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Der Bundesrat traut seinen eigenen Grenzwerten gar nicht!

Der Bundesrat traut seinen eigenen Grenzwerten nicht. Er lehnt es ab, sich selbst mit Werten bestrahlen zu lassen, die dem Volk in verachtenswürdiger Weise zugemutet werden.

Autor: Hans-U.Jakob 21.2.2001

Am 12.Januar dieses Jahres haben wir, die Gruppe Jakob, den Gesamtbundesrat schriftlich aufgefordert, seine Vorbildfunktion wahrzunehmen und sich in den Bundesratszimmern sowie in den Dienst- und Privatwohnungen während eines Jahres mit den angeblich strengsten Grenzwerten der Welt, nach NIS-Verordnung während 24 Stunden täglich bestrahlen zu lassen. (mit 4 bis 6V/m.) Etwa so, wie dies tausenden von Bürger/Innen in diesem Land auch zugemutet wird.

Nun hat uns der Bundespräsident im Auftrag des Gesamtbundesrates auf alles mögliche, nur nicht auf unsere Forderung geantwortet. Im Klartext: Der Bundesrat drückt sich mit viel Diplomatie um ein solches Experiment. Es macht fast den Anschein, dass von den grossen 7 niemand so recht Deutsch versteht.
Der Bundespräsident schreibt: „Es ist nach einem Jahr noch zu früh, um die Frage zu beantworten ob die Grenzwerte zu hoch oder zu tief angesetzt wurden.“

Jetzt wissen wir es ganz genau:

Der Bundesrat traut seinen eigenen Grenzwerten nicht!
Er will zuerst abwarten und sehen, wie viele 100, 1000, 10’000 oder 100’000 seiner Bürger/Innen noch krank werden. Der Bundesrat hat ja zu diesem Grossversuch an Millionen von lebenden Menschen, im Interesse der Wirtschaft, vom Bundesgericht grünes Licht erhalten und muss deshalb kaum befürchten, je einmal zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Hier die komplette Antwort aus dem Bundeshaus:

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DER BUNDESPRÄSIDENT
DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT

Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener
Herrn Hans-U. Jakobb
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg

3003 Bern, 19. Februar 2001

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2001.

Sie haben es hautnah miterlebt: Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) war bereits lange vor ihrer Verabschiedung durch den Bundesrat Gegenstand intensiver Diskussionen mit überaus kontroversen Standpunkten. Diskussionen über die Höhe der Grenzwerte dauern auch heute fast unvermindert an. Während sich die Betreiber von Mobilfunk- oder Elektrizitätsnetzen beklagen, die strengen Vorschriften führten zu einer einschneidenden Erschwerung des Netzausbaus oder verunmögliche diesen gar, weisen elektrosensible Personen auf ihre Betroffenheit und ihr Leiden hin.

Die in der NISV getroffenen Lösungen stellen einen Kompromiss zwischen solchen, auf den ersten Blick unversöhnlichen Positionen dar. Es ist heute – ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung – zu früh, um erste Schlüsse daraus zu ziehen, ob die Grenzwerte zu hoch oder zu tief angesetzt wurden. Die Verordnung muss sich nun erst einmal in der Praxis bewähren. Das Bundesgericht hat in einem ersten Grundsatzentscheid zur NISV (Fall Dotzigen, BE) die Rechtmässigkeit der Verordnung bestätigt und festgestellt, dass sich der Bundesrat bei deren Erlass an die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes gehalten hat.

Auch mir ist der Schutz der Umwelt und der Gesundheit ein Anliegen. Dabei habe ich mich in erster Linie an die allgemein anerkannten Fakten über schädliche Wirkungen zu halten. Es ist mir zwar bekannt, dass auch bei schwacher Elektrosmog-Belastung über gesundheitliche Beschwerden und Störungen des Wohlbefindens berichtet wird. Zur Zeit liegen aber noch kaum wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über solche Beeinträchtigungen vor.

Selbstverständlich werden die Auswirkungen nichtionisierender Strahlung auf den Menschen weiter untersucht werden müssen. Aufwändige Forschungsprojekte dazu sind im In- und Ausland angelaufen und werden vom Bundesrat unterstützt. Falls sich daraus neue Schädlichkeitsbeweise ergeben sollten, würde die NISV entsprechend verschärft.

Mit freundlichen Grüssen

gez.

Moritz Leuenberger

Von Hans-U. Jakob

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