 2026 können sich Organisationen und Privatpersonen schriftlich zur vorgesehenen Änderung des Fernmeldegesetzes äussern. Näheres dazu unter:
Faktenblatt des Bundes
https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/vrQBjjA6zCmG/Faktenblatt+FMG-Revision+Mobilfunk+DE.pdf
Erläuternder Bericht des Bundes
https://www.bakom.admin.ch/dam/de/sd-web/P-rp7Pa17-Sa/Erl%C3%A4uternder%20Bericht_DE.pdf
Vernehmlassungsadressen
https://www.bakom.admin.ch/dam/de/sd-web/bMyEzOOxaUsT/Adressatenliste%20(physisch).pdf
Langfristig gilt es die Millimeterwellen-Initiative zu unterstützen. Diese ist zeitlich und formell auf das kommende 6G zugeschnitten.
https://millimeterwellen.ch/#initiativtext
Erläuterungen dazu unter:
https://www.gigaherz.ch/6g-und-millimeterwellen/
Es reicht jetzt !

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