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Unverständliche Geheimniskrämerei

Unverständliche Geheimniskrämerei um DECT-Telefon-Studie

Zu einer Studie um DECT-Telefone im Spitalbereich
Salzburger Nachrichten 24. Januar 2004

Funktelefonanlagen auf dem Krankenhausgelände verursachen Beschwerden.
Der bekannte Umweltmediziner von der Sanitätsdirektion Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Landessanitätsdirektion Salzburg, hat eine Studie verfasst, die sich mit den Auswirkungen der neuen Funktelefonanlage in den Landeskliniken auseinander setzt.

Damit eine solche Anlage funktioniert, muss das ganze Krankenhausgelände Flächen deckend mit Funkstationen ausgestattet sein, die rund um die Uhr 100-Hertz-Strahlungen aussenden. Die Folgen blieben nicht aus, denn Mitarbeiter begannen über Kopfweh, Augenbrennen, Halsschmerzen und Schwindel zu klagen. Berichtet wurde über mehr als hundert Beschwerden.

Die Grünen möchten die Studie lesen, die Behörden geben sie nicht her
Vertreter der Grünen wollten nun wissen, was in dem Papier von Dr. Oberfeld steht und forderten es an. Aber bis heute konnten sie es nicht erhalten, sondern wurden sowohl von Landesrat Raus (SPÖ) und Landesrätin Maria Haidinger (ÖVP) beschieden, dass es „gegen die Weitergabe des Dokumentes ernsthafte juristische Bedenken gebe“. Dieses sei den Betriebsräten der Landeskrankenanstalten aber entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz und dem Angestelltengesetz über den Betrieb zugänglich.

Die Fragesteller wurden überdies nach Rücksprache mit der Gesundheitsabteilung des Landes an die Spitalholding verwiesen. Diese beschied die grünen Gewerksschafter, dass sie das Papier nicht „Personen oder Institutionen aushändigen darf, die keine Parteistellung im sanitätsbehördlichen Bewilligungsverfahren haben“, und zwar unter Berufung auf Auskunft der Gesundheitsabteilung des Landes.

Heiliger Bürokratius!
Zu diesem Amts-Chinesisch wiehert der Amtsschimmel laut hörbar! Dasselbe sagen auch die Grünen zu dieser unverständlichen Geheimniskrämerei. Sie berufen sich bei ihrem Vorstoss auf das Umweltinformationsrecht und haben angekündigt, dass sie bei der Sanitätsbehörde Antrag stellen und bei Ablehnung an den Verfassungsgerichtshof gehen werden, wo sie den Umgang der Behörde mit dem Umweltinformationsrecht diskutieren werden.

Kommentar von Hans-U.Jakob
Nicht wirtschaftskonforme Studien mit Hilfe von abenteuerlichen juristischen Konstruktionen unter Verschluss zu halten, ist eine gängie Methode. Nicht nur in Oesterreich. Hier in der Schweiz wird seit 5 Jahren die Herausgabe der 3. Studie über gesundheitliche Auswirkungen des 1998 abgebrochenen Kurzwellenzentrums Schwarzenburg, welche die Unterschiede vor und nach der Abschaltung des Senders aufdeckt, von interessierten Kreisen hartnäckig blockiert.
Pikantes Detail: Die untersuchte Bevölkerung war zu keiner Zeit höheren Belastungen ausgesetzt als die Nachbarn von heutigen Mobilfunksendern. Das erklärt eigentlich alles.

Von Hans-U. Jakob

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