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Achtung: Kälber im Tiefflug

Oder die fliegenden Kälber vom Zürcher Baurekursgericht

von Hans-U. Jakob, 8.12.2011

Der Kanton Zürich hat gegenüber andern Schweizer Kantonen ein völlig exotisches Baurecht.

In allen Kantonen der Schweiz haben die Bürger/Innen bereits auf Ebene Gemeinde bei missliebigen Bauprojekten ein Anhörungsrecht und können bei den Gemeinderäten dagegen Baueinsprachen führen. Nicht so im Kanton Zürich. Hier entscheidet der Gemeinderat im stillen Kämmerlein ohne jegliche Anhörung von Anwohnern und sonstigen Betroffenen. Wem der Entscheid des Gemeinderates nicht passt, muss beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Beschwerde führen und wird für etwas, was in andern Kantonen als selbstverständlicher Gratis-Dienst am Bürger gilt, im Falle eines negativen Entscheides, bereits mit 4000 bis 7000 Franken Gerichtskosten zur Kasse gebeten.

Und die negativen Entscheide sind dort, wenn es sich um Mobilfunk handelt, an der Tagesordnung


Brieftaube.jpgBild links: Irrtum auf dem Baurekursgericht – Brieftauben mit Kälbern verwechselt

Das Baurekursgericht wird von Fall zu Fall korrupter.

Der neueste Juristenquatsch aus dem Baurekursgericht ist wohl derjenige, dass dort, wo der Mensch angeblich durch Grenzwerte geschützt werde, gleichzeitig auch für die Tiere nichts zu befürchten sei. Urteil Nr. BRGE 0228/2011 vom 11.11.2011 (Das Datum stimmt eindeutig)

Dabei stützt sich das Baurekursgericht auf Verlautbarungen des Deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz resp. dessen Strahlenschutzkommission.

Bezeichnend dabei ist, dass der Deutsche Staat 2-stellige Milliardenbeträge an Konzessionsgeldern von den Mobilfunkbetreibern bezieht und deshalb seine Strahlenschützer zu den weltweit verlogensten gezählt werden müssen.

Im Mai dieses Jahres wurde dem Vorsitzenden der Abteilung Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission, Prof. Alexander Lerchl, die Teilnahme an der Konferenz der Internationalen Krebsagentur der WHO, verweigert. Dies wegen seiner ausgeprägten Voreingenommenheit und wegen seiner Mobbing-Tätigkeit gegen Wissenschaftler, die biologische Schäden durch Mobilfunkstrahlung nachgewiesen haben. Ausdrücklich erwähnt von der IARC wurden auch Lerchls Ausfälligkeiten und Verfolgungstätigkeiten gegen Menschen, die an Elektrosmog erkrankt sind und gegen deren Schutzorganisationen. Tätigkeiten die stark an die Judenverfolgung im 3.Reich erinnern. Siehe auch unter /alexander-its-time-to-say-good-by/

Wenn sich das Baurekursgericht auf solche Leute beziehen muss, disqualifiziert es sich selbst.

Von Kälberblindheit, hervorgerufen durch Mobilfunkstrahlung in der Grössenordnung von 0.2-0.6V/m (10fach unter dem Grenzwert) scheint man beim Baurekursgericht noch nie etwas gehört zu haben.

/neues-von-der-kaelberblindheit/ und /nukleaere-katarakte-oder-kaelberblindheit/

Ebenso wenig wie vom grossen Bienesterben unter /gigaherz-und-die-bienen/, /elektromagnetische-felder-und-bienengesundheit/ und /der-gigaherz-bienenversuch/

Provoziert wurde das Skandalurteil des Zürcher Baurekursgerichts durch Bauer Christian A. und seiner Frau aus S, die sich ernsthafte Sorgen um die Existenz ihres Hofes machten, weil in der Nähe eine Mobilfunkantenne mit einer Gesamtsendeleistung von 9800Watt ERP aufgestellt werden sollte.

Das Baurekursgericht bezog sich auch auf ein Bundesgerichtsurteil vom 24. April 2008 mit der Nummer 1C_338/2007.

Wer der Sache auf den Grund geht, erfährt mit Staunen, dass es in diesem Urteil gar nicht um Kälber, sondern um Brieftauben geht.

Und wer im Senderkrieg 1) von Schwarzenburg 1988-1998 dabei war, sieht auf den ersten Blick, dass die dort erwähnten Brieftaubenstudien so ziemlich falsch dargestellt werden.

Einer der dabei war berichtet:

Die erste Tauben-Studie um den Kurzwellensender wurde vom Militär gemacht. Damals gab es in der Schweiz noch Militär-Brieftauben. (garantiert kein Witz)

Es wurden also Brieftauben beim Sender aufgelassen um nach Hause zu fliegen. Der Sender strahlte zu 5 verschiedenen Tageszeiten in 5 verschiedene Richtungen. Nun flogen die Tauben aber statt nach Ost-Südost genau nach Süden ins Gebirge, weil gerade die Senderichtung Afrika lief.

Beim zweiten Versuch flogen die Tiere anstatt nach Ost-Südost nach Ost-Nordost, weil gerade die Senderichtung Fernost lief. Die Tiere folgten also statt der Eigennavigation, welche sich nach dem Erdmagnetfeld richtet, der Strahlungsrichtung des Senders.

Das Fazit der Militärs lautete: „Keine Beeinflussung der Brieftauben durch EM-Strahlung. Die Tiere sind sogar im Stande sich an der Strahlungsrichtung des Senders zu orientieren.“ Wie viele Tauben im Heimatschlag ankamen, fiel unter militärische Geheimhaltung.

Nicht bestätigt ist die Meldung des Brieftauben-Kommandanten im Range eines Obersten, der, als er sah, dass die Tauben nach Süden, statt nach Norden flogen, gesagt haben soll: „Alles im grünen Bereich, die fliegen einfach andersrum um den Globus!“

Die zweite Studie wurde von der Vogelwarte Sempach gemacht.

Hier wurden die Tauben zuerst beim Sender, jedoch in einem weitgehend strahlungsfreien Sektor angesiedelt und dann weit entfernt aufgelassen. Die Vögel mussten also, um nach Hause zu gelangen, gegen den elektromagnetischen Wind anfliegen. Um die Tiere garantiert zur Heimkehr zum Sender zu veranlassen, wurden sie unter Stress gesetzt. Das heisst von der Brut oder von der Aufzucht der Jungen weggenommen. Die Tauben erreichten den Heimatschlag beim Sender nur in der doppelt sonst üblichen Zeit und zwar im Tiefflug.(2-10m über Grund) Die Sendestrahlen waren 6 bis 11 Grad von der Horizontalen her aufwärts gerichtet, so dass diese im Tiefflug unterflogen werden konnten. Die Reiseflughöhe der Tauben beträgt sonst 100 bis 300m über Grund.

Erstaunlich was ein Mutterinstikt alles fertigbringt!

So kommt auch das Baurekursgericht ZH zum weisen Schluss, Tiere sind genügend durch Grenzwerte geschützt, die für Menschen gedacht sind. Tauben waren ja im Stande, starken Strahlungen auszuweichen oder diese für die Eigennavigation zu benutzen.

Fazit von Gigaherz: Die Strahlung von Mobilfunksendern muss ja für blinde Kälber geradezu ideal sein. Sie können sich doch ganz einfach an den 3 Hauptstrahlungsrichtungen der Antennen orientieren. Oder wenn das nicht passt, sollen sie halt im Tiefflug in den Stall zurückkehren.

Und die ganz Blöden marschieren dann halt andersrum um den Globus.

1)

Der Kurzwellensender Schwarzenburg von Schweizer Radio International, musste im Sommer 1998 auf Druck der Bevölkerung aus gesundheitlichen Gründen stillgelegt und ersatzlos abgebrochen werden. Im Jahr zuvor wurde noch ein Projekt vorgelegt, welches eine 5-fache Sendeleistung vorsah. Dieses wurde der Bevölkerung als „Sanierung“ verkauft. Worauf die Situation endgültig eskalierte.  Der Verein Gigaherz, welcher heute landesweit tätig ist, hat hier seine Wurzeln.

Von Hans-U. Jakob

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