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10’000 Studien in Luft aufgelöst

Gigantisches Nauturschauspiel in Oesterreich:
10’000 wissenschaftliche Studien lösen sich in Luft auf.

Die gesamte Mobilfunklobby behauptet seit Monaten stereotyp und gebetsmühlenartig, sie würde über mehr als 10’000 wissenschaftliche Studien verfügen, welche die völlige Unschädlichkeit des Mobilfunks beweisen können. In einem zweitinstanzlichen Gerichtsfall in Oesterreich haben sich diese Studien nun urplötzlich in Luft aufgelöst. Dem Oesterreichischen Gutachter WD.Rose ist es weiterhin erlaubt, Mobilfunkstrahlung als ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung darzustellen , und zu erklären die Strahlung wirke sich negativ auf die Erbinformationen aus und führe auch zu Krebs, Gehirntumor und Missbildungen bei Neugeborenen. Der Mobilfunklobby ist es nicht gelungen, das hohe Gericht vom Gegenteil zu überzeugen.
Die Internationale Gesellschaft für Elektrosmogforschung, wo WD.Rose Vorstandsmitglied ist, hat uns den nachfolgenden Beitrag zur Veröffentlichung zugestellt. 12.2.2001 HUJ

Mobilfunkunternehmen verliert gegen Mobilfunk-Sachverständigen auch in der 2. Instanz!

Gutachter darf weiter behaupten: Mobilfunk ist gesundheitsschädlich und erbgutschädigend!

Mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einer Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung wollte das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max Mobil dem Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachter Wulf-Dietrich Rose per Gericht kritische Behauptungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. Max Mobil hatte aufgrund Roses Gutachten geplante Mobilfunk- Sendeanlagen nicht errichten können und musste bereits bestehende Sendeanlagen wieder abbauen, sodass lt. der Klage von Max Mobil „der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Mass zurückbleibt“.

Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte in Gutachten gefordert, keine Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten zu errichten. Seine Begründung: „Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Krebs, Gehirntumor und Missbildungen bei Neugeborenen“.

Der Antrag von Max Mobil auf Unterlassung solcher angeblich unwahren und geschäftsschädigenden Behauptungen war vom Landesgericht Innsbruck in 1. Instanz abgewiesen. Rose hatte seine Behauptungen durch Forschungs-arbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt. Gegen dieses Urteil hatte Max Mobil Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Innsbruck ging jetzt in seiner Urteilsbegründung vom 16. Januar 2001 noch über das Urteil der 1. Instanz hinaus und stellte fest, dass es Max Mobil nicht gelungen ist, Roses Behauptungen zu widerlegen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.

Rose sieht sich durch dieses Urteil in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der aktuelle Stand der Forschung eine gute rechtliche Grundlage für weitere Prozesse bietet, um die Verlegung von gebauten und geplanten Mobilfunk-Sendeanlagen aus Wohngebieten trotz Einhaltung der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Österreich und anderen Ländern durchsetzen zu können.

Rose: „Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen. Eine Technologie mit diesen Risiken für die gesamte Bevölkerung ist weitaus gefährlicher als BSE!“

12. Februar 2001 / gez. Wulf-Dietrich Rose

Das Gigaherz-Team gratuliert WD.Rose gigaherzlich zu diesem Giga-Erfolg!

Von Hans-U. Jakob

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