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Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit

Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit!

Leserbrief an die Zürichsee-Zeitung von Bernhard Bolli, Uetikon zum Artikel
„Kontrollen beseitigen das Misstrauen“ vom 19.Februar 2004

Die Fläche des Kantons Zürich beträgt ca. 1729 km2. Auf dieser Fläche stehen ca. 1300 Natelantennen, und es soll munter weiter gebaut werden. Dies entspricht einer Dichte von 0.75 Antennen pro km2. Angestrebt wird mindestens das Doppelte.

Gregor Dürrenberger abhängiger Forscher
Laut Bericht der ZSZ vom 19. Februar 2004 ist es angeblich unumstritten, dass die Hochfrequenzstrahlung die Gesundheit von Anwohnern gefährdet. Laut Gregor Dürrenberger abhängiger Forscher von der Forschungsstiftung Mobilkommunikation der ETH Zürich, ist eine Gefährdung praktisch ausgeschlossen. Weil Anwohner solcher Antennen gleichwohl berechtigte Bedenken haben, möchte ich zu diesem Thema Stellung nehmen.

Die abhängige Forschung versteckt sich seit Jahren hinter der Aussage, es sei nichts bewiesen und man habe keine gravierenden Schäden feststellen können. Logischerweise stimmt das für sich ja auch, da unsere Grenzwerte sich nur an der Aufwärmung des Körpers messen, dh. wenn die Antenne 40-60 V/m abstrahlt, wird der menschliche Körper nach einer Distanz von ca. 10 m überhaupt nicht mehr aufgeheizt. Hierauf stützen sich unsere internationalen (ICNIRP) Grenzwerte, sowie die angeblich tieferen Grenzwerte der Schweiz ab. Da nützen auch keine dauernden Messungen, um die Bevölkerung zu beruhigen, denn diese Werte werden fast immer eingehalten.

Anders steht es bei der Belastung im biologischen Bereich, der bei den heutigen Grenzwerten total vernachlässigt wird. Es sind dies die Belastungen, die im menschlichen Körper Fehlfunktionen auslösen können. In diesem Bereich hat die abhängige Forschung schon sehr viel herausgefunden, nämlich dass es zu markanten Schäden und Beeinträchtigungen bei Mensch und Tier kommen kann. Man bedenke, dass der Mensch von Hirnströmen im Mikrowellenbereich gesteuert wird. Bestrahlt man ihn dauernd mit einer Belastung zwischen 4 und 6 V/m im getakteten Hochfrequenzbereich, sind 100% Belastungen vorprogrammiert. Die unabhängige Forschung hat auch schon lange nachgewiesen, dass sich die Hirnblutschranke nach einer gewissen Bestrahlungszeit öffnen kann, somit Verunreinigungen im Proteinstrom nicht mehr absorbiert werden und Schäden wie Alzheimer oder Parkinson auslösen können. Andere Merkmale sind Kopfschmerzen, Tinnitus, Konzentrationsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen und vieles mehr.

Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit. Beispiel: Fragt mich ein Mobilfunkanbieter um einen Standplatz und ich sage ihm, er könne auf meinem Land eine Antenne aufstellen, wenn er mir eine 100%ige Garantie unterschreibt, dass keine Schäden entstehen, dann wird er mit Sicherheit keinen Vertrag unterschreiben.

Auch Dr. Jürg Baumann vom Buwal hat selbst in der Kassensturz-Sendung vom 21. September 1999 Folgendes bestätigt: „Es ist leider so, dass man jetzt weltweit einen Grossversuch macht mit ein paar hundert Millionen Menschen.“ Also kann auch das Buwal nicht garantieren, dass die Grenzwerte sicher sind.

Auch der Bundesrat bestätigt in seinem „Erläuternden Bericht zur NISV“ klar: Auch bei schwach ionisierender Strahlung unterhalb der Immissionsgrenzwerte treten biologische Wirkungen auf. Beispielsweise wurden physiologische Änderungen beim Stoffwechsel von Zellen nachgewiesen (Kalziumhaushalt, speziell gefährlich bei Jugendlichen). Es gibt nur eine Lösung: die Grenzwerte drastisch senken, damit im biologischen Bereich keine Schäden entstehen werden. Seit 1999 wird Forschung in diesem Bereich verlangt und bis heute ist in der Schweiz aus finanziellen Gründen nichts gemacht worden. Die praktisch nachgewiesenen Schäden sind weltweit auch im Internet abrufbar und kontinuierlich zunehmend. Somit muss angestrebt werden, dass die nur auf körperliche Erhitzung beruhenden Grenzwerte auf die biologische Verträglichkeit herab gesetzt werden. Dann würde das Misstrauen im Volk gegenüber Ämtern und Politikern wieder hergestellt.

Tatsache ist, dass das Handy mit einem 10 000stel der jetzigen Grenzwerte funktioniert, somit könnte auch der Einfluss auf das menschliche biologische System in die Grenzwerte mit einbezogen werden. Die heutigen sehr grossen schleichenden Belastungen im Gesundheitswesen könnten drastisch gesenkt werden. Es muss also auf politischer Ebene ein Zeichen gesetzt werden, zumal unser oberstes Organ in dieser Instanz, Bundesrat Leuenberger, selbst an der scheinbar harmlosen Strahlung leidet und sich bis heute trotz vielfacher Aufforderung nicht um eine Lösung bemüht.

Von Hans-U. Jakob

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