News

Alaaarm! Rösti hat den Bogen überspannt!

Der betroffenen Bevölkerung soll das Einspracherecht gegen den Bau von Mobilfunkantennen entzogen werden.

von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
am 13.12.2025

Solches und gar nichts Anderes sehen die geplanten zahlreichen perfiden Änderungen des Fernmeldegesetzes vor, die gestern in die Vernehmlassung geschickt wurden. Das heisst, dass sich interessierte politische Parteien, Verbände und Vereinigungen bis zum 31.März 2026 dazu vernehmen lassen können. Dann wird proforma ausgewertet und die Vorlage geht zur Abstimmung in den National- und Ständerat.


Bild oben:
Albert Rösti, Bundesrat. Vorsteher Departement UVEK

Haarsträubend
Das neu geregelte Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen sieht gut verklausuliert vor, dass die Mobilfunkbetreiber sofort mit dem Bau oder der Hochrüstung einer Mobilfunk-Sendeanlage beginnen können, sobald sie einen oder eine Geldgierige gefunden haben, die ihr Hausdach oder einige wenige Quadratmeter Boden für den Bau zur Verfügung stellt. Die Mobilfunkbetreiber haben lediglich noch eine Meldepflicht an das Kantonale Umweltamt, respektive an deren NIS-Fachstelle. Diese prüft dann ob die strahlungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind und erteilt, falls dies zutrifft, die Betriebsbewilligung. Die Mobilfunkbetreiber dürfen dann die bereits gebaute oder hochgerüstete Anlage ohne Einspracheverfahren und ohne jegliche Anhörung der Anwohnerschaft in Betrieb nehmen.

Auch Gemeinderäte und Bauverwaltungen von Gemeinden sollen vollständig entrechtet werden.

Da diese von der Funktechnik ohnehin keine Ahnung hätten, bedeute dies eine willkommene  Entlastung für die Gemeindebehörden.
Diese hätten nur noch die traurige Pflicht, der Anwohnerschaft mitzuteilen, dass auf dem Grundstück 123 an der Xyz-Strasse eine Mobilfunk-Sendeanlage in Betrieb gegangen sei. Wer dagegen vorgehen möchte könne innert 30 Tagen beim Verwaltungs- oder Kantonsgericht Beschwerde führen. (Kostenrahmen Fr. 4000-6000) Die technischen Standortdatenblätter könnten beim Bundesamt für Kommunikation in Biel bezogen oder abgerufen werden. Eine aufschiebende Wirkung sei jedoch der Beschwerde zum Vorneherein entzogen. Damit seien die Rechte der Bevölkerung nach wie vor gewahrt.

Himmeltraurige  Gesinnung
Der betroffenen Anwohnerschaft von Mobilfunk-Sendeanlagen eine solche Trick-Kiste unter den Weihnachtsbaum zu stellen, spricht von einer himmeltraurigen Gesinnung, die an Verachtung und Verspottung einer Bevölkerungs-Minderheit, welche diese Strahlungsart nicht verträgt,  kaum mehr zu überbieten ist.

Als Höhepunkt von Spot und Hohn wird dann als Trostpreis noch das Qualitätssicherungssystem genannt, welches dann den mit dem geänderten  Fernmeldegesetz noch nicht gesicherten Bereich abdecke.
Zur Erinnerung: Welchen Unfug das Bundesgericht zur Zeit für das QS-System als rechtsgenügend betrachtet, zelebrieren uns die 5 Bundesrichter in ihrem Leiturteil 1C_307/2023 vom 9.Dezember 2024 in Erwägungen 7.3 gleich selber: Es genüge, wenn einmal pro 24 Stunden eine softwareseitige Prüfrutine in den Steuerzentralen (während einer Sekunde) die eingestellten Sollwerte der Sendeparameter. überprüfe Und während der restlichen 86’399 Sekunden des Tages dürfen sie dann das, was ihnen gerade passt. Allfällige Überschreitungen während dieser einzigen Sekunde des Tages, würden in ein Fehlerprotokoll übertragen, welches den kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen alle 2 Monate per elektronischer Postkarte zugestellt würde. Zudem handelt es sich um eingestellte Soll-Werte für die Sender und nicht etwa um den Ist-Wert der Strahlung bei der Anwohnerschaft.
Auch wenn das Bundesgericht diesen Unfug schon mehrmals gutgeheissen hat, wird dieser dadurch nicht brauchbarer.

Hinweis:
Im Hinblick auf das bereits in Erprobung stehende 6G mit landesweit zusätzlich weiteren 40’000 Mobilfunk Sendeanlagen, eigentlich eine verständliche Reaktion des Bundesrates. Siehe https://www.gigaherz.ch/6g-und-millimeterwellen/

Quellenangabe
Faktenblatt des Bundes
https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/vrQBjjA6zCmG/Faktenblatt+FMG-Revision+Mobilfunk+DE.pdf

Erläuternder Bericht des Bundes
https://www.bakom.admin.ch/dam/de/sd-web/P-rp7Pa17-Sa/Erl%C3%A4uternder%20Bericht_DE.pdf

Vernehmlassungsadressen
https://www.bakom.admin.ch/dam/de/sd-web/bMyEzOOxaUsT/Adressatenliste%20(physisch).pdf

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet