Alaaarm! Rösti hat den Bogen überspannt!
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Stimmt das Zeugs eigentlich, das sich hinter den vielen Zahlen der Standortdatenblätter versteckt ?
Werden die Fehler durch das wachsame Amt entdeckt und sicher korrigiert ?
Frühestens 2027 können wir über die Verträge der Schweiz mit der EU abstimmen. Was haben diese Verträge mit Elektrosmog-Betroffenen zu tun?
Auf den ersten Blick nichts. Auf den Zweiten wird es dann schon etwas gefährlicher.
Die verantwortlichen Medienschaffenden beim Tagesanzeiger können zwar weder Megahertz von Mikrowatt noch Dezibel von Volt pro Meter unterscheiden und von vagabundierenden Strömen auf den Kabelschirmen, ausgehend von Eisenbahgeleisen haben sie noch nie etwas gehört, aber eines wissen sie haargenau: Mobilfunk-Sendeantennen brennen nur, wenn Brandstifter am Werk sind. Und wo diese Brandstifter zu suchen sind, dürfte ja klar sein.
Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.
Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben.
Fast Unglaubliches ereignet sich zur Zeit beim sonst enorm mobilfunkfreundlichen Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Plötzlich sind die seit Jahrzehnten von den Mobilfunkbetreibern verwendeten Antennendiagramme zur Erstellung von Strahlungsprognosen viel zu ungenau und Netzabdeckungskarten, die seit Jahrzehnten für das Erlangen von Sonderbewilligungen zum Bauen von Mobilfunk-Sendeanlagen ausserhalb von Bauzonen ausgereicht hatten, völlig unbrauchbar.
Am 14 Februar 2023 beurteilte das Bundesgericht in einem angeblich wegweisenden Leiturteil ein Baugesuch für eine Mobilfunk-Sendeanlage im Flüehli Quartier von Steffisburg BE als rechtskonform, obschon die Beschwerdeführenden nachgewiesen hatten, dass die im Baugesuch deklarierten Sendeleistungen viel zu schwach waren, um adaptive 5G-Antennen, überhaupt jemals zum Laufen zu bringen.
Das Bundesgericht erklärt eine Sendeleistung von 0.4Watt als genügend um 2/3 eines 3000-Seelendorfes mit 5G-Strahlung auszuleuchten. Das liegt so nahe am Perpetuum-Mobile, dass die Anmeldung der drei richterlichen Koryphäen für den Nobelpreis in Physik unumgänglich wird.
Die Mobilfunk-Sendeanlage Granegg in der Gemeinde Schwarzenburg steht ziemlich einsam weit in der Prärie draussen. Sie dient allen drei Anbietern Swisscom, Sunrise und Salt zur Ausstrahlung der Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) und soll jetzt noch mit dem Funkdienst 5G adaptiv nachgerüstet werden. Dagegen wehrten sich 120 Betroffene aus der Umgebung bis vor das Verwaltungsgericht. Am 7. Mai 2025 hat das Gericht nach einer Verfahrensdauer von insgesamt 4 Jahren sein Urteil verkündet.