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Tödliches Powerline?

Tödliches Powerline?

Nach einer neuen Rekordzeit von 2.5 Jahren hat das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation) eine Beschwerde der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener gegen das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) behandelt und abgewiesen.

Hans-U.Jakob, 27.10.03

Konkret ging es darum, dass das sich das BAKOM weigerte,die während den Versuchen mit dem Powerline-System im Greyerzerland erhobenen Messdaten herauszugeben.
Zur Erinnerung: Powerline sollte dazu dienen, hochfrequente Datenübertragung über das normale Stromnetz zu ermöglichen. Das sogenannte Internet aus der 230Volt-Steckdose.
Während der Powerline-Versuche sowohl im Greyerzerland, als in auch Köln (D), wurden epidemieartige Fälle von Hirnhautentzündung beobachtet.

Die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener war in den Besitz von Informationen gelangt, wonach die Messtechniker des BAKOM unverzüglich nach Hause zurückbeordert wurden, nachdem diese offensichtlich viel zu hohe hochfrequente Feldstärken in der Nähe von unabgeschirmten elektrischen Leitungen, von den Freileitungen bis hinunter zu den Nachttischlämpchen gemessen hatten. Die Messtechniker des BAKOM waren von Kurzwellenamateuren aufgeboten worden, die in ihrer Tätigkeit dermassen gestört waren, dass sie ihr Hobby aufgeben mussten.

Wenn schon die Kurzwellenamateure zur Aufgabe gezwungen werden, was passiert denn da mit der Gesundheit von Mensch und Natur, fragte sich die Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener und verlangte beim BAKOM entsprechende Messdaten.
Antwort: Es gibt keine solchen Daten, weil nie jemand von uns in Greyerz war.
Auskunft darüber, wer denn da lügt, sollte mit einer Beschwerde beim vorgesetzten Departement des Bundes, dem UVEK erzwungen werden.

In der Beschwerdeantwort, die für die 30km von Bern nach Schwarzenburg volle 2.5 Jahre benötigte stand, das UVEK sehe keinen Grund an der Aufrichtigkeit des BAKOM zu zweifeln. Es gebe deshalb keine Messdaten. Dafür hat das UVEK eine Menge Antworten auf Fragen geliefert, die gar nie gestellt wurden.

So zum Beispiel, dass bei Hirnhautentzündung tatsächlich offene Blut-Hirnschranken zu beobachten seien, aber dass es nicht klar sei, ob sich die Blut-Hirnschranken infolge Hirnhautentzündung öffnen würden, oder ob Hirnhautentzündung infolge offener Blut-Hirnschranken entstehe. Die berühmte Frage also, was war zuerst da, die Henne oder das Ei? Da die Grenzwerte nicht überschritten seien, gäbe es keinen Grund zu weiteren Abklärungen.

Und die Grenzwerte, die je nach Frequenz zwischen 28 und 69Volt pro Meter lägen, seien jederzeit eingehalten gewesen und seien bereits nach 10Meter Distanz in den Millivolt-Bereich hinunter abgeklungen.
Wohlverstanden, diese präzisen Angaben macht das UVEK, ohne dass angeblich Messungen durchgeführt worden sind. Einfach so?

Nur etwas hat das UVEK übersehen (müssen). Nämlich, dass Innenraumgrenzwerte gemäss NISV nur 1/10 der oben aufgeführten Werte hätten betragen dürfen.

Man stelle sich vor, 27 bis 69Volt pro Meter elektromagnetischer Hochfrequenzstrahlung hart am Kopf des Menschen, hinter dessen Bett sich eine unabgeschirmte elektrische Leitung der Hausinstallation befindet. Für das Oeffnen der Blut-Hirnschranke genügt nach Angaben der Lund-Universität (SE) eine Intensität von nur 0.61V/m während 3 Minuten.
Auch wenn diese Strahlung auf 0.61V/m in 10m Entfernung zu einer elektrischen Hausleitung abgeklungen ist, besteht höchste Alarmstufe. Denn in keiner Wohnung gibt es Abstände die grösser als 10m zu solchen Leitungen sind.

Statt diese alarmierenden Tatsachen abzuklären und entsprechende Verbote zu erlassen, ergeht sich das UVEK nun in komplizierter Juristerei, weshalb die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener gar kein Recht auf Akteneinsicht hätte. Und wenn sie es hätte, es gar nichts zu sehen gäbe, da gar keine Daten erhoben worden seien. Wer’s glaubt, darf die nächste Runde bezahlen.

Grossflächiges, weitläufiges Powerline ist zum Mindesten in der Schweiz vorläufig an Minimalitis Finanzitis akutis (akuter Silbermangel) gestorben. Gestorben sind aber auch Menschen infolge offener Blut-Hirnschranke an Hirnhautentzündung oder an Hirnhautentzündung infolge offener Blut-Hirnschranke. Aber da muss ja noch einige Jahrzehnte geforscht werden und bis dahin sind die fehlbaren Beamten längst in Pension. Denjenigen, die es noch nicht sind, wird dann allenfalls noch eine entsprechend schöne Abgangsentschädigung nachgeworfen.

Blut-Hirnschranke = Filter zwischen Blutkreislauf und Hirnmasse, welcher Giftstoffe aufhält, sofern solche im Blut vorhanden sind.

Von Hans-U. Jakob

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