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Verantwortlich für Gesundheitsfragen sind die Gemeinden

Verantwortlich für Gesundheitsfragen sind die Gemeinden

„Uns sind die Hände gebunden. Wir können, solange die Grenzwerte, welche uns der Bundesrat vorgibt, eingehalten sind, gar nichts machen. Wir müssen uns an das Bundesrecht halten“
Solche und sehr ähnliche Sprüche bekommt man praktisch an jeder Orientierung von den lokalen Behörden zu hören.

Hans-U. Jakob, 27.5.05

Das ist falsch !
In den meisten Kantonsverfassungen der Schweiz, auf welche die meisten Funktionäre, die solche Sprüche machen, sogar noch einen Eid abgelegt haben, steht ganz etwas anderes.
Der Gesundheitsschutz ist hier nicht Bundessache sondern in erster Linie Sache der Gemeinden und der Kantone.
Stellvertretend für die meisten Kantonsverfassungen der Schweiz sei hier diejenige des Kantons Bern zitiert.

Art. 31, Umweltschutz
1 Die natürliche Umwelt ist für die gegenwärtigen und künftigen Generationen gesund zu erhalten. Sie soll durch staatliche und private Tätigkeiten so wenig wie möglich belastet werden.
2 Die natürlichen Lebensgrundlagen dürfen nur soweit beansprucht werden, als ihre Erneuerungsfähigkeit und ihre Verfügbarkeit weiterhin gewährleistet bleiben.
3 Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz des Menschen und der natürlichen Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Der Kanton sorgt zudem für den Schutz vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren oder Produkte.
4 Kanton und Gemeinden schützen die Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Lebensräume.
5 Kosten für Umweltschutzmassnahmen sind in der Regel nach dem Verursacherprinzip zu tragen.

Es sind also Kanton und Gemeinden welche sorgen und schützen
und nicht der Bundesrat mit seinen Bundesämtern und untauglichen, industriefreundlichen Verordnungen und schon gar nicht das Bundesamt für Gesundheit. Sondern Sie, meine Damen und Herren vorort in den Gemeinderäten und Baukommissionen. Sie, die einen Amtseid auf diese Verfassung abgelegt haben, sind verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen.
Eine Bevölkerung notabene, welche Sie zu diesem Zweck gewählt hat und nicht, damit Sie sich hinter den vom Bundesgericht heilig gesprochenen Grenzwerten verstecken!
Dasselbe gilt natürlich auch auf Kantonsebene für Grossräte, Kantonsräte und alle Mitglieder der Exekutive, wie Regierungsstatthalter und andere Amtsträger in kantonalen Ämtern.
Sie haben den Eid auf diese Verfassung abgelegt und nicht auf die NISV. NISV heisst Verordnung über nichtionisierende Strahlung des Bundesrates vom Februar 2000.
Es ist die Verordnung eines Bundesrates, welcher gleichzeitig Hauptaktionär beim grössten Schweizer Mobilfunkbetreiber mit einem Jahresgewinn von 1.5 Millarden Franken ist. Parteiischer geht es wohl kaum mehr!

Die Rückbesinnung setzt ein
Erfreulicherweise haben sich in letzter Zeit recht viele Gemeinderäte und Gemeindefunktionäre an ihre wahren Aufgaben und an ihren Amtseid erinnert. Stellvertretend für die zahlreichen Meldungen, die täglich bei uns einlaufen, seien hier 3 Beispiele erwähnt.

Zitat aus dem Tages-Anzeiger vom 20.05.2005; Seite 16

Stäfa. – Neue Dimension im Streit um Mobilfunkantennen: Als erste Gemeinde im Kanton Zürich hat Stäfa ein Moratorium verhängt. Vorerst bis Ende Mai 2006 will der Gemeinderat auf entsprechende Gesuche nicht mehr eintreten. ?Die Gesundheit der Bevölkerung ist das höchste Gut. Sie muss geschützt werden?, sagt Gemeindepräsident Karl Rahm (FDP).
Ausschlag gebend war laut Rahm, dass der Bund im März ein Nationales Forschungsprogramm lancierte. Der Bundesrat gebe fünf Millionen Franken aus, um die Auswirkungen der nicht ionisierenden Strahlung auf Gesundheit und Umwelt zu untersuchen. ?Da kann der Gemeinderat Stäfa nicht sicher sein, dass die Strahlen ungefährlich sind.?

Gegen das Moratorium könnte rekurriert werden. Zwei neue Gesuche für neue Antennen liegen bereits vor, weitere sind zu erwarten. Doch Rahm glaubt nicht, dass der Gemeinderat von den Aufsichtsbehörden gezwungen wird, Antennen zu bewilligen. ?Solche Rechtsverfahren können Jahre dauern.? Da würden es die Mobilfunkanbieter vorziehen, die Resultate internationaler Studien abzuwarten. Diese werden voraussichtlich schon im Winter publiziert. Der Gemeinderat will die Lage im Mai 2006 neu beurteilen. (was)

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Zitat aus Mittelland Zeitung; 20.05.2005

Natelantenne vorläufig sistiert
Sins AG
Bereits an der Informationsveranstaltung vom 27. April wurde ausführlich darüber diskutiert, dass der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Antennenanlage der Swisscom in Sins unter Umständen mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko behaftet sein könnten. Momentan wird in einer vertieften Untersuchung (TNO-Studie) der Schweizer Universitäten abgeklärt, wie sich die Strahlung solcher Anlagen auf die Umwelt und insbesondere den menschlichen Organismus auswirkt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Gesuch einstweilen zu sistieren und das Ergebnis dieser Studie abzuwarten. Auf die Einspracheverhandlung wird daher vorläufig verzichtet.
Das zweite hängige Gesuch der Orange hat ebenfalls eine Vielzahl von Einsprachen ergeben. Gemäss dem heutigen Verfahrensstand liegen diese Einsprachen zurzeit bei der Gesuchstellerin zur Stellungnahme. Auch hier dürfte das gleiche Ergebnis – nämlich die vorläufige Sistierung – erwartet werden. (az)

Der Flächenbrand setzt ein
Angefangen hat der Flächenbrand in der Gemeinde Langenthal BE, wo sich der Gemeinderat angesichts von ca 4000 Einsprachen (1/3 der Einwohner) gezwungen sieht, vorderhand keine Baugesuche mehr für Mobilfunkantennen zu bearbeiten. Vorderhand heisst, bis die Replikation der TNO-Studie über UMTS-Bestrahlung der UNI Zürich, ca. anfangs 2006 auf dem Tisch liegt. Von dieser Haltung lässt sich der Gemeinderat auch nach zahlreichen „Informationen“ der Mobikfunkbetreiber, die bis hin zu massiven Drohungen reichen, nicht mehr abbringen.
Und wie das Gigaherz-Beratungstelefon und die Presseschau im Gigaherz-Forum zeigt, geht der Flächenbrand über unzählige mittlere und kleinere Gemeinden der ganzen Schweiz weiter. Einige weigern sich sogar weitere Antennenbaugesuche entgegenzunehmen, bis die Resultate der Nationalfonds-Studien zum Thema Elektrosmog vorliegen. Dafür wurden vom Bundesrat letzten Winter 5 Millionen freigegeben und erste Resultate sind nicht vor 2010 zu erwarten.

Schlechte Medizinmänner
Mit der Freigabe dieser Forschungsgelder wollte der Bundesrat dem aufgebrachten Volk wohl ein Beruhigungsmittel spritzen.
Die Bundesräte haben sich jedoch als schlechte Medizinmänner erwiesen. Die in die Spritzen eingefüllte Flüssigkeit hat sich als wahres Aufputschmittel erwiesen!

Von Hans-U. Jakob

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