Warum müssen das BAFU und das BAG die Bevölkerung dermassen belügen?
Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Gesundheit (BAG) scheinen an der Übersichtsarbeit «Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Krebs in Labortierstudien» von Frau Prof. Mike Mevissen, Leiterin Veterinär-Pharmakologie und -Toxikologie des Department of Clinical Research and Veterinary Public Health der Universität Bern und ihrer internationalen Arbeitsgruppe gar keine Freude zu haben. Und am Gigaherz-Artikel
https://www.gigaherz.ch/who-und-bfs-muessen-korrigieren-funkstrahlung-erzeugt-krebs/ offensichtlich noch viel weniger.
Von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 28.August 2025
Über die europäische Mobbing und Rufmordagentur der Mobilfunkbetreiber in München, liessen Sie schon mal verlauten, mittels künstlicher Intelligenz habe man innerhalb von 2 Sekunden herausgefunden, dass der Autor des Gigaherz-Artikels an einer kognitiven Dissonanz leide und seine Ausführungen deshalb einfach nur grenzenlos doof seien.
Bild-Kommentar: Jetzt greifen auch die Bundesämter im Auftrag der Landesregierung zu Mobbing und Rufmord.
Weitaus hinterlistiger und nicht so schnell als Lügenpropaganda erkennbar, wie etwa die Ergüsse der Münchner Agentur, sind die Reaktionen von BAFU und BAG. Ganz brav in ein wissenschaftlich aussehendes Mäntelchen verpackt, wird die Übersichtsarbeit von Frau Prof. Mevissen und ihrem Team, auf unakzepzable Weise zerrissen.
Siehe in dem am 19.August 2025 veröffentlichten Aufsatz mit dem Titel «Internationale Forschung»
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/gesundheit-und-umwelt/internationaleforschung.html
In der tabellarischen Darstellung wird ihr wohl hohe Zuverlässigkeit der Evidenz für Auswirkungen (+++) attestiert, aber im Begleittext des BAFU/BAG heisst es Zitat: Die Reviews weisen darauf hin, dass hinsichtlich krebserzeugendem Potenzial für den Menschen keine Auswirkungen vorliegen, wobei die Zuverlässigkeit der Evidenz moderat ist. Ende Zitat.
Und in der Mevissen-Studie, die ausschliesslich auf Untersuchungen an Tieren beruht und den Zusammenhang mit Krebs mit Mobilfunkstrahlung oberhalb 1V/m sehr wohl bestätigt hat, steht: Zitat: Obwohl der Nachweis von Karzinogenität bei Versuchstieren mit hoher Sicherheit eine krebserregende Gefahr für den Menschen vorhersagen kann, ist die Extrapolation des Risikos aus Krebs-Bioassays auf den Menschen bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern besonders komplex. Ende Zitat.
Kommentar Gigaherz:
Da masst sich irgendein oder eine BAFU/BAG Befehlsempfänger/in an, einer hochkarätigen Arbeitsgruppe am Zeug herumzuflicken und zu erklären, ihr habt zwar eine flotte Arbeit abgeliefert, doch leider, leider sind eure Ergebnisse nicht auf Menschen übertragbar. Dabei weiss schon jeder Teenager, Jedes neue Medikament wird zuerst im Tierversuch getestet. Wenn Schäden auftreten, erfolgt keine Zulassung. Beim Mobilfunk dreht man den Spiess jetzt einfach um. Mobilfunk, namentlich 5G wurde ebenfalls im Tierversuch getestet, die Schädlichkeit wurde nachgewiesen, also wird 5G zugelassen.
Dann kommen noch unsere in Funktechnik und Biologie speziell weitergebildeten Bundesrichter und behaupten, wenn die schönen Schweizer Strahlungs-Grenzwerte die Menschen schützen, seien automatisch auch alle Tiere, egal ob Mücke oder Elefant, bestens geschützt.
Weiter in der BAFU-Schrift «Internationale Forschung» kommt noch die Sache mit dem oxydativen Stress aufs Tapet, welchen die BERENIS, das ist die offizielle wissenschaftliche Beratergruppe des Bundesrates in Sachen nichtionisierender Strahlung, in ihrem Sondernewsletter vom Januar 2021 mit folgender Schlussfolgerung zur Gefahr auf höchster Alarmstufe erhoben hat.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Im Bereich der Anlage-Grenzwerte heisst gemäss NIS-Verordnung, im Bereich der zur Vorsorge gedachten Anlagegrenzwerte von 4-6Volt pro Meter.
Und was ist oxidativer Stress? Teilzitat aus Wikipedia:
Oxidativer Stress ist ein Ungleichgewicht zwischen oxidierenden und reduzierenden Stoffen, das die normalen Reparatur- und Entgiftungsfunktionen der Zelle überfordert. In der Folge können alle zellulären und extrazellulären Makromoleküle geschädigt werden. Ende Zitat.
Im Klartext: Wenn oxidativer Zellstress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Schäden an den Zellen. Also beginnender Krebs!
Die alarmierenden Studien mit dem oxydativen Zellstress verschieben BAFU und BAG kurzerhand zu den Tierstudien, die ohnehin nichts zu bedeuten hätten und versieht diese zusätzlich noch mit dem Attribut «minus 1 (-)» und der Farbe hellblau. Das heisst, keine Auswirkungen, Zuverlässigkeit für Evidenz niedrig.
Das wird die Bundesrichter freuen! Die haben doch stets erklärt, ob der oxydative Stress, also beginnender Krebs, gesundheitsschädigend sei, müsse sich zuerst noch erweisen.
Erklärung zu der Tabelle in der Schrift «Internationale Forschung:
Kolonne links=Studien am Menschen (Humanstudien)
Kolonne rechts=Tierstudien
Farben:
dunkelblau=Keine Wirkung, Zuverlässigkeit hoch
mittleres blau=Keine Wirkung, Zuverlässigkeit moderat
hellblau= Keine Wirkung, Zuverlässigkeit niedrig
hellgelb=Mit Wirkungen, Zuverlässigkeit niedrig
mittleres Gelb=Mit Wirkungen, Zuverlässigkeit moderat
dunkelgelb= Mit Wirkungen, Zuverlässigkeit hoch
Es fällt auf den ersten Blick auf, dass bei den Humanstudien die Farbe blau (keine Auswirkungen) vorherrscht und bei den Tierstudien, deren Ergebnisse angeblich nicht auf den Menschen übertragbar seien, die Farbe gelb dominiert.
Das möge glauben wer will. Wir nicht! warum dann diese bundesamtliche Lügerei?
Die Antwort steht klar und deutlich in einem Gigaherz-Artikel zur letzten Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen, vorwiegend für 5G, aus dem Jahre 2012: https://www.gigaherz.ch/die-gekaufte-rechtssicherheit/
Zitat: Angeboten und gewährleistet von der schweizerischen Eidgenossenschaft gegen Bezahlung einer Milliarde, das sind 1000 Millionen harte Schweizerfranken, wurde den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst, bis ins Jahr 2028.
Das bedeutet im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher. Ende Zitat
Der Bundesrat und die ComCom haben mit Vertrag vom Februar 2012 die Gesundheit der Bevölkerung für eine Milliarde Schweizerfranken der Mobilfunkindustrie verkauft.
Bei Nichteinhaltung wird die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Höhe von mehreren Milliarden Schadenersatzpflichtig.
Der Vertrag wurde auf 16 Jahre, das heisst bis Februar 2028 befristet. Eine Verlängerung scheint anlässlich der neuen Frequenz-Auktion für 6G vorgesehen zu sein.
Kommentare sind ausgeschaltet