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5 Fragen der Liechtensteinischen Tageszeitung „Vaterland“


Klaus_Schaedler.jpgKlaus Schädler

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit des Liechtensteinischen Vereins für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk (VGM) beantwortet die Fragen der Tageszeitung „Vaterland“ zu den jüngsten Erpressungsversuchen der Mobilfunkbetreiber.

Klaus Schädler ist selbständiger Fotograf, Filmemacher und Journalist in Trisenberg FL. Sein Foto-und Filmstudio kann unter der Adresse http://www.photo.li besucht werden. Hier gibt es auch Filme zum Thema Mobilfunk und Gesundheit.

 

Frage 1: Befürwortet der VGM die Senkung der Grenzwerte auf 0,6 V/m oder ist das seines Erachtens zu wenig?

 

 

Der VGM befürwortet selbstverständlich die Senkung des Grenzwertes auf 0,60 V/m und ist froh darüber, dass der Landtag im Mai 2008 wenigstens diesen Kompromiss-Grenzwert im neuen Umweltschutzgesetz verankert hat. Der Grenzwert von 0,60 V/m ist aus gesundheitlicher Sicht leider immer noch viel zu hoch. Der VGM fordert  seit Jahren den Salzburger Vorsorgewert von 0,06 V/m.

 

Frage 2: Hat der vom VGM geforderte Paradigmenwechsel i. E. stattgefunden?

 

Der Liechtensteiner Landtag war im Mai 2008 einhellig der Überzeugung, dass die Gesundheit der Menschen vor schädigender NIS-Strahlung gesetzlich besser geschützt werden muss. Alle 25 Abgeordneten stimmten für die Senkung des Grenzwertes. Die einen wollten die Senkung sofort (10 Abgeordnete), die anderen erst nach einer Übergangsfrist auf den 1.Januar 2013 (15 Abgeordnete). Die Entscheidungsträger und die Bevölkerung sind heute bedeutend besser über die Gesundheitsschädigung von NIS-Strahlung informiert als noch vor zehn Jahren, als die NIS-Verordnung von der Schweiz unreflektiert übernommen wurde. Offenbar hat im Landtag der vom Liechtensteiner Ärzteverein im Jahr 2004 zum Schutz der Gesundheit geforderte «Paradigmenwechsel» stattgefunden, sonst wäre im Liechtensteiner Landtag kein einhelliger Beschluss zur Senkung der Strahlenbelastung getroffen worden. 

 

Frage 3: Können diese Werte aus Sicht des VGM mit Blick auf die Antennen in der benachbarten Schweiz bzw. Vorarlberg überhaupt eingehalten werden? (Überstrahlung)

 

 

Die Einhaltung des neuen Liechtensteiner Grenzwertes auf Liechtensteiner Boden ist technisch überhaupt kein Problem. Die in Liechtenstein ankommende und von Antennen auf Schweizer oder Österreicher Hoheitsgebiet ausgehende Strahlung liegt aufgrund der Distanz und der in den Nachbarländern geltenden Grenzwerte auf Liechtensteiner Gebiet weit unter 0.60 V/m. Anbieter auf ausländischen Antennenmasten können Liechtenstein sogar flächenmässig weit besser abdecken als dies von Antennen auf FL-Gebiet möglich ist. Die flächendeckende Feldstärke nimmt dabei in Liechtenstein leider zu, erreicht aber nie den neuen Liechtensteiner Grenzwert von 0,60 V/m.

 

Frage 4:Ab dem Jahr 2013 sollen die Grenzwerte bis auf 0,6 V/m gesenkt sein. Die Mobilfunkanbieter haben bereits vermelden lassen, dass sie sich dann aus Liechtenstein zurückziehen werden, da der Betrieb von Mobilunknetzen aus betriebswirtschaftlicher sowie auch technischer Sicht nicht mehrmachbar sei. Wie stellt sich der VGM zu diesen Aussagen?

 

      Wenn sich die Mobilfunkanbieter aus Liechtenstein zurückziehen, ist das Mobilfunkproblem aus gesundheitlicher Sicht zwar nicht gelöst, aber für Liechtenstein doch bedeutend kleiner. Die gesundheitsbeeinträchtigende Hauptbelastung geht bekanntlich und vor allem von Antennen aus, die im Umkreis von einem Kilometer stehen.

 

      Die Mobilfunkanbieter haben von der Regierung eine Konzession erhalten, damit sie ein Mobilfunknetz aufbauen und der Bevölkerung ermöglichen, mobil zu telefonieren. Niemand hat gefordert, dass auf dem Schönberg oder im Ruggeller Riet eine drahtlose Breitbandversorgung gewährleistet sein muss (TV / Internet etc.). Wer grosse Datenmengen vom Internet herunterladen oder versenden will, kann dies über das bestehende oder über das künftig noch leistungsfähigere Festnetz tun. Um mit dem Handy im Freien zu  telefonieren, genügen Strahlungs-Feldstärken, die x-tausendfach unter dem neuen Liechtensteiner Grenzwert liegen. Wenn ein Liegenschaftsbesitzer in einer betonarmierten Tiefgarage oder in einem andersweitig abgeschirmten Gebäude Mobilfunk anbieten will, kann das Signal vom Liegenschaftsbesitzer auf eigene Initiative über einen Repeater ins Gebäude geleitet und dort Mobilfunk angeboten werden. Die Mobilfunkversorgung ist damit auch in Gebäuden gewährleistet und die generelle Felddstärke im Freien muss nicht erhöht werden. Gemäss den neuesten Konzessionsverträgen müssen 95% der Bevölkerung mit Mobilfunk erreicht werden. Das ist auch mit dem neuen Grenzwert von 0,60 V/m und ohne eine einzige Zusatzantenne problemlos möglich.

 

 

Frage 5: Ziehen sich diese Anbieter tatsächlich zurück – wo sieht der VGM Alternativen, um die Mobiltelefonie trotzdem weiterhin aufrechterhalten zu können?

 

Aufrecht erhalten wird die Mobilfunktelefonie auch ohne Liechtensteiner Mobilfunkantennen. Das sagt die Studie der Firma Enorm GmbH München 2005 klar und deutlich. Die auf Liechtenstein gerichteten Antennen in der Schweiz und in Österreich reichen mehr als aus, um Liechtenstein mit Mobilfunk überzuversorgen. 

 

Verschiedene EU-Parlamentarier fordern zurzeit in einer schriftlichen Erklärung im Europarat die Einführung des neuen Liechtensteiner-Grenzwertes europaweit. Liechtenstein wird dabei als positives Musterbeispiel genannt. Das stellt unserem Land und den politischen Entscheidungsträgern weltweit in ein positives Licht. Genau davor haben aber die Mobilfunkanbieter Angst. Liechtensteins Grenzwert  könnte international Schule machen. Die Mobilfunkindustrie will dies aber seit Jahren und um alles in der Welt verhindern. Deshalb wurden gemäss der gestern veröffentlichten Pressemiteilung der Regierung von den Mobilfunkanbietern auch offenbar seit der Schaffung des Umweltschutzgesetzes im Mai 2008 trotz klarem Auftrag des Gesetzgebers keine Wege und Mittel gesucht, um die Strahlenbelastung im Hinblick auf den 1.1.2013 zu senken. Dies zumindest liest man zwischen den Zeilen der offiziellen Pressemitteilung. Die Mobilfunkanbieter sehen in der Drohung, das Land zu verlassen, offenbar die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung zu verunsichern und damit die Landtagsabgeordneten und die Regierung unter Druck zu setzen.

Laut Auskunft des Ressorts Umwelt wird der von der Regierung verabschiedete «Fortschritts-Bericht der Mobilfunkanbieter» auf der Traktandenliste der Landtagssitzung vom 22. Mai 2009 stehen. Man darf gespannt sein, wie sich der neue Landtag mit den zahlreichen neuen Abgeordneten dazu stellen wird.


Weitere Informationen zu Liechtenstein unter /liechtenstein-erpressungsversuche-gehen-weiter/



 

Von Hans-U. Jakob

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