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Wohnen ohne Dach?

Wohnen ohne Dach?

Das Dach eines Hauses gehöre nicht zur Mietsache (sprich Wohnung), meint die Juristin des Hauseigentümerverbandes, Monika Sommer, in der Hauseigentümerzeitung vom 1.Mai 2001.

Von Hans-U.Jakob, Schwarzenburg 19.05.2001

Herrlich, auf welch kuriose Schlussfolgerungen Rechtsverdreher/Innen gelegentlich kommen. Besonders dann wenn es um viel Geld geht, wie etwa die Vermietung eines Quadratmeters Dachfläche für die Platzierung eines Mobilfunksendemastes. In Zürich bringt dies einem Immobilienbesitzer immerhin das Trinkgeld von bis zu Fr. 10’000.00 im Monat.

Da Mobilfunksendemaste nicht in den Wohnungen drinnen montiert seien, würden diese die Mietsache nicht beeinträchtigen, meint Frau Sommer. Denn das Dach gehöre nicht zur Mietsache und erlaube deshalb keine Herabsetzung der Wohnungsmiete.

Mein Gott Frau Sommer! Haben Sie schon einmal in einer Wohnung mit Löchern im Dach gewohnt? Kaum, sonst wüssten Sie nämlich, dass es da gelegentlich hineinregnet. Und wenn das Wasser den Wänden entlang herunterläuft, dürfen Sie den Mietzins reduzieren, weil da ihre Möbel und Teppiche flöten gehen.
Sehen Sie, genau so verhält es sich mit einem Mobilfunksender auf dem Dach. Da gehen zwar nicht ihre Möbel und Teppiche baden, dafür ihre Gesundheit. Da können Sie noch so manchen studierten Dichter engagieren, Mobilfunk-dichte Dächer und Wände gibt es nicht. Mobilfunkstrahlung dringt durch 7 Böden hindurch, damit Ihr Handy, Frau Sommer, auch dann quietscht, wenn Sie gerade auf dem WC Ihres Tresorraums im 2.UG. sitzen.

Und eine Wohnung, in welcher Mieter infolge eines undicht gewordenen Daches krank werden, ist eine aufs Schwerste beeinträchtigte Mietsache die doch meilenweit von dem im Mietvertrag vereinbarten Zustand abweicht. Auch wenn es sich hier um eine Undichte durch Mobilfunkstrahlung handelt.

Und krank werden sie, die Mieter. Das beweist gerade der Fall Genf, wo mit 9 hieb- und stichfesten Arztzeugnissen gefochten wird. Ein Fall ist leider bereits tödlich ausgegangen.

Frau Sommer, Sie sind eine denkbar schlechte Ratgeberin für Ihre Verbandsmitglieder.
Denn Mobilfunksender auf dem Dach bedeuten nicht nur Mietzinsverluste in Millionenhöhe, sondern werden den Hauseigentümern in Zukunft neben immensen Wertverlusten von Liegenschaften auch noch gleich eine Menge Schadenersatzforderungen bringen. Studieren Sie doch einmal Art 684 vom ZGB. Für Strahlenschäden sind nicht etwa die Mobilfunkbetreiber als ebenfalls Mieter verantwortlich, sondern einzig und allein die Grundeigentümer. Auf die ersten Prozesse darf man gespannt sein. Und diese Prozesse kommen so sicher wie das Amen in der Kirche. In den USA sind diese bereits angelaufen.
Davor werden sie auch die Schweizer Grenzwerte nicht bewahren, denn hier sind bereits 25% Strahlenkranke als Planungswerte einkalkuliert worden.

Und übrigens, wenn sich Bewohner eines Quartiers mit allen legalen Mitteln gegen einen Mobilfunk-Sendemast wehren, ist das noch lange keine Hetzkampagne, wie Sie schreiben, sondern ein verfassungsmässig zugestandenes Menschenrecht. Doch von Menschenrechten scheinen Sie recht wenig zu halten.

Von Hans-U. Jakob

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