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Die Böckin zur Gärtnerin gemacht.

Der Kanton St. Gallen bekommt ein Problem mit der Verweiblichung von Personenbezeichnungen.



Hans-U. Jakob, 4.2.09

 


Steinbock.jpg„Den Bock zum Gärtner gemacht“
ist ein Sprichwort das schon im Mittelalter geläufig war.

Was aber, wenn dieses auf die heutige Zeit übertragen werden muss, wo unter den Geschlechtern Gleichberichtigung herrscht?  In einer Zeit wo sich kein Politiker mehr leisten kann, nur von den lieben Bürgern zu sprechen, sondern sich nur noch des Zungenbrechers „liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger“ bedienen darf.

Hat sich doch da kürzlich ein Politiker bei einer Einweihungsfeier in einem Berner Spital dermassen verhaspelt, dass er von den lieben Krankenschwestern und Krankenschwesterinnen sprach…..

Wie müssen wir nun das uralte Sprichwort vom Bock und Gärtner in die heutige Zeit übernehmen? Etwa „die Böckin zur Gärtnerin gemacht“.

Das geht ja kaum. Denn das weibliche Pendent zum Bock ist ja bekanntlich die Geiss.  Der Rehbock die Rehgeiss oder der Steinbock die Steingeiss.  Soll man jetzt sagen die Geiss zur Gärtnerin gemacht?

Das geht nicht gut, denn eine Geiss ist im Schweizerdeutsch mit einer Ziege gleichzusetzen.  Und das wäre direkt ehrverletzend.  Noch schlimmer ist es beim Hirsch.  Da redet man in der weiblichen Form von einer Kuh……….. Die Kuh zur Gärtnerin gemacht? Völlig undenkbar!

 

Schwierig, schwierig!  In St. Gallen hat man damit jedenfalls jetzt ein Riesenproblem.  Denn hier wurde die ehemalige Sunrise-Anwältin Bettina Deillon in das Amt der stellvertretenden Leiterin der Rechtsabteilung des kantonalen Baudepartementes berufen, wo sie sich unter anderem auch mit der Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen zu befassen hat.

Im Entscheid des Baudepartementes SG Nr 28/2007 Seite 6 ist Frau Rechtsanwältin Bettina Deillon noch als Vertreterin von Sunrise verzeichnet und die selbe Frau Rechtsanwältin Bettina Deillon wird in den Lokalzeitungen vom 22. Januar 09 neu als stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des kantonalen Baudepartementes vorgestellt.

Typisch ist, dass sie ihre Karriere beim Kanton gleich mit einer Falschmeldung begann. Denn der Radius welcher zu Einsprachen und Beschwerden für die hier vorgestellte Antenne neben der Christophorus-Statue bei der Fürstenlandbrücke berechtigt, beträgt nicht 30 sondern mindestens 300m.

Dem Schutzheiligen aller Reisenden, Brücken und Bergstrassen soll ein 20m hoher Antennenturm aufgepflanzt werden.  Frau Deillon wird’s schon richten………

So wie es von derselben Kantonsverwaltung eingerichtet wurde, dass ein Mobilfunkkritiker von Gigaherz bei einer öffentlichen (!) Orientierungsveranstaltung in Buchs SG ein Redeverbot erhielt.  Die Bevölkerung durfte Wahrheit nicht erfahren…..

Siehe unter /strahlen-angriff-auf-liechtenstein/  Der Strahlen-Angriff auf Liechtenstein.

Anmerkung des Verfassers: Vielleicht habe ich mit diesem Beitrag gar keinen Bock, sondern eine Böckin geschossen? Wer weiss etwas genaueres?

Von Hans-U. Jakob

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