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Schweizer Grenzwertlüge eindrücklich bestätigt

Schweizer Grenzwertlüge eindrücklich bestätigt

Die Schweizer Bevölkerung sei vor nichtionisierender Strahlung 10 mal besser geschützt als die übrigen Europäer, wollen sie uns immer und immer wieder vormachen, die Cheflügner der Nation. Angefangen bei Bundesrat Leuenberger, über die eidg. Kommunikationskommission und die Bundesämter, bis hinunter zu den kantonalen Baudirektoren und zahlreichen (nicht allen) Gemeindebauvorstehern.
Wie schamlos sie dabei die Bevölkerung über den Tisch ziehen, bestätigen die soeben veröffentlichten umfangreichen Mobilfunk-Strahlungsmessungen in 24 (!) Städten von Hessen (D)

Hans-U. Jakob, 2.7.04

In allen nachfolgenden Betrachtungen wird der Grenzwert für gemischte Anlagen herangezogen, da über 90% aller Mobilfunk-Basisstationen mit beiden Frequenzen (900 und 1800MHz) bestückt sind.
Dieser Grenzwert nach ICNIRP und EU beträgt 50V/m (Volt pro Meter) oder 6.6W/m2 /Watt pro Quadratmeter)
Die Schweizer Behörden in ihrer Schlitzohrigkeit setzten diesen Wert wohl 10mal tiefer, auf 5V/m an. Aber um den Mobilfunkbetreibern keine Hindernisse in den Weg zu legen, beschränkten sie diese sogenannten Vorsorgewerte nur auf Orte mit empfindlicher Nutzung, abgekürzt OMEN. Als OMEN gelten gemäss bundesrätlicher Verordnung nur Schulzimmer, Krankenzimmer, Wohn- und Schlafräume, sowie ständig besetzte Arbeitsplätze in Innenräumen.

Nichtionisierende Strahlung im Mobilfunkbereich hat dieselbe Ausbreitungscharakteristik wie Licht. Und jeder, der schon einmal fotografiert hat, weiss ganz genau, dass in Innenräumen automatisch 10mal weniger Licht herrscht als aussen. Kommt dazu, dass die Sektorantennen des Mobilfunks, welche aus der Horizontalen 4-8° abwärts gerichtet sind, die Strahlung bündeln, wie zum Beispiel ein Autoscheinwerfer. Das heisst, dass nach unten hin ebenfalls eine starke Dämpfung stattfindet. Am stärksten ist diese Dämpfung nach unten, direkt bei einem Sendemast.

Die um Faktor 10 gesenkten Schweizer Anlagewerte (früher Vorsorgewerte genannt) sind demnach ein rein physikalisch-technisches Phänomen, welches völlig ohne jedes Zutun von Behörden und Mobilfunkbetreibern überall erreicht wird. Auch in den übrigen europäischen Ländern, welche nur dort messen, wo sich Menschen auch kurzfristig aufhalten können. Das heisst, in allernächster Nähe der Sektorstrahler. (Flachdächer, Dachterrassen, Estriche usw.)
Die Schweizer Anlagewerte (früher Vorsorgewerte genannt) erfüllen also die Kriterien des Umweltschutzgesetzes mitnichten. Es handelt sich vielmehr um den grössten Schwindel, welcher der Schweizer Bevölkerung seit Gründung der Eidgenossenschaft je übergezogen wurde.

Dass die uns vorgetäuschten schönen Schweizer Anlagewerte auch in den übrigen europäischen Ländern automatisch eingehalten sind, belegen die in 24 (!) Städten in Hessen (D) durchgeführten Kontrollmessungen des Deutschen TüV.

Wir wiederholen: Nach ICNIRP und EU beträgt der Grenzwert überall dort, wo sich Menschen (auch nur kurzfristig) aufhalten können, 50V/m (Volt pro Meter) oder 6.6W/m2 (Watt pro Quadratmeter)
In der Schweiz gilt an OMEN 5V/m (das sind 0.066W/m2)

Die Hessen-Messungen ergaben:
Alle Resultate, bis auf eine einzige Ausnahme an OMEN in 24 Städten, ergaben Werte deutlich unterhalb 0.066W/m2, das heisst unterhalb 4.98V/m.
Die einzige Ausnahme betrug lediglich 0.086W/m2, das heisst 5.7V/m
Der am häufigsten gemessene Wert lag bei 0.0066W/m2, das heisst bei 1.6V/m

Somit ist klipp und klar bewiesen, (klarer geht es wirklich nicht mehr) dass die Schweizer Vorsorgewerte überall auf der Welt problemlos, infolge eines physikalisch-technischen Phänomens, eingehalten werden und nicht den Behörden und den Mobilfunkbetreibern zu verdanken sind.

Es ist mitnichten so, dass in der Schweiz nur deshalb so viele Antennen gebaut werden müssen, weil wir die angeblich tiefsten Grenzwerte der Welt haben.
Und es mitnichten so, dass die Schweizer Bevölkerung 10mal besser geschützt ist als diejenige im Ausland. Eher das Gegenteil ist wahr. Wenn man die Durchschnittswerte der Hessenmessung von 1.6V/m nimmt, darf die Schweizer Bevölkerung in Innenräumen eher doppelt bis 3-fach so hoch bestrahlt werden, nämlich mit bis zu 5V/m.

Der Vorsorgeauftrag im Umweltschutzgesetz wird mittels eines psychologischen Tricks krass missachtet, (angeblich 10mal tiefere Grenzwerte, tönt halt gut) ja sogar zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber völlig ausgehebelt und ausser Kraft gesetzt. Das Volk wird belogen und betrogen, wie seit Tells Zeiten nie mehr.

Siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/48639
Achtung: die hier aufgeführten Prozentwerte beziehen sich auf die deutsche Messart in Watt pro m2 und müssen zum Vergleich mit Schweizer Werten stets in Volt pro Meter umgerechnet werden, wie das im obigen Text auch gemacht wurde.

Anmerkungen:
Kinderspielpätze gelten in der Schweiz auch als OMEN, falls diese Jahre zuvor ortsplanerisch als solche ausgewiesen worden sind. Da es offiziell jedoch keine Spielplatzzonen gibt, muss auch diese Ausnahme als eine reine Schlitzohrigkeit der CH-Behörden bezeichnet werden.

Der Schwindel mit den Schweizer Vorsorgewerten wurde bereits früher durch Messungen der Stadt München aufgedeckt und hat sich jetzt in Hessen in 24 weiteren Städten erneut eindrücklich bestätigt.

Interne ältere Liks dazu:

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Beitrag Nr.451 (aus unserem Archiv)
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Von Hans-U. Jakob

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