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Ruinieren die GENERALI-Versicherungen Elektrosmog-Opfer?

Ruinieren die GENERALI-Versicherungen Elektrosmog-Opfer?

Eine unglaubliche Geschichte, aufgezeichnet von Hans-U. Jakob, am 8.5.2004

1983 erfüllte sich die Familie Szilasi in St. Maurice den Traum vom Eigenheim. An schönster Lage im sonnigen Wallis erwarben sie sich ein schlüsselfertiges, neues Einfamilienhaus.
Die damalige FAMILIA-Lebensversicherungsgesellschaft gewährte ihnen dazu einen Hypothekarkredit von Fr. 180’000.
Laut Kaufvertrag, ausgefertigt vom Notariatsbüro Pascal Couchpin (heute Bundesrat), war das Grundstück lastenfrei. Das heisst es waren darauf weder Strassen- noch irgendwelche Leitungsbauten noch andere störende Bauwerke zu erwarten.

1996 der grosse Schock. Direkt über Szilasis Köpfen (nur 5m seitwärts) wurde eine 380’000Volt-Hochspannungsleitung gezogen. Die Leitung war seit 10 Jahren geplant gewesen und das Notariatsbüro Pascal Couchpin (heute Bundesrat) musste bereits bei der Ausfertigung des Kaufvertrages davon gewusst haben. Denn Couchepin war damals nicht nur Gemeindepräsident, sondern sass auch noch im Verwaltungsrat der Walliser Kraftwerke.

Krebskrank!
Es kam wie es kommen musste. Nebst 5 Nachbarn, die bereits von verschiedenen Krebsarten heimgesucht wurden, erkrankte 2001 auch J. Szilasi an der im Elektrosmog typischen Leukämie.
Langwierige Prozesse begannen. Ursprünglich wollte die Elektrizitätsgesellschaft EOS die Szilasis nachträglich noch mit 300 Franken für ein einfaches Durchleitungsrecht abspeisen. Doch Szilasi war ein wahrer Kämpfer und brachte die Sache bis vor Bundesgericht.
Der heutige Stand (Anf. Mai 04) der Dinge ist, dass Szilasi mit einer Entschädigung von Fr. 150’000 rechnen darf, sobald das Bundesgericht endgültig entschieden hat. Die eidg. Schatzungskommission hat bereits einen solchen Antrag gestellt.

Ueber 8 Jahre konnten die EOS die Prozidiererei hinauszögern. Wohl in der Hoffnung dass Szilasi bis dahin das Zeitliche gesegnet haben dürfte. Doch diesen Gefallen tat er ihnen nicht.
Kann es als höhere Gerechtigkeit angesehen werden, dass vor 3 Jahren den EOS eine Druckleitung (Wasserzufuhr auf die Turbinen) platzte und das entsprechende Kraftwerk seither stillsteht? Dadurch ist auch die 380kV-Leitung stromlos und Szilasi vielleicht nur deshalb noch am Leben.

Hypothek kurzfristig gekündigt
Kürzlich sind nun Szilasis Hypo-Kreditgeber, die Familia-Lebensversicherer von GENERALI aufgekauft worden. Man nimmt allgemein an, dass GENERALI von den EOS den entsprechenden Wink bekommen hat. Weil Szilasi die Frechheit besitzt immer noch am Leben zu sein, ist ihm nun von GENERALI der Hypothekarkredeit kurzfristig gekündigt worden. Bezahlt er nicht, soll es am 1.Juli zu einer Zwangsversteigerung kommen.
GENERALI will nicht einmal abwarten, bis Szilasi im Besitz der EOS-Entschädigung ist.

Eine unglaubliche Geschichte. Es ist kaum anzunehmen, dass eine andere Bank bereit ist, eine Hypothek für ein Haus abzulösen, über welches eine Hochspannungsleitung hinwegführt.

Dient die Zwängerei von GENERALI nur dazu, einen unbequemen Schwerkranken endgültig zu liquidieren?

interne Links zu diesem Thema:

Beitrag Nr 377 (aus dem Archiv)

Beitrag Nr 581 (aus dem Archiv)

720’000 Franken Wertverlust auf Einfamilienhaus wegen Hochspannungsleitung (unter Recht oder Unrecht)

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Der folgende Text ist eine freie Uebersetzung der in Französisch verfassten Petition

Wir appelieren an unsere Leser, diesen Beitrag auszudrucken, zu unterschreiben und an folgende Adresse zu senden :

Ort und Datum : ………………………………………………….

GENERALI
Lebensversicherung
z.Hd. von Herrn GERBER
Soodmattenstrasse 10
CH-8134 ADLISWIL

Sehr geehrter Herr Gerber,

In Bezug auf die Wohnstätte des Ehepaares und des Sohnes SZILASI-HABERRA wäre es logisch und erwünscht, dass von jeglichen Zwangsmassnahmen abgesehen würde. Dies im Hinblick auf eine hohe Entschädigungssumme, welche die Familie in den nächsten Wochen von den EOS (Energie de l’Ouest suisse) erwarten darf.

Weises Handeln sollte in jedem Fall irgendwelchen Zwangsmassnahmen vorgezogen werden, bei der es nur Verlierer und keine Gewinner gibt.

Im Hinblick auf die schwere Krankheit der Famile muss auf die vorgesehenen verwerflichen Handlungen verzichtet werden, welche die Familie in noch grösseres Unglück stürzen würde.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und zählen auf Ihre Grosszügigkeit in dieser Angelegenheit, welche dem bisherigen guten Ruf Ihres Unternehmens sicher nur zuträglich sein kann.

Unterschrift………………………………………Adresse…………………………………………………………

Unterschrift………………………………………Adresse…………………………………………………………

Unterschrift………………………………………Adresse…………………………………………………………

Unterschrift………………………………………Adresse…………………………………………………………

Unterschrift………………………………………Adresse…………………………………………………………

Von Hans-U. Jakob

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