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Rufmord im Tages-Anzeiger

Die verantwortlichen Medienschaffenden beim Tagesanzeiger können zwar weder Megahertz von Mikrowatt noch Dezibel von Volt pro Meter unterscheiden und von vagabundierenden Strömen auf den Kabelschirmen, ausgehend von Eisenbahgeleisen haben sie noch nie etwas gehört, aber eines wissen sie haargenau: Mobilfunk-Sendeantennen brennen nur, wenn Brandstifter am Werk sind. Und wo diese Brandstifter zu suchen sind, dürfte ja klar sein. 

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Der Zutrittscode zum Irrgarten:1C_113/2024

Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.

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Warum müssen das BAFU und das BAG die Bevölkerung dermassen belügen?

Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben.

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Ausmist-Aktion beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Fast Unglaubliches ereignet sich zur Zeit beim sonst enorm mobilfunkfreundlichen Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Plötzlich sind die seit Jahrzehnten von den Mobilfunkbetreibern verwendeten Antennendiagramme zur Erstellung von Strahlungsprognosen viel zu ungenau und Netzabdeckungskarten, die seit Jahrzehnten für das Erlangen von Sonderbewilligungen zum Bauen von Mobilfunk-Sendeanlagen ausserhalb von Bauzonen ausgereicht hatten, völlig unbrauchbar.

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1C_100/2021 Ein wegweisendes Leiturteil des Bundesgerichts löst sich in Luft auf

Am 14 Februar 2023 beurteilte das Bundesgericht in einem angeblich wegweisenden Leiturteil ein Baugesuch für eine Mobilfunk-Sendeanlage im Flüehli Quartier von Steffisburg BE als rechtskonform, obschon die Beschwerdeführenden nachgewiesen hatten, dass die im Baugesuch deklarierten Sendeleistungen viel zu schwach waren, um adaptive 5G-Antennen, überhaupt jemals zum Laufen zu bringen.

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Für den Nobelpreis vorzuschlagen

Das Bundesgericht erklärt eine Sendeleistung von 0.4Watt als genügend um 2/3 eines 3000-Seelendorfes mit 5G-Strahlung auszuleuchten. Das liegt so nahe am Perpetuum-Mobile, dass die Anmeldung der drei richterlichen Koryphäen für den Nobelpreis in Physik unumgänglich wird.

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Granegg – 5G für die Füchse

Die Mobilfunk-Sendeanlage Granegg in der Gemeinde Schwarzenburg steht ziemlich einsam weit in der Prärie draussen. Sie dient allen drei Anbietern Swisscom, Sunrise und Salt zur Ausstrahlung der Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) und soll jetzt noch mit dem Funkdienst 5G adaptiv nachgerüstet werden. Dagegen wehrten sich 120 Betroffene aus der Umgebung bis vor das Verwaltungsgericht. Am 7. Mai 2025 hat das Gericht nach einer Verfahrensdauer von insgesamt 4 Jahren sein Urteil verkündet.

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Die 3 Stufen der Eskalation

Während sich die Mobilfunklobby mittels üblen Tricks, wie etwa einem Korrekturfaktor bei der Sendeleistung adaptiver 5G-Sendeantennen oder mit der Erhöhung des maximalen Dämpfungsfaktors bei der Abweichung aus der Senderichtung, beim geltenden Strahlungsgrenzwert von 5V/m immer näher an die 20V/m-Marke heranschleicht, zielt die unabhängige Wissenschaft in die gegenteilige Richtung. Nämlich von 5V/m zurück auf 1V/m.
Im nachstehenden Artikel versucht der Autor aufzuzeigen, wohin die Reise gehen sollte.

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WHO und BfS müssen korrigieren: Funkstrahlung erzeugt Krebs

Ganz schön mutig, was Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern, dem Schweizerischen Bundesgericht und dem Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz da in einer Mitte April 2025 veröffentlichten und wissenschaftlich anerkannten Studie um die Ohren haut.

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1C_307/2023: Leit- oder Skandalurteil?

Am 10. Januar jubelt Schweizer Radio und Fernsehen sowie die etablierte Tagespresse: «Bundesgericht entscheidet zu Gunsten von adaptiven 5G-Antennen!» Das Bundesgericht habe in einem Leiturteil festgelegt, dass adaptive 5G-Antennen nicht gefährlicher seien, als normale Sendeantennen.

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