E-ID – Das Fundament zur Totalüberwachung
Am 28. September stimmen wir ein zweites mal über die Einführung der elektronischen Identitätskarte auf dem Smartphone ab. Bei der ersten Abstimmung von 2021 waren noch Privatfirmen als Herausgeber vorgesehen. Weil dies angeblich der Hauptgrund für die Ablehnung in der Volksabstimmung gewesen sein soll, ist diesmal der Bund für die Herstellung und Herausgabe selber am Werk.
von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 15. September 2025
Der Bund beharrt darauf, dass für alle Nutzer und Nutzerinnen der E-ID ein Gesichtsvideo erstellt werden muss, welches dann jahrelang beim Bundesamt für Polizei gespeichert wird. Damit lässt sich sehr einfach ein 3D-Gesichtsmodell erstellen, welches perfekt geeignet für die Gesichtserkennung bei jeder Art Videoüberwachung ist und damit das Fundamemt zu einem Sozialkreditsystem legt.

Das heisst: Der Staat erkennt Dich überall wo Du hingehst und wo es Überwachungskameras hat. Auf jeder Autobahn, auf jedem Rastplatz, auf jedem Fussgängerstreifen, auf und vor jedem Festgelände. Der Staat registriert nicht nur wo Du Dich gerade befindest, sondern auch noch welche Veranstaltungen Du da besuchst und in welche Gesellschaft Du Dich da begibst.
Das kann mir doch egal sein, wird manche/r denken. Vielleicht auch Du? Aber nur bis zu dem Zeitpunkt an dem man Dir irgendwann, irgendwo anhand der automatischen Gesichtserkennung und des «gefährlichen», durch die KI erstellten Persönlichkeitsprofils, die automatische Schiebetür oder das automatische Drehkreuz am Eingang sperrt. Und wer sich einst gegen die E-ID entschieden hat und kein Gesichtsvideo von sich hat erstellen lassen, wird zum Vorneherein von der KI ausgesperrt. Auch wenn Bundesrat und Befürworter hoch und heilig versprochen haben, die Nutzung der E-ID sei absolut freiwillig.
Denn merke: Deine Datensammlung beim Bundesamt für Polizeiwesen ist nicht diebstahlsicher gelagert. Professionelle Hacker finden immer einen Weg. Oder den Zugriffsberechtigten beim Bundesamt werden für die Herausgabe der gewünschten Daten, Millionen geboten. Alles schon vorgekommen.
Die Schweizer E-ID muss, um im Ausland anerkannt zu werden, mit den entsprechenden ausländischen Polizeistellen verknüpft werden.
Die Weltwoche berichtet gerade, es sei vorgesehen, dass der Bundesrat deshalb eigenmächtig, ohne Kontrolle und Mitbestimmung von Volk und Parlament, mit beliebigen Staaten und internationalen Organisationen verbindliche Vertragsverpflichtungen eingehen könne.
Der Bundesrat müsse in Eigenregie und nach Belieben sogenannte Schnittstellen (ebenfalls ein Begriff aus dem Gesetz) zu allen möglichen ausländischen Organen schaffen können. Von der EU über die USA bis zur WHO. Tür und Tor zu internationalen Überwachungen stehen weit offen.
Die weltweite Datenverknüpfung – mit den entsprechenden Risiken ist kein Hirngespinst der E-ID-Gegner, sondern laut Weltwoche erklärtes Ziel der UNO-Agenda 2030. Auch die EU habe dieses Ziel übernommen.
Wenn Du in Barcelona oder Kopenhagen oder London aus dem Flieger steigst, wissen die Grenzbeamten schon, welcher politischen Partei du angehörst oder mit welchen Gruppierungen Du sympathisierst. Oder der Hotelier hat gerade kein Zimmer frei, weil ihm Dein von der KI erstelltes Profil nicht gefällt.
Zum Dessert noch die AHV-Nummer
Die Datenschutzbeauftragten sind der Ansicht, dass es für eine sichere Identifizierung mittels E-ID unter Privaten und mit Behörden die Angabe der AHV-Nummer nicht braucht. Der Bund teilt auch diese Ansicht nicht. Die AHV-Nummer ist praktisch, weil sie eindeutig auf eine die zu identifizierende Person verweist. Im Erläuternden Bericht zur E-ID-Verordnung steht denn auch: Die AHV-Nummer erweise sich daher als «nützlich zur Optimierung von administrativen Abläufen».
Kommentar: Besonders nützlich für die Behörden ist der Zugriff auf das Steuerregister.
Was wir Strahlenschützer immer wieder erleben, ist, dass eine kantonale Baubewilligungsbehörde (meistens beim Regierungsrat) beim Aktenstudium als Erstes wissen muss, ob der Beschwerdeführende gegen eine Baubewilligung über genügend Einkommen verfügt, um den Fall eventuell an die nächste Instanz weiterziehen zu können. Dem Einkommen entsprechend wird dann auch das Urteil mehr oder weniger sorgfältig ausgefertigt. Denn in der Schweiz bekommt nur Recht wer viel Geld hat, die andern sollen gefälligst den Latz halten.

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