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Die 3 Stufen der Eskalation

Während sich die Mobilfunklobby mittels üblen Tricks, wie etwa einem Korrekturfaktor bei der Sendeleistung adaptiver 5G-Sendeantennen oder mit der Erhöhung des maximalen Dämpfungsfaktors bei der Abweichung aus der Senderichtung, beim geltenden Strahlungsgrenzwert von 5V/m immer näher an die 20V/m-Marke heranschleicht, zielt die unabhängige Wissenschaft in die gegenteilige Richtung. Nämlich von 5V/m zurück auf 1V/m.
Im nachstehenden Artikel versucht der Autor aufzuzeigen, wohin die Reise gehen sollte.


Von Hansueli Jakob
Lanzenhäusern, 17.Mai 2025

APRIL 2019

Mit einem Rundschreiben, datiert vom 17.April 2019, gelangte das Departement UVEK zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) an alle Kantonsregierungen. Darin werden diese gebeten, man möge doch so gut sein und der neuen Technologie, auf welche unsere Wirtschaft so dringend angewiesen sei, jetzt keine Steine in den Weg legen. Die neuen 5G Frequenzen seien ja ganz ähnlich den bisherigen und würden ausser der Beeinflussung der Hirnströme, der Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchtigung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress kaum etwas bewirken. Es sei ja, in Folge begrenzter Evidenz nicht einmal erwiesen, ob diese Phänomene überhaupt gesundheitsschädigend seien. Tatsächlich so nachzulesen unter Punkt 7.2 auf Seite 6 des Rundschreibens. Und mit der minimalen Anpassung der NISV vom 17.4.19 werde die Bevölkerung nach wie vor genügend geschützt.
Dieses unglaubliche Rundschreiben kann hier eingesehen werden:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/Rundschreiben-an-Kantone-17-4-2019.pdf

Kurzkommentar von Gigaherz.ch:

Die Definition «genügend geschützt» ist hier völlig fehl am Platz. Denn mit dieser Aufzählung erweisen sich bereits hier sämtliche bisher ergangenen Bundesgerichtsurteile in Sachen nicht nachgewiesener Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Mobilfunkstrahlung, als schwer revisionsbedürftig.

Die Kantonsregierungen schickten dieses Rundschreiben postwendend an sämtliche Stadt-und Gemeindeverwaltungen, zusätzlich versehen mit der Drohung vom damaligen Swisscom-CEO Schäppi, jeglicher Versuch, den Ausbau der 5G-Netze behindern zu wollen, verstosse gegen Bundesrecht und könnte entsprechende rechtliche Schritte auslösen. Schliesslich hätten die Mobilfunkbetreiber dem Staat für die Erlaubnis den Schweizer Luftraum auch für 5G «benutzen» zu dürfen 380Millionen an Konzessionsgeldern bezahlt. Und somit sei der Staat verpflichtet, dieser 5G-Technologie zum Durchbruch zu verhelfen.

Kurzkommentar von Gigaherz.ch:
Bereits diese Korrespondenz vom April 2019 zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, mit welcher Arroganz die Gesundheit der Bevölkerung den Wirtschaftsinteressen geopfert werden soll. Unter diesen klaren Erkenntnissen hätten längstens keine Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendeanlagen mehr erteilt werden dürfen.

JANUAR 2021

Der in der Wissenschaft häufig diskutierte Oxidative Stress hat die Arbeitsgruppe BERENIS, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung berät, zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Wenn oxidativer Zellstress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs.

Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.

Kommentar von Gigaherz.ch:
Nach schweizerischer Rechtsprechung (NISV) beträgt der Anlagegrenzwert für gemischte Anlagen =5V/m (Volt pro Meter) oder 66313 Mikrowatt pro Quadratmeter.
HF-EMF sind hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Gemischte Anlagen sind Mobilfunk-Sendeanlage die alle 3 Funkdienste auf allen 3 Frequenzbändern ausstrahlen.
Und der Anlagegrenzwert ist der höchst zulässige Strahlungswert an OMEN (Orten empfindlicher Nutzung)
OMEN sind Orte wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten.

Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, wären sämtliche bisher erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung jetzt endgültig zu Makulatur verkommen.
Die 5 zuständigen Bundesrichter sehen es aber anders:

In praktisch allen Bundesgerichtsurteilen in welchen die Beschwerdeführenden mit dem Sondernewsletter der BERENISvom Januar 2021 argumentieren, das heisst mit den Studien zum oxidativen Stress, hervorgerufen durch die hochfrequente elektromagnetische Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen, ist die folgende höchstrichterliche Weisheit zu lesen:
Zitat aus Urteil 1C_100/2021 E5.5.1: In Zell- und Tierstudien finden sich auch unterhalb der Grenzwerte relativ konsistente Einflüsse auf oxdidativen Stress und auf zelluläre Signalwege, wobei unklar ist, ob damit langfristig gesundheitliche Folgen verbunden sind. Ende Zitat

Mit dieser haarsträubenden Beurteilung,  aus dem oxidativen Zellstress, also aus dem Anfangsstadium von Krebs lasse sich nicht ableiten, ob damit längerfristig gesehen, gesundheitsschädigende Wirkungen zu erwarten seien, hätten eigentlich die 5 Koryphäen schon recht. Denn beginnender Krebs heisst längerfristig oft Tod. Und Tote sind juristisch gesehen nicht mehr krank, sondern nur noch tot!

APRIL 2025

Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, von Mitte April 2025: Funkstrahlung erzeugt Krebs.

Ganz schön mutig, was Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern, dem Schweizerischen Bundesgericht und den involvierten Schweizerischen Bundesämtern sowie den kantonalen Gesundheitsbehörden, in einer Mitte April 2025 veröffentlichten und wissenschaftlich anerkannten Studie vorlegt.
Einem Bundesgericht, welches seit Jahren stur behauptet, durch die Strahlungsgrenzwerte in der Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung (NISV) seien nicht nur alle Menschen, sondern auch noch gleich sämtliche Tiere, egal ob Mücke oder Elefant, bestens geschützt.
Oder dem Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), welches Ende Dezember 2024 sogar die WHO instrumentalisierte um die Falschnachricht zu verbreiten es sei jetzt genug geforscht, die WHO habe herausgefunden, dass zwischen dem oxidativen Stress, also zum beginnenden Krebs und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, keinerlei Zusammenhang bestehe.
Aus der Zusammenfassung, ebenfalls vom Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz verfasst (BfS), ging hervor, dass aus dem Bestand von 27’845 Veröffentlichungen angeblich nur 52 die Anforderungen an ein geringes Verzerrungsrisiko verbunden mit hoher Studienqualität erfüllt hätten.
Schlussfolgerung: Die übrigen 27’793 wissenschaftlichen Arbeiten wurden offensichtlich alle von Dummköpfen verfasst? Siehe dazu: https://www.gigaherz.ch/oxidativer-stress-who-gibt-gegensteuer/

Frau Prof. Mike Mevissen und ihr Team
haben aus dem Fundus von 30’000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen ebenfalls 52 herausgepickt. Allerdings solche die ihren Vorstellungen von einem geringen Verzerrungsrisiko verbunden mit hoher Studienqualität entsprechen.

Die  abschließenden Schlussfolgerungen aus Kapitel 4.4.1 des Originaltextes lauten:
Zitat: Die Ergebnisse dieser systematischen Überprüfung deuten darauf hin, dass es Hinweise darauf gibt, dass die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder die Krebshäufigkeit bei Versuchstieren erhöht, wobei der CoE bei bösartigen Herzschwannomen und -gliomen am stärksten ausgeprägt ist.

Obwohl der Nachweis von Karzinogenität bei Versuchstieren mit hoher Sicherheit eine krebserregende Gefahr für den Menschen vorhersagen kann, ist die Extrapolation des Risikos aus Krebs-Bioassays auf den Menschen bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern besonders komplex. Ohne ein Verständnis des Mechanismus der Karzinogenität von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern kann die Wahl des Expositionsmaßes für die Risikoextrapolation (Ganzkörper versus der SAR-Wert das geeignete Dosismaß für durch hochfrequente lokale Exposition), der Intensität oder der kumulativen Exposition entscheidend sein, unabhängig davon, ob eine monotone Dosis-Wirkungs-Beziehung für karzinogene Effekte gilt und ob elektromagnetische Felder induzierte Nebenwirkungen ist.

