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Strahlende Gemeindeverwaltung – strahlender Bahnhof

Strahlende Gemeindeverwaltung ??? Strahlender Bahnhof

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Bild: Strahlende Begrüssungssäule mit integriertem Mobilfunksender vor der Gemeindeverwaltung Baar ZG

Obschon Baar zu den reichsten Schweizer Gemeinden gehört, ist man auch in Baar Barem nicht abgeneigt. Für ein paar Tausender an Barem verstrahlt in Baar die Gemeindeverwaltung ohne Skrupel ihre paar Baarer Besucher.

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Bild: Ein Messgerät bringt es an den Tag. Nicht einmal die Grenzwerte für Kurzzeitaufenthalt sind eingehalten

Gegen Bares werden sogar die Baarer Gemeindemänner zu Strahle(n)männern und die Besucher/Innen zu ahnungslosen Strahlenopfern.

Mit (zu) viel Power ins neue Jahr

von Andr? Masson, Baar 3.2.05

Der Gemeinderat betont immer, er habe keine gesetzliche Grundlage, die Mobilfunkantennen zu verhindern. Andererseits lädt er die Firma Swisscom mit offenen Armen ein, direkt vor dem Gemeindehaus in der freistehenden Begrüssungs-Säule eine versteckte Antenne einzubauen.

Wenn man nahe hinzu kommt, ist selbst die Strahlung einer kleinen Antenne stark bis unerlaubt stark. Deshalb sind die versteckten Antennen mit Warnklebern zu bezeichnen, z.B. für die Träger von Herzschrittmachern. Seit über zwei Jahren fordere ich vom Kanton diese Kennzeichnung bei getarnten Antennen, leider erfolglos. Auch die neue Anlage in Baar hält die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein und hat trotzdem keinen Funkwarnkleber. An allen zugänglichen Stellen sollte die Feldstärke gemäss NISV kleiner sein als 42 V/m (900 MHz, Gemeindehaus) resp. kleiner als 58 V/m (1800 MHz, Bahnhof Baar). Beim Gemeindehaus messe ich aber 55 bis 65 V/m, beim Bahnhof sogar bis 124 V/m. Noch mehr gäbe es, wenn viele Gespräche mit voller Leistung geführt werden. Die gesetzlichen Grenzwerte sind klar überschritten. Damit es der Gemeinderat glaubt, belege ich es mit Fotos.

Genau dasselbe Messgerät hat auch der Kanton gekauft. Die Kalibrierung ist brandneu. Zwar lässt sich einwenden, dass im extremen Nahfeld die direkte Ablesung nicht ganz unproblematisch ist. Aber ich blättere in der NISV, in der Vollzugsempfehlung dazu, sowie in der Messempfehlung hin und her ??? und finde nirgends einen Korrekturfaktor, der sich im Nahfeld anwenden liesse. Ich mache nur das, was die Behörden längstens hätten tun sollen, ich messe nach Gesetz. Es findet sich keine gesetzliche Grundlage, um das offensichtliche Messresultat zu verharmlosen oder herunterzuspielen. Nicht nur die typisch schweizerischen Grenzwerte, sondern auch die höheren, internationalen Limiten werden beim Baarer Gemeindehaus und beim Bahnhof überschritten. Wer die Strahlung nicht messen, sondern berechnen will, kommt nach der vorgeschriebenen Formel des BUWAL zum selben Resultat.

Für Menschen, die sich normal auf dem Platz bewegen, ist das nicht so schlimm. Wenn man nahe bei der Säule steht, geht alles über den Kopf hinweg ??? ausser an der Fasnacht trage ein grosser Papi sein Kind auf den Schultern; dessen Kopf wäre dann direkt im Hauptstrahl. Vielleicht gibt es eine Absperrung während des Umzuges, oder die Säule wird auch noch eingepackt wie der Brunnen ? Bitte Alufolie nicht vergessen, Holz allein nützt nichts! Regelmässig wird man die Leucht-Säule von Insekten reinigen müssen, oder die Lampen ersetzen. Welche Behörde ist zuständig ist für die Einhaltung der Grenzwerte, wenn man nahe an die Antennen heran muss, wie z.B. Dachdecker und Kaminfeger ? Auf diese Antwort warte ich seit letztem August, leider vergebens.

Das Gemeindehaus mit stark absorbierenden Scheiben auszurüsten, um nachher von aussen mit hoher Leistung einzustrahlen, ist wenig sinnvoll.
Besser wären schwache Anlagen im Haus drin, noch besser wäre das Festnetz. Und am allerbesten wäre es, wenn sich die Behörden von Kanton und Gemeinde dafür einsetzen wollten, dass es nicht bei fast jeder neuen Anlage zu Gesetzesverletzungen kommt.

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Bild: Strahlender, etwas zu hoch angebrachter (Milch-)Kasten am Bahnhofsgebäude von Baar (Bildmitte)

Etwas weniger Phantasie im Verstecken von Mobilfunkantennen haben die Strahle(n)männer der SBB. Im Gegensatz zur reichen Gemeinde genügt ihnen ein schlichter Kunststoffkasten .
Anstatt ein Warnschild für Herzschrittmacherträger könnte sie mindestens folgende Schrift aufmalen: „Wir wünschen Ihnen eine rasend schöne Himmelfahrt!“

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Bild: Auch hier entlarvt das Messgerät, den Inhalt des harmlos aussehnden Kastens an der Bahnhoffassade.

Wenn die SBB neuerdings mit 160km/h fahren können, heisst das noch lange nicht, dass sie auch mit 108Volt/pro Meter strahlen dürfen. Die amtlichen Grenzwerte für Kurzzeitaufenthalt betragen nämlich 50V/m und für Daueraufenthalt 5V/m. (Krank werden sensible Menschen jedoch bereits bei 0.04V/m.)

Bilder: Andr? Masson ??? Bildtexte: Hans-U. Jakob

Informationen über Herzschrittmacher finden Sie hier:
Tödliche Gefahr? – Wirkungen auf Herzschrittmacher und Implantate (unter Gesundheit und Leben)

Von Hans-U. Jakob

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