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Nicht nur Schweizer Ministerien lügen

Nicht nur Schweizer Ministerien lügen

Stellungnahme zu den Aussagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg durch Minister Ulrich Müller und Pressemeldungen, von Mobilfunkantennen gehe keine Gefahr aus.

Durch eine landesweite Messaktion in Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass die Grenzwerte im Schnitt hundertfach unterschritten werden. Dies ist dann die Begründung, dass von Sendeantennen keine Gefahr ausgehe. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung.

von Siegfried Zwerenz, Vorstand der deutschen Bürgerwelle e.V, 29.7.03

Für die Strahlung gibt es gesetzliche Grenzwerte. In diesen sind nur thermische Wirkungen enthalten. Dies bedeutet nur einen Schutz vor Hitzestress. Somit werden i.d.R. in 2-10 Metern Abstand von der Mobilfunksendeantenne die Grenzwerte eingehalten. Deshalb sind die jetzigen Grenzwerte keine Vorsorgewerte und bieten, ausser vor der Erwärmung des Körpers, keinerlei Schutz für den Menschen.

„Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig.“ (Prof. Siegfried Knasmüller, Universität Wien)

Dabei ist längst bekannt, dass die sog. athermischen Wirkungen, (die Wirkungen bei geringen Strahlungsintensitäten, ohne dass sich der Körper merklich erwärmt) grösste gesundheitliche Konsequenzen haben.

Die Hochfrequenzforschung wird fast ausschliesslich von der Industrie bezahlt. Die Studien werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und vor allem der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ausgewertet und die ICNIRP empfiehlt Grenzwerte, die in Deutschland 1:1 übernommen wurden.

Aber selbst der Umweltausschuss des EU-Parlaments wirft in seinem Beschlussentwurf für den 08.03.1999 der EU und der WHO vor, bislang die Ergebnisse einer grossen Zahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben.

Noch deutlicher schreibt der Wissenschaftler Dr. Neil Cherry, Lincoln Universität Neuseeland, der die Arbeitsweise der ICNIRP untersucht hat: „Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht. Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden, sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.“

Die ICNIRP wird von offiziellen Stellen als unabhängig dargestellt. Dies trifft nicht zu. Auch wurde die ICNIRP oft als offizielles Organ der WHO dargestellt. Dabei hat in einem Schreiben der WHO sich diese von der ICNIRP distanziert indem sie schreibt: „Die ICNIRP ist weder eine UNO- noch eine WHO-Organisation, sondern eine private Nichtregierungsorganisation.“

Somit wird klar, dass unsere Grenzwerte auf den Vorgaben eines 16-köpfigen privaten Clubs beruhen! Und dieser Club ist folgendermassen strukturiert. Scheidet eines der 16 Mitglieder aus, so bestimmen die anderen 15 Mitglieder wer nachrückt.

Nur mit dieser Vorgehensweise kann die Politik auf den jetzt bestehenden Grenzwerten beharren.

Dabei schreibt sogar die WHO in ihrer Broschüre vom Okt. 1999: „Keine Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.“

Mit dieser Aussage wird klar, dass durch die Grenzwerte kein langfristiger Schutz eingeplant wurde und wir deshalb auch keinen haben. Damit sind alle Aussagen, die Grenzwerte sind sicher und gäben uns einen langfristigen Schutz, widerlegt. Somit wird die Öffentlichkeit durch die Aussagen des Umweltministeriums Baden-Württemberg getäuscht.

Entscheidungsträger sind aufzufordern nicht länger nur die einseitige Information der Betreiber und Strahlenschutzbehörden anzunehmen, sondern sich auch von der kritischen Seite her zu informieren.

Anmerkung von gigaherz.ch:
Auch die Schweizer Grenzwerte wurden von der ICNIRP übernommen, welche sich internationale Strahlenschutzkommission nennt, in Wirklichkeit jedoch ein rein privater, von der Industrie gesponserter Altherrenclub ist.
Um dem Volk Sand in die Augen zu streuen, wurden dann für Innenräume, wo sich Menschen dauernd aufhalten können, zur „Vorsorge“ sogenannte Anlage-Werte erfunden, welche 10 mal tiefer sind als die ICNIRP-Werte.
Aber aufgepasst: In Innenräumen geht infolge Gebäudedämpfung und Abweichung aus der vertikalen Senderichtung die Strahlungsintensität automatisch und ohne jegliche „Vorsorge“ auf 10% der Aussenwerte zurück.
Die Schweizer Bevölkerung wird also gegenüber der ausländischen nicht 10 mal besser geschützt, sondern lediglich 10 mal besser angelogen.

Graben Sie dazu auch in unserem Archiv (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden)

Von Hans-U. Jakob

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