Neben der Integration des aus dem RoC übernommenen Sensitivitätsbereichs sind weitere Arbeiten erforderlich, um den GRADE-Ansatz auf die Bewertung des CoE aus Tierkrebs-Bioassays anzupassen, die zur Ermittlung der Risiken von Umwelteinwirkungen konzipiert sind. Ende Zitat

Das Original der Studie, 75 Seiten,, kann hier heruntergeladen werden: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412025002338

Untersucht wurden die Tiere auf:
Lymphome, Hirnkarzinome, Kardiale Karzinome, Nebennieren-Karzinome, Leberkarzinome und Lungenkarzinome.

Bei einer Befeldung zwischen 100kHz und 300GHz.

Mit Feldstärken von mindestens:
2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m
oder mindestens der 10-Fachen Hintergrund-Belastung entsprechend der Leistungsflussdichte in Milliwatt/m2

Kommentar von gigaherz.ch:
In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.
Weil verschiedene europäische Länder verschiedene Masseinheiten verwenden, sind hier alle 3 Arten aufgelistet, die umgerechnet, im Fernfeld alle die selbe Intensität ergeben.
In der Schweiz ist die offizielle Masseinheit das V/m (Volt pro Meter).
Der Grenzwert für Kurzzeitaufenthalt beträgt im Mobilfunk je nach Funkfrequenz 42 bis 61V/m und für Daueraufenthalt, je nach Funkfrequenz 4 bis 6V/m.
Da das schweizerische Mobilfunknetz vorwiegend aus gemischten Anlagen besteht, gilt für Daueraufenthalt gesetzlich ein Level von 5V/m. Dieser wird vom Bundesgericht der Bevölkerung sogar noch als Vorsorge-Wert ohne wissenschaftlichen Hintergrund verkauft. (!!)
Verglichen mit dem Level von 1V/m, welcher laut Mevissen und ihrem Team als krebserzeugend angesehen wird, muss dies als Verbrechen bezeichnet werden!
Mevissen und Ihr Team bestehen nicht aus irgendwelchen Verschwörungstheoretikern, sondern allesamt aus hochkarätigen Wissenschaftlern. KS (Kurt Straif) war bis zu seiner regulären Pensionierung (11/2018) Leiter des Monographienprogramms der internationalen Krebsagentur IARC in Lyon. Seit 10/2019 ist er Mitglied des Internationalen wissenschaftlichen Beirats des Ramazzini-Instituts in Italien.

Die Umrechnungsformeln für die verschiedenen Masseinheiten wie Milliwatt pro m2, V/m, mA/m befinden sich seit April 1999 hier: https://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/Umrechnungsformeln.pdf

Die Nervosität der Mobilfunklobby ist unterdessen ebenfalls eskaliert. Die seit Jahren im Internet laufende Mobbing- und Rufmordkampagne  gegen den Autor dieses Artikels hat Ende April ebenfalls einen neuen Höhepunkt erreicht. Weil den Mobbern und Rufmördern nichts Neues mehr einfällt, setzen sie jetzt die künstliche Intelligenz gegen ihn ein. «Grenzenlos doof» heisst jetzt neuerdings laut KI, «leidet an kognitiver Dissonanz».
Für Gigaherz-Leser besteht indessen keine Gefahr. Diese Krankheit ist in diesem hohen Alter nicht mehr heilbar und gilt ohnehin allgemein, nicht als ansteckend. Ansteckend sind lediglich die Lachanfälle über die Erkenntnisse der künstlichen Intelligenz. So wird zum Beispiel der Autor dieses Artikels bei der KI als «Dorf-Elektriker» dargestellt. Dabe sind es jetzt 62 Jahre her seit dieser zum letzten mal überhaupt als Elektriker gearbeitet hat. Abgesehen davon, dass dies ein ehrbares Handwerk ist, welches als Grundlage zu zahlreichen Weiterbildungen dienen kann.

Von Hans-U. Jakob

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