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Und es wird weitergelogen

Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.

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Bundesgericht entmachtet die BPUK

Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.

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Weltweit liederlichstes Sicherheitssystem wird überprüft.

Nach einer 3-wöchigen Zwangspause, bedingt durch unseren Umzug am eine neue Adresse, sind wir wieder online. Zum Auftakt mit einer Meldung zum weltweit liederlichsten Sicherheitssystem, dem sogenannten QS-System, welches der Bevölkerung garantieren sollte, dass der Strahlungsgrenzwert jederzeit, überall und immer eingehalten sein müsste.

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Da hört der Spass auf!

Das Schweizerische Bundesgericht ist Mitglied bei ASUT dem Zweckverband der Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und SALT.

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5G: Kantonsregierungen fordern Gemeinden zur Missachtung des Bundesgerichts auf

Mit einer E-mail vom 28.Juni 2024 an alle Berner Gemeinden fordert der Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden, Dr. Jörg Wichtermann, die Bauverwaltungen dazu auf, das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 zu ignorieren und den baupolizeilichen Anzeigen von D. Laubschers Plannetzwerk und den Vereinen WIR und Gigaherz.ch vom 19.Februar 2024, wegen Bauen ohne Baubewilligung, weiterhin keine Folge zu leisten, resp. diese weiterhin zu sistieren. Rückendeckung dazu erhält Dr.Wichtermann von den vereinigten kantonalen Umweltdirektoren, der Bau-und Planungsdirektorenkonferenz BPUK.

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5G: Endlich Klartext aus Lausanne

Bundesrichter sind, funktechnisch gesehen,  offensichtlich nicht ganz so saublöd, wie wir diese bisher eingeschätzt haben. Es hat nur etwas länger gedauert, bis sie erkannt haben wie schamlos und wie brandschwarz sie über Monate und Jahre hinweg von der Mobilfunklobby, den Bundesämtern BAKOM und BAFU und den kantonalen Umweltämtern im Verein mit Interessevertretern aus Politik und Wirtschaft angelogen worden sind.

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Der Korrekturfaktor – Ein Bernischer Schwanzbeisser

Im Kanton Bern wurden in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen.  Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.

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5G adaptiv schon bald ein Perpetuum Mobile?

Der Bernische Baudirektor Christoph Neuhaus bewilligt laufend Baugesuche, in welchen die adaptiven 5G-Sendeantennen  zwecks Einhaltung des Strahlungsgrenzwertes mit derart tiefen Sendeleistungen deklariert sind, dass diese als Sendeantennen gar nicht mehr funktionieren können.

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