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Neuer Skandal aus dem Bundesgericht

Neuer Skandal aus dem Bundesgericht

Bereits bei der Inkraftsetzung der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV hatte der Bundesrat volle Kenntnis über die völlige Wirkungslosigkeit der in dieser Verordnung festgelegten Grenz- und Anlagewerte.
Dies geht aus dem soeben erschienen Bundesgerichtsurteil zum Mobilfunkfall Tägerwilen TG mit erschreckender Deutlichkeit hervor.

Von Hans-U.Jakob, 3.11.01

In einem älteren Mobilfunkurteil vom 30.August 2000 wird vom Bundesgericht festgestellt, der Bundesrat müsse die in der NISV festgelegten Grenzwerte überprüfen und anpassen, sobald neue Erkenntnisse über die nichtthermischen Wirkungen dieser Strahlungsart vorliegen würden.

Die Gruppe Hans-U.Jakob, Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, nahm sich diese höchstrichterlichen Worte zu Herzen und lieferte dem Bundesgericht gleich 2 volle Ordner an neuen Beweisunterlagen.
Hieb- und stichfeste Beweisunterlagen über geschädigte Menschen, Tiere und Pflanzen, geschädigt weit unterhalb aller Grenz- und Vorsorgewerte. Dazu wissenschaftliche Arbeiten von nicht durch die Industrie gesponserten, hochqualifizierten Wissenschaftern.

Und was meint das Bundesgericht jetzt dazu:
Die von den Beschwerdeführern eingebrachten Beweisunterlagen stellten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse dar, die darin vorkommenden Resultate wären dem Bundesrat grösstenteils schon bei der Einführung der NISV bekannt gewesen. Die Beschwerde sei deshalb abzuweisen.

Kommentar:
Hier wird also höchsrichterlich zugegeben, dass der Bundesrat bei der Inkraftsetzung der NISV, kaltschnäuzig und menschenverachtend die Erkrankung von grossen Bevölkerungsteilen (10-30%) in Kauf genommen hat, nur um den Betreibergesellschaften ihr Milliardengeschäft zu ermöglichen.
Korruption ist wohl ein noch viel zu schönes Wort, um dieses Urteil zu charakterisieren.

Nun, die Gruppe Hans-U.Jakob hat mit dieser Situation gerechnet und von Anfang weg gesagt, dