Alaaarm! Rösti hat den Bogen überspannt!
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.
Momentan sind Millimeterwellen mancherorts ein Gesprächs- und Diskussionsthema. Meistens in Verbindung mit dem kommenden Mobilfunkstandard 6G, der bereits in der Erprobungsphase steckt. 6G und Millimeterwellen sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne Millimeterwellen kein 6G und Millimeterwellen gibt es vorwiegend für 6G.
Stimmt das Zeugs eigentlich, das sich hinter den vielen Zahlen der Standortdatenblätter versteckt ?
Werden die Fehler durch das wachsame Amt entdeckt und sicher korrigiert ?
Frühestens 2027 können wir über die Verträge der Schweiz mit der EU abstimmen. Was haben diese Verträge mit Elektrosmog-Betroffenen zu tun?
Auf den ersten Blick nichts. Auf den Zweiten wird es dann schon etwas gefährlicher.
Uli Weiner wurde am 12.November von zwei seiner Freunde tot in seinem Wohnwagen im Schwarzwald aufgefunden.
Die verantwortlichen Medienschaffenden beim Tagesanzeiger können zwar weder Megahertz von Mikrowatt noch Dezibel von Volt pro Meter unterscheiden und von vagabundierenden Strömen auf den Kabelschirmen, ausgehend von Eisenbahgeleisen haben sie noch nie etwas gehört, aber eines wissen sie haargenau: Mobilfunk-Sendeantennen brennen nur, wenn Brandstifter am Werk sind. Und wo diese Brandstifter zu suchen sind, dürfte ja klar sein.
Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.
Am 28. September stimmen wir ein zweites mal über die Einführung der elektronischen Identitätskarte auf dem Smartphone ab. Bei der ersten Abstimmung von 2021 waren noch Privatfirmen als Herausgeber vorgesehen. Weil dies angeblich der Hauptgrund für die Ablehnung in der Volksabstimmung gewesen sein soll, ist diesmal der Bund für die Herstellung und Herausgabe selber am Werk.
Unglaublich aber wahr. Im Kanton Aargau steht Unterricht mit Smartphones und Tablets auf dem obligatorischen Lehrplan. Nicht etwa für Oberstufen-Schüler, nein für Kindergärteler ab dem 4. Lebensjahr. Für die Datenübertragung ist gemäss Lehrplan eine kabelloseLösung per WLAN zu bevorzugen. Hochfrequente elektromagnetische Belastung der Kleinen, ist für die Verantwortlichen ein Tabu-Thema.
Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben.