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Verluderung des Rechtsstaates

Verluderung des Rechtsstaates

Die zunehmende Verluderung des Rechtsstaates Schweiz, im Besonderen im Mobilfunksektor kommt nicht von ungefähr.

Hans-U. Jakob, 27.8.05

Wer die unglaublichen Mobilfunkurteile des Bundesgerichtes kennt, zu welchen die Betroffenen nicht einmal persönlich angehört werden, muss sich nicht wundern, wenn die unteren Instanzen die Bundesrichter/Innen noch zu übertrumpfen versuchen.
Gigaherz hat sich lange überlegt, ob es diese doch etwas entwürdigende Karikatur unseres obersten Gerichtshofes bringen will, die im „Beobachter“ Nr.4 vom 4.März 2005 stand.
Der Titel hiess: „Wenn die Roben toben.“ Der Bericht hat interne Streitereien unter den 30 Bundesrichter/Innen zum Thema. Von Spuckattacken, Zoff und Machtkämpfen ist die Rede und wie unsere höchsten Juristen ihre Glaubwürdigkeit selbst untergraben.

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Da der Beobachter das angesehenste kritische 2-Wochenblatt der Schweiz darstellt, und kantonale Gerichte sowie kantonale Behörden immer dreister gegen Einsprecher und Beschwerdeführer vorgehen, wird es Zeit, diesen einmal vor Augen zu halten, wem sie hier eigentlich nacheifern

Der Beobachter schrieb von mangelnder Sozialkompetenz :
Wer höchster Schweizer Richter werden will, muss vor allem zur richtigen Zeit in der richtigen Partei sitzen.
Bei der Wahl schaut das Parlament auf Parteibuch, Sprachregion und Geschlecht, kaum aber auf Sozialkompetenz.
Ein Indiz für die sinkende Sozialkompetenz ist die sinkende Anzahl von Vätern und Müttern unter den Richtern: Von den 18 Bundesrichtern die zehn und mehr Jahre im Amt sind, haben 16 Kinder aber unter den 12 in den letzten 10 Jahren Gewählten gibt es nur 4 Väter oder Mütter.
Ende Zitat aus dem Beobachter.

Der Beobachter hätte die Situation kaum treffender schildern können. Anzufügen ist dem nur noch, dass auf dem Bundesgericht stets ein gewisser Herr Aemisegger alle Mobilfunkfälle an sich reisst. Gigaherz hat noch kein Bundesgerichtsurteil ohne Aemiseggers Unterschrift zu Gesicht bekommen.
Anstatt zu untersuchen, welcher Bundesrichter wen bespuckt und wer wem welches Dossier an den Kopf wirft, sollte sich die Justizkommission des Nationalrates vielleicht auch einmal damit befassen, welche/r Bundesrichter/In im Besitz von welchen Aktienpaketen ist und welche „freundschaftlichen“ Beziehungen zu welchen Konzernleitungen die Damen und Herren so pflegen.
„Rechtsuchende haben Mühe, einen Richterspruch von einem Gremium zu akzeptieren, das nicht einmal fähig ist, in den eigenen reihen für Ordnung zu sorgen,“ schreibt der Beobachter weiter.

Für die Gigaherz-Leser haben wir nochmals eine kurze Chronik der unglaublichsten Urteile zusammengestellt.

Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.
Schweiz. Bundesgericht Urteil 1A 94/2000/sch vom 30.8.2000
(Mit Grenzwerten meint das Bundesgericht hier die angeblich 10mal tieferen Schweizer Innenraumgrenzwerte, die jedoch infolge der Gebäudedämpfung und der Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung automatisch auf 10% zurückgehen und infolgedessen mit den in andern europäischen Ländern in Innenräumen gemessenen Höchstwerten, völlig identisch sind. Red.)

Das Schweizerische Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern ein Massnahmengesetz.
Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen soll nicht untersagt, sondern mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden.

Aargauisches Verwaltungsgericht Urteil BE 1998.00045-K3 vom 8.2.01

Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.
Bernisches Verwaltungsgericht. Urteil 20928U Se/wi vom 5.3.2001

Eine Anlage gilt als zumutbar, wenn weniger als 10% der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden gestört sind.
Sofortmassnahmen (Sanierungen) sind erst erforderlich, wenn mehr als 25% der Bevölkerung erheblich gestört sind.
Schlafstörungen gelten nicht als Schädigung, sondern lediglich als Belästigung

Kantonales Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit BERN (heisst heute BECO) im Umweltverträglichkeitsbericht vom 26.3.97 zur 5-fachen Verstärkung des internationalen Kurzwellensenders von Schwarzenburg. Ebenso in der Vernehmlassung zur Verordnung über Nichtionisierende Strahlung 1998.
Der Sender Schwarzenburg musste 1 Jahr später stillgelegt und abgebrochen werden, nachdem infolge nachgewiesener jahrzehntelanger Gesundheitsschäden, bürgerkriegsähnliche Zustände drohten.

Der Gemeinderat täte besser daran, sich an der aktuellen Rechtsprechung anstatt zu nahe am Volk zu orientieren.
Regierungsrat Straumann SO in einem Protokoll im Aug. 2002 zu Verhandlungen mit einer Gemeinde, welche sich vehement gegen eine Mobilfunkantenne mitten im Dorf einsetzte.

Wer wundert sich da, dass jetzt an die 20 Schweizer Gemeinden ob solch unglaublicher Rechtsprechung die Nase endgültig voll haben und sich weigern, weitere Antennenbaugesuche auf dieser Basis zu behandeln.

Schliesslich haben diese Gemeindevertreter einen Amtseid auf ihre jeweilige Kantonsverfassung abgelegt, welche ganz klar die Gemeinden für die Gesundheit der Bürger verantwortlich macht und nicht irgendwelche Falschspieler in Bundesbern oder Lausanne.
Mit Vorbildcharakter sind die Gemeinden Langenthal BE, Hedingen ZH, Stäfa ZH und Hinwil ZH vorangegangen. Weitere werden folgen. Denn das Schwarzpeterspiel zwischen Bundesrat und Bundesgericht ist zu offensichtlich.
Bundesgericht: Solange wir vom Bundesrat keine neue Verordnung erhalten, haben wir uns an die festgeschriebenen Grenzwerte zu halten.
Bundesrat: Solange das Bundesgericht die von uns festgeschriebenen Grenzwerte stützt, machen wir sicher keine neuen.

Nachahmenswert:
Gemeinden verfügen Antennenmoratorium (Nachahmenswertes unter Recht oder Unrecht)

Und gar nicht nachahmenswert
Der Schweizer Grenzwertschwindel (Aus dem Gigaherz-Archiv)

Von Hans-U. Jakob

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