News

Offener Brief an den Bundesrat und die Bundesversammlung (Inserate vom 5.12 und 7.12.01)

Ein grosszügiger Sponsor stiftete das folgende ganzseitiges Inseat im „Tagesanzeiger“ vom 5.7.01, in der „Neuen Zürcher Zeitung“ und im „Bund“ vom 7.12.01

Offener Brief an den Bundesrat und an die Bundesversammlung

zum Thema MOBILFUNK

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, National- und
Ständeräte

Das Bundesgericht hat kürzlich trotz des eingereichten umfangreichen Beweismaterials, in dem
international anerkannte und unabhängige Wissenschafter ihre Vorbehalte und Warnungen
gegenüber der elektromagnetischen Strahlung niedergelegt haben, die Klage einer
Einsprechergruppe gegen eine Mobilfunkantenne abgewiesen. In ihren Studien warnen die Fachleute ausdrücklich vor den athermischen, biologischen Wirkungen der Strahlung, die bis heute in der NIS-Verordnung (NIS = nicht ionisierende Strahlung) nicht den geringsten Niederschlag gefunden haben. Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil ausdrücklich, diese Beweise seien nicht neu, sondern
vielmehr dem Bundesrat schon vor der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung bekannt gewesen.

Das bedeutet, dass der Bundesrat im vollen Wissen um die Schädlichkeit dieser Technologie eine Verordnung erlassen hat, die weder Mensch noch Natur schützt.

Statt auf die Studien unabhängiger Wissenschafter stützt sich der Bundesrat auf solche, die von der Industrie in Auftrag gegeben wurden und deren Ergebnisse deshalb von vornherein feststehen.

Unheilvolle Rolle der von der Industrie beherrschten ICNIRP

Die Schweiz hat neben anderen Regierungen die Empfehlungen der ICNIRP (= Internationale
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) als Grundlage für die Erarbeitung ihrer
eigenen Verordnungen genommen. Der Bundesrat bzw. die Bundesämter lassen zu, dass diese Kommission in allen schriftlichen Unterlagen und an Bürgerinformationen als das A und O an
Vertrauenswürdigkeit und meist im gleichen Atemzug mit WHO und UNO hingestellt wird.
Die Behörden scheinen der Sache allerdings doch nicht ganz getraut zu haben, sonst hätten sie die Richtlinien nicht um Faktor 10 verschärft. Dass diese Verschärfung unwirksam ist, beweisen die
bereits zahlreich aufgetretenen Gesundheitsbeschwerden unter der Bevölkerung

Die ICNIRP ist eine Nichtregierungsorganisation (NGO) und ein von der Wirtschaft beherrschter Interessenverein, dessen
Empfehlungen für den Schutz der Menschen und allen Lebens auf unserem Globus völlig ungeeignet und deshalb nutzlos sind. Athermische
biologische Wirkungen werden bei der Ausarbeitung der Richtlinien
bagatellisiert und Studien, die diese Wirkungen mit alarmierenden
Ergebnissen untersucht haben, werden nicht einmal zur Prüfung
angenommen.

Die dubiose Rolle der WHO (Weltgesundheitsorganisation)
Weil sie als Unterorganisation der UNO das Wort „Gesundheit“ im Namen trägt, hat sie in der Öffent-lichkeit ein Vertrauen, das sie in Wahrheit nicht verdient. Sie sagt zwar, sie sei unabhängig von der ICNIRP, arbeitet aber mit dieser eng zusammen. Einige Mitglieder sind noch aktive oder aber gewe-sene Mitglieder der ICNIRP. Dass auch die WHO von der Wirtschaft unterwandert ist, kam spätestens mit der Aufdeckung der Affäre um die Tabakindustrie ans Tageslicht.

Menschen und Tiere haben 4V/m – 6V/m auszuhalten,
befiehlt der Bundesrat. Zudem erteilt er der Industrie einen Persilschein mit dem Gummi-Satz:

„Die Wirkungen sind soweit zu begrenzen, wie dies betrieblich und technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist.“

Wer das nicht aushält, ist selbst schuld. Nicht nur verstösst diese Verordnung gegen das
Umweltschutzgesetz, sondern sie verletzt die in der Bundesverfassung in den Artikeln 10.1 bis 10.3 niedergelegten Rechte des Volkes auf Leben, auf Unversehrtheit des Leibes und des Geistes und verstösst gegen das Folterverbot. Ebensowenig lässt sich die Haltung der Behörden mit dem letzten Abschnitt der Präambel der Bundesverfassung vereinen: „gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der
Schwachen“.
Die NIS-Verordnung schliesst de facto empfindliche Personengruppen wie Kinder, Betagte, Kranke, Schwangere und Elektrosensible von diesem Schutz aus. Der Bundesrat legt sogar fest, dass nichtöffentliche Kinderspielplätze, Balkone, und Terrassen nicht zu den empfindlichen
Zonen gehören, weshalb diese 4 V/m resp. 6 V/m dort nicht eingehalten werden müssen.

Gemäss unabhängigen Forschungsergebnissen werden Schäden schon bei folgenden Intensitäten festgestellt:

0,04 V/m:
Schlafstörungen, Störung des Melatoninhaushaltes (Schwarzenburger Studie 1998, Lilienfeldstudie) 1958-1972

0,08 V/m:
Reduktion der Reaktionsfähigkeit (Hamer, König u.a.)

0,2 V/m:
Hormonstörungen, DNA-Schäden, DNA-Brüche, höhere Rate an Miss- und Fehlgeburten (Dr. Cherry, NZ ,Studie über die Genotoxizität elektromagnetische Strahlung, Präsentation vor dem
Europaparlament Brüssel Juni 2000)

0,48 V/m:
Krebshäufigkeit nimmt zu („ICNIRP-Kritik“ Dr. Neil Cherry, Neuseeland Okt. 99, u.a.)

0,61 V/m:
Blut-Hirn-Schranke wird durchlässig für das Eindringen von Giften und Eiweissverbindungen (Prof. Leif Salford, Lund Universität)

0,87 V/m:
Nervenzellen geben falsche Signale ab (Prof. Peter Semm, D)

bei Entfernungen bis zu 800 m zum nächsten Mobilfunksender: Irritierende
Ohrgeräusche (Tinnitus), verbunden mit Kopfdruck und Kopfschmerzen (Prof. Dr. Mosgöller, A)

Zum Vergleich die Werte der NIS-Verordnung: 4V/m-6V/m!

Gesundheitsschäden sind schon heute weltweit verbreitet

Von 1000 durch unsere Vereine (schwergewichtig in Thalwil und Neuhausen am
Rheinfall) verteilten Fragebogen kamen 480 mit der Angabe von Gesundheitsstörungen ver-schiedenen Schweregrades an uns zurück.

In der Schweiz gibt es bereits heute stark geschädigte Personen, die nicht mehr wissen, wie und wo sie in Zukunft einen Zufluchtsort finden, und ein erbärmliches Leben führen. (Schlafen im Keller, wie in Ländern mit Bombenkriegen). Für einige sind die Belastungen derart stark, dass das Wort „Folter“ zutrifft. Ihnen droht neben Krankheit Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Verlust ihres sozialen Umfelds, Zerfall der Familie, Siechtum und schliesslich Tod.

Zudem wissen wir über einige Langzeitwirkungen erst nach Jahren Bescheid. Gewisse Krebsarten entwickeln sich sehr langsam. Auch Fruchtbarkeitsstörungen machen sich mei-stens nicht sofort bemerkbar. Und dennoch zeigen sich bereits heute schon die ersten, sehr alarmierenden Anzeichen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir sehen die Nützlichkeit und Annehmlichkeiten des Mobilfunks durchaus ein, aber die Erfahrungen haben gezeigt, dass die dafür heute angewandte Technologie absolut untragbare Gesundheitsrisiken für einen immer grösseren Teil unserer Bevölkerung in sich birgt. Mit jeder weiteren Antenne nimmt die Strahlenverseuchung zu. Es kann nicht angehen, dass Menschen dieser Strahlung völlig unfreiwillig preis gegeben werden, nur weil einige voreingenommene und wirtschaftshörige Wissenschafter die biologische Wirkung der durch den Mobilfunk – aber auch durch
Starkstromleitungen und Transformatoren – erzeugten elektromagnetischen Felder immer noch in Frage stellen.

Wir verlangen ganz explizit:

den sofortigen Stopp der Erstellung weiterer Antennen, nötigenfalls die
Ausserbetriebsetzung dort, wo eindeutig bereits Schäden nachweisbar sind

Verschärfung der NIS-Verordnung um den Faktor 100 (1000 gegenüber den Richtlinien der ICNIRP)

Beweisumkehr zu Lasten der Betreiber

Nachweis eines wirksamen Versicherungsschutzes durch die Betreiber für alle
Schäden

Abgeltung aller bisher entstandenen Schäden

Umfassende, neutrale, d.h. industrieunabhängige Aufklärung der Bevölkerung, die bisher unterlassen wurde und die von der Industrie bisher erfolgreich verhindert wurde.

Revision der auf Grund der bisherigen Gesetzgebung und NIS-Verordnung ergangenen Gerichtsurteile

Wird der Ausbau des GSM- und UMTS-Netzes wie vorgesehen vorangetrieben, so erwächst Volk und Staat neben dem jetzt scheinbaren Gewinn in Zukunft ein wirtschaftliches und soziales Desaster grössten Ausmasses durch Explosion der Gesundheitskosten, Arbeitsausfälle, Wertverfall von Liegen-schaften, damit Steuerausfälle, Politikverdrossenheit des Volkes, sinkendes Vertrauen in die Regie-rung, und zuletzt wird man um eine Redimensionierung des Mobilfunks trotzdem nicht herumkommen.

Besinnung und ein Marschhalt ist das Gebot der
Stunde.

Mit freundlichen Grüssen und der

Idée suisse: „Minderheiten überrollt man nicht“

Verein Hans-U. Jakob

Schweizerische Interessengemeinschaft

Elektrosmog-Betroffener

3150 Schwarzenburg

Werden Sie Mitglied beim Verein Hans-U. Jakob!
Nähere Auskunft: Tel. 071 66914 94 oder 062 721 41 87.
Studien und Informationen zum Problem des Mobilfunks: www.gigaherz.ch

Spenden sind willkommen auf:
Konto 3500219 bei der Raiffeisenbank Tägerwilen, 8274 Tägerwilen
Postcheckkonto 85-3043-1, Bankenclearing: 81412

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet