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Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau

Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau

Ein sensationeller Entscheid: Die Walliser Regierung verbietet knallhart jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf ihrem Kantonsgebiet.

Hans-U. Jakob, 5.11.05

Mit Urteil vom 5.Oktober 2005 fällte der Staatsrat (Regierung) des Kantons Wallis ein wegweisendes Urteil, welches Präjudizcharakter für das ganze Kantonsgebiet, wenn nicht sogar für die ganze Schweiz haben dürfte.

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Bild: Der Berg der Berge
Die gewaltige Fahne aus Eiskristallen am Matterhorn symbolisiert Eiszeit für UMTS-Anlagen im Kanton Wallis. Aufgenommen kurz vor den Einspracheverhandlungen in Zermatt am 25.2.03

Hier die Kernsätze des Urteils im unveränderten Originalton:

Hinzu kommt, dass eine rechnerische Prognose nicht allen Feinheiten der Ausbreitung der Strahlung Rechnung tragen kann, weshalb nach Inbetriebnahme der Anlage
eine Abnahme- und Kontrollmessung durchzuführen ist, dies um so mehr, als nicht
beurteilt werden kann, ob bei der UMTS-Technik Diskrepanzen zwischen den berechneten und den gemessenen Werten häufiger auftreten als bei der herkömmlichen
GSM-Technik. Eine NISV-konforme Abnahme- und Kontrollmessung des realen
UMTS-Signals kann aber mangels eines entsprechenden zuverlässigen Messsystems
nicht durchgeführt werden. Zwar könnte eine Messung der jeweiligen UMTS-Strahlung
(Signalisierungskanal) vorgenommen werden, doch bedarf es für die Messung
des Signalisierungskanals bei der UMTS-Stahlung spezieller Messgeräte, die in
der Lage sind, diesen Kanal aus dem ganzen UMTS-Signal herauszufiltern; solche
Messgeräte befinden sich aber erst in der Erprobungsphase. Das im Sinne einer
Übergangslösung von der SICTA (Swiss Information and Communications Technology
Association) vorgeschlagene Messverfahren orientiert sich nur an einem
schmalbandigen Ersatzsignal, was eine Messung am realen breitbandigen UMTS-Signal
nicht zu ersetzen vermag. Da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung
bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist, und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen.

Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten von Verfahren und Entscheid
der Beschwerdeführerin (Swisscom) aufzuerlegen (Art. 89 Abs. 1 WRG).

Vorgeschichte:
Der katholische Pfarrer von Zermatt hatte es auf Drängen seines Vetters, welcher bei der Swisscom einen ziemlich hohen Posten innehat, im Dezember 2001 mehr oder weniger eigenmächtig fertiggebracht, dass in „seinem“ Kirchturm eine Mobilfunk-Basisstation mit den dazugehörenden Antennen eingebaut wurde.
Gesundheitsbeschwerden der umliegenden einheimischen Bevölkerung liessen nicht lange auf sich warten. Das Verhältnis der Kirchgemeinde zum Pfarrer wurde zusehends gespannter.
Das Fass lief über, als im Winter 2002/2003 die Sender um das 3-Fache verstärkt und zusätzlich auf UMTS hochgerüstet werden sollten. (Daten sind den Standortdatenblätter entnommen)

Der Pfarrer musste gehen.
An der Einspracheverhandlung vom 27.2.03 ging es ziemlich turbulent zu und her. Offensichtlich um der werktätigen Bevölkerung die Teilnahme zu verunmöglichen, wurden die Verhandlungen auf einen Werktag um 10.30 Uhr angesetzt. Dann wurden die Leute, vorwiegend Frauen, erst einmal 15 Minuten bei minus 14 Grad vor dem Gemeindehaus und dann nochmals 15 Minuten im ungeheiztenTreppenhaus stehen gelassen, derweilen im warmen Gemeindesaal drinnen die Gemeinderäte und die hochrangige Swisscom-Delegation auf Verbrüderung machten. Als mit gut 30 Minuten Verspätung das „gewöhnliche Volk“ endlich eingelassen wurde, gab der Gemeindepräsident bekannt, dass nicht verhandelt werde, sondern lediglich Fragen beantwortet und das ausschliesslich durch die Swisscom-Vertreter.
Das Hagelwetter, welches sich in der Folge über Gemeinderat und Swisscom entlud, bleibt sicher allen Teilnehmern unvergesslich.
Eine junge Frau weinte und sagte, eine solche Verhandlungsführung durch einen Gemeinderat hätte sie in der Schweiz nie für möglich gehalten.
Als Weiteres gab ein Einsprecher bekannt, dass der Pfarrer im Mai die Gemeinde nun verlasse.
Tosender, lange anhaltender Applaus. Der nicht anwesende langjährige Pfarrer konnte einem nur leid tun.
Die „Verhandlungen“ mussten nach 30 Minuten abgebrochen werden. Weil erstens die Frauen nach Hause mussten um ihre Familien mit dem Mittagessen zu versorgen und zweitens die Atmosphäre im Saal kurz vor der Explosion stand.

Gemeinderat ging in sich
In der Zeit darauf ging der Gemeinderat, welcher nicht das gleiche Schicksal erleiden wollte wie der Pfarrer, in sich und versuchte zu retten was noch zu retten war und verbot die Hochrüstung der Kirchturm-Antenne mit dem Argument, dass für Zermatt zuerst ein Antennen-Konzept ausgearbeitet werden müsse um den Antennenwildwuchs in diesem Kurort in den Griff zu bekommen.

Das wiederum passte den Mobilfunbetreibern wiederum gar nicht. Freier Funk den freien Funkern, hiess ihr Motto. Der Gang durch die Instanzen begann. Die Zahl der Einsprecher wurde aus finanziellen Gründen immer dünner. Eine Hand voll Unverzagter hat es jetzt geschafft und erhält erst noch eine finanzielle Aufwandentschädigung zugesprochen.

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Bild: Blick aus dem Schulhausfenster auf den mit Mobilfunksendern bestückten Kirchturm von Zermatt.
E-Feldstärke in den Schulzimmern am 25.2.03=1.5V/m

Ab Kirchturm Zermatt gibt es vorerst keine zwielichtigen Filmchen aufs Handy.
Doch der Schrecken ist noch nicht ausgestanden. Der Swisscom, steht noch der Gang ans Bundesgericht offen und die Respektlosigkeit vor der Kirche und die Raffgier dieser Leute ist unübertrefflich.
Bleibt zu hoffen, dass sich der Staatsrat des Kantons Wallis mit der Feststellung, dass UMTS noch gar nicht messbar sei, nicht auf zu dünnes Eis gewagt hat, denn seit dem 17.9.2003 gibt es eine sogenannte Messempfehlung des METAS und des BUWAL für UMTS-Strahlung. Eine reichlich dubiose zwar, wie nachstehendes Vorwort dazu zeigt.

Vorwort
Die vorliegende Messempfehlung gibt detaillierte Anleitung, wie die Strahlung der im
Aufbau befindlichen UMTS-Mobilfunknetze zu messen und gemäss der Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu bewerten ist. Sie wurde
federführend durch das BUWAL unter intensiver Mitarbeit des Bundesamtes für Metrologie
und Akkreditierung (METAS) erarbeitet. Diese Arbeit wurde durch eine Konsultationsgruppe
aus Vertretern von Bundes- und Kantonsbehörden, der Netzbetreiber
und der Schutzorganisationen begleitet.
Die vorliegende Messempfehlung hat den Status eines Entwurfs, der in der Praxis
erprobt werden soll. Dies wird erst möglich sein, wenn die UMTS-Netze ihren Betrieb
aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt und wenn sich genügend Messlabors mit den
UMTS-spezifischen Messgeräten ausgerüstet haben, ist auch die Durchführung einer
organisierten Vergleichsmessung (Ringversuch) vorgesehen. Nach Abschluss der
Erprobungsphase wird die Messempfehlung wenn nötig überarbeitet und anschliessend
in einer definitiven Fassung publiziert werden.
Es ist vorgesehen, dass sich Messlabors bereits gestützt auf den vorliegenden Entwurf
für UMTS-Messungen akkreditieren lassen können.
Falls das Bedürfnis besteht, bereits vor der Inbetriebnahme einer UMTS-Sendeanlage
eine (vorgezogene) Abnahmemessung durchzuführen, kann eine solche basierend auf
einer Messung der GSM-Strahlung erfolgen. Das entsprechende Verfahren und die zu
beachtenden Randbedingungen sind in einem Nachtrag1 zur GSM-Messempfehlung
festgehalten. Dieses Verfahren ist eine Übergangslösung und soll nur so lange eingesetzt
werden, als die UMTS-Anlagen noch nicht in Betrieb sind. Sobald diese den Betrieb
aufnehmen, soll die vorliegende Messempfehlung zur Anwendung kommen.

Bereits im Vorwort steht eine massive Unwahrheit
Denn die besagten Schutzorganisationen wurden nie in die Beratungen einbezogen und haben diese nicht im Entferntesten irgendwie begleitet.
Die Messempfehlung umfasst 76 Seiten und muss zum vorne herein als Praxis-untauglich bezeichnet werden. Sie ist im Stil einer professoralen Habilitationsschrift für Hochschulen geschrieben und deshalb für die praktische Arbeit im Feld völlig untauglich. Viel zu umfangreich und viel zu kompliziert. Und das Schlimmste daran: Die praktische Messarbeit im Feld kann ohne die unmittelbare Mitwirkung der Betreiber an den Steuerpulten der Steuerzentralen gar nicht ausgeführt werden.
Im Mittelalter gab es das Andersen-Märchen von des Kaisers neuen Kleidern, welche nur diejenigen sehen konnten, die die nötige Intelligenz besassen. Und niemand getraute sich zu sagen, dass der Kaiser eigentlich ganz „flüdliblutt“ durch das Volk marschierte.
Hier hat sich wiederum jemand den modernen Spass erlaubt, dem dummen Volk zu zeigen, wie dumm es eigentlich ist und deshalb besser schweigen würde. Und auf Seite 16 wird dem dummen Volk gar gedroht, dass unbegründete Reklamationen zu Messungen von sogenannt Akkreditierten, für die reklamierende Partei Kosten zur Folge haben werde.

Deshalb zum Schluss nochmals herzhaften Applaus für den herzhaften Walliser Staaatsrat!

BUWAL = Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Schweiz)
METAS = Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (Schweiz)

Von Hans-U. Jakob

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