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Schweizer Grenzwertlüge führt weiterhin zu Spannungen

Schweizer Grenzwertlüge führt weiterhin zu Spannungen

„Weil Mobilfunkantennen in der Schweiz nur mit gedrosselter Leistung arbeiten dürfen, versuchen die Endgeräte das Manko auszugleichen und heizen die Gehirne der Handynutzer dabei unnötig auf.“
Diese wüste Behauptung stellt ein mittelprächtiger Journalist mit dem schönen Namen Sigvard Wohlwend in der Handelszeitung vom 25.2.04 auf.

Hans-U.Jakob, 5.3.04

Erkundigt man sich auf seiner Internetseite nach seinem Werdegang stellt man Folgendes fest. Zitat: „Er hat die Elektrotechniker TS-Ausbildung aufgegeben, dafür die Journalistenschule St. Gallen (CH) 1993 erfolgreich abgeschlossen.“ Ende Zitat.

Eine abgebrochene Technikerausbildung genügt offenbar der Handelszeitung um solchen Stuss für ernst zu nehmen und grossflächig zu verbreiten.

Genau das Gegenteil ist nämlich wahr. Schweizer Antennen dürfen sogar noch stärker strahlen, als solche im übrigen Europa. Die Schweizer Telekommunikationsanbieter haben dazu, zusammen mit den Schweizer Behörden, tief in die Trickkiste gegriffen und die sogenannten, angeblich auf 1/10 abgesenkten Schweizer Anlage-Grenzwerte erfunden.
Anlage-Grenzwerte nach NISV (nichtionisierende Strahlungsverordnung vom Febr. 2000)
gelten jedoch nur in Innenräumen, wo die Strahlung infolge der Gebäudedämpfung und der Dämpfung aus der Abweichung zur Senderichtung sowieso um weit mehr als auf 1/10 zurückgeht.

Mikrowellen haben dieselbe Ausbreitungscharakteristik wie Licht.
Und was die Handyantenne auf dem Nachbardach abstrahlt, sind Mikrowellen. Und jeder, der schon mal fotografiert hat, weiss, dass im Innern von Gebäuden automatisch 10 mal weniger Licht herrscht als aussen. In den meisten Fällen sogar bedeutend weniger als 10mal.
Demnach dürften laut neuesten Erkenntnissen 97% aller Schweizer Mobilfunkantennen sogar stärker strahlen als ihre ausländischen Pendants. Warum sie dies nicht tun, hat folgenden Grund: Sie benötigen diese Leistung gar nicht. Haben wir heute in der Schweiz Sendeleistungen von rund 3000Watt ERP pro Sektor, müsste, um die schönen Schweizer Innenraumgrenzwerte auszuschöpfen, jede Sektorantenne mit mindestens 6000Watt ERP strahlen.
Wer also Innenraumgrenzwerte anstelle von Aussengrenzwerten wie im übrigen Europa aufstellt, müsste diese mindestens so festlegen, dass für die Bevölkerung keine Mehrbelastung auftritt.

Wie nervös die Schweizer Behörden nach dem Auffliegen dieses Schwindels geworden sind, mag der nachfolgende Brief dokumentieren. Gigaherz.ch erhält plötzlich unaufgefordert und überraschend Post von Bundesämtern. Hier eine unserer Antworten.

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gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Gruppe Hans-U. Jakob
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg

Herrn Bruno Oberle, Vizedirektor
Bundesamt für Wald, Umwelt und Landschaft, BUWAL
3003 Bern

Schwarzenburg, 28. Februar 2004

Sehr geehrter Herr Oberle,

Wir danken für ihr Schreiben vom 9. Januar 2004. Gestatten Sie uns bitte, dass wir zu dessen Inhalt wie folgt Stellung nehmen:

Sie beschuldigen uns der Beleidigung und Polemik, mit der wir die rechtsverbindlich festgelegten Schweizer NIS-Vorsorgemassnahmen in Misskredit bringen würden. Ihr Amt ist leider bisher auf gemässigtere Tonarten entweder gar nicht oder dann stets sehr von oben herab eingegangen. Es muss sich daher selbst zuschreiben, wenn wir in unserer Ausdrucksweise deutlicher geworden sind. Uns wäre es anders auch lieber gewesen, da wir nicht a priori unfreundliche Menschen sind.

Jetzt zu den Vorsorgemassnahmen: Auch wenn diese sogenannt rechtsverbindlich festgelegt wurden, gilt diese Vorsorge in erster Linie den Mobilfunkbetreibern und Stromhändlern, um diesen ihre Milliardengeschäfte auf Kosten der Volksgesundheit zu sichern.

Unsere umfangreiche Messtätigkeit im In- wie im Ausland, zeigt uns immer wieder, dass die Schweizer Bevölkerung gegenüber der ausländischen keinerlei besseren Schutz geniesst.
Vielmehr trifft das Gegenteil zu, und wir betrachten es nach wie vor als unsere Aufgabe, die Bevölkerung über diese Grenzwertmogelei aufzuklären.

Die Bundesämter BUWAL und BAG scheinen bei dieser sogenannt rechtsverbindlichen Festlegung von BAKOM, COMCOM, SICTA und den interessierten Wirtschaftsverbänden ebenso arglistig getäuscht worden zu sein, wie Bundesrat und Bundesgericht.

Sie dürfen sich nicht wundern, dass Sie ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, wenn Sie diese Machenschaften schützen und deshalb sogar mit den interessierten Wirtschaftsverbänden in einen Topf geworfen werden.

Bis Sie dieses Vorgehen als Betrug am Volk erkennen und daran etwas ändern, müssen wir unseren Kampf gegen die auf unserem Globus bisher in diesem Ausmass nie gekannte Ignoranz, Profitgier und Menschenverachtung fortsetzen, und das geht leider nicht im Ton einer Sonntagsschule.

Wir haben Herrn Bundesrat Leuenberger nicht (nur) wegen dieser angeblich besten Grenzwerte der Welt den Preis für die grösste Scheinheiligkeit zugedacht, sondern wegen seiner wundersamen Sprüche von Demokratie und Schutz der Minderheiten und Schwachen, die angeblich in seinem Land ein wahres Paradies vorfinden. – Die Wirklichkeit sieht aber anders aus, das wissen Sie selbst. Und wir wissen, dass Ihnen Ihre politischen Vorgesetzten verbieten, diesen Unfug beim Namen zu nennen.

Wir haben zur Kenntnis genommen, was Prof. Dr. Neitzke anlässlich unseres Bieler Kongresses sagte, nämlich dass in Deutschland nur gerade 10% der Mobilfunkanlagen die sogenannten Schweizer Vorsorgewerte nicht automatisch, das heisst infolge Gebäudedämpfung und Abweichung aus der Senderichtung, einhalten.

Auf Grund unserer Messerfahrung kommen wir zu folgender Wertung: Bei konsequenter Anwendung der Schweizer Vorsorgewerte in Deutschland würden diese Anlagen im Schnitt eine Belastung von 5,2V/m statt, wie in der Schweiz, 4,8V/m verursachen. Dieser Unterschied ist so minim und gesundheitlich überhaupt nicht relevant und veranlasst uns in keine Fall, von unserer bisherigen Aufklärungsarbeit abzuweichen.

Weiter führen Sie aus, auf die Schweiz bezogen, habe das ebenfalls Verbesserungen bei 10% der Anlagen zur Folge. Nach Bearbeitung von über 300 Antennendossiers, müssen wir diese Zahl auf maximal 3% herunterkorrigieren. Und auch hier gilt wieder: dank der „so guten Schweizer Vorsorge“ sind diese Wohnungen jetzt nur mit 4,8 statt mit 5,2V/m belastet.

Wenn Sie uns den Vergleich mit der Sicherheit im Strassenverkehr erlauben, so bringt das BUWAL ein Vehikel in Verkehr, dessen Bremsen nur gerade in 3% aller Fälle (oder nach Ihrer Einschätzung 10%) ein ganz kleines Bisschen greifen. Das muss man sich einmal plastisch vorstellen! Wenn das Buwal daraus keine Konsequenzen zieht, wird ihm die Bevölkerung eines Tages die Rechnung dafür präsentieren.

Die ausländischen Grenzwerte, die wir Ihnen mit Schreiben vom 27.Febr. 2003 vorgestellt haben, stammen von unseren Korrespondenten in den entsprechenden Ländern. Selbst wenn Ihre Korrekturen stimmen, hätte die Schweiz nach wie vor die höchsten Werte Europas, denn die Grenzwerte in den genannten Ländern, sind Aussenwerte ohne automatische Dämpfung durch Betondecken und Abweichungen aus den Senderichtungen.

Es bleibt daher dabei, dass die Schweiz europaweit zu den Ländern mit der für die Bevölkerung schlechtesten Grenzwertregelungen zählt. Was bei uns sogenannt „rechtsverbindlich als Vorsorge“ festgelegt wurde, darf ruhig als der grösste Schwindel bezeichnet werden, welcher der Schweizer Bevölkerung je präsentiert wurde.

Wir befinden uns übrigens mit unserer Einschätzung in guter Gesellschaft und dürfen hier aus einem Gutachten von Prof. Dr. Ing. Alexander Volger, Honorarprofessor an der RH-W. Technischen Hochschule Aachen und öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer Aachen zitieren:

Auszug Gutachten:
„Die öffentlich verbreitete Behauptung, dass die Schutzwirkung gegeben sei, ist von den zuständigen Behörden (inkl. Strahlenschutzkommission) aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden); der Vorgang schliesst grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung mit ein. Die Forderung nach hieb- und stichfesten Schadensbeweisen Geschädigter oder Gefährdeter ist gegenüber der Beweispflicht der Betreiber als Versuch der Beweislastverschiebung anzusehen. Eine Duldung oder evtl. Durchführung dieser Verschiebung durch staatliche Stellen muss als grobe Pflichtverletzung und Rechtbeugung beklagt werden.“

Dazu noch folgender Hinweis von Prof. Volger an uns: „Bitte weisen Sie darauf hin, dass natürlich bei Ihnen eine andere Verwaltungsverordnung gilt, aber die Erstreckung der thermischen Schutzwirkung auf die nicht erforschte biochemisch/neurologische Wirkung, ohne die Pulsung zu parametrisieren, ist eben diese Unterschiebung (wenn man das mit einem Scheck macht, kommt man ins „Kaschott“…)“

Wir werden die Sache mit den gemogelten Schweizer Vorsorgewerten weiterhin so kommunizieren. Ausserdem wird sich das Bundesgericht demnächst mit dem ersten Fall zu befassen haben, welcher diesen Vorwurf enthält. Wir sind schon heute darauf gespannt, wie sich da die Herren Bundesrichter aus der Sache herauswinden werden.

Wir nehmen an, dass Sie in absehbarer Zeit zu dieser Thematik zu Handen des Bundesgerichtes Auskunft werden geben müssen. Sie können sich die passenden Formulierungen deshalb bereits heute zurecht legen.

Zuletzt noch ein abschliessendes Wort zu unserer von Ihnen kritisierten Unhöflichkeit:
Wir führen hier seit 15 Jahren ein schriftliches, inzwischen recht lang gewordenes Verzeichnis mit allen Schimpfnamen und anderen Beleidigungen, mit welchen man uns von Betreiberseite, Amtsstellen, Politikern und Forschungsanstalten schon bedacht hat. Auch das Buwal hat sich dabei nicht immer eine besondere Zurückhaltung auferlegt, wurde doch kürzlich eine Fragestellerin wegen der Vorgänge in Hemberg von Herrn Dr. Baumann beschieden; „Der Jakob hat falsch gemessen“.(NB: er hat richtig gemessen und seine Messungen werden inzwischen von anerkannten Fachleuten und sogar vom Bundesamt METAS, als sehr genau anerkannt).

In Ihrem Schreiben vom 9. Januar 2004 beweisen Sie sehr eindrücklich, dass Sie auf moderate Töne kaum reagieren. Daher müssen wir, unseren Erfahrungen gemäss, den Ton immer so anschlagen, dass wir gehört werden. Die Erfahrung von 15 Jahren hat uns leider gelehrt, dass Höflichkeit, die wir selbst sehr gerne pflegen würden, meist nicht weit führt, ein gewisses Mass an Respektlosigkeit jedoch schon.

Mit freundlichen Grüssen

H.U. Jakob (Präsident) und Evi Gaigg (Sekretariat)

weitere interne Links zu diesem Thema:

Schweizer Vorsorgewerte sind und bleiben ein Riesenschwindel (unter Recht oder Unrecht)

Endlich Schluss mit der Schweizer Grenzwertlüge!! (unter Recht oder Unrecht)

Beitrag Nr.541 (aus dem Archiv)

Beitrag Nr.429 (aus dem Archiv)

Beitrag Nr.339 (aus dem Archiv)

Von Hans-U. Jakob

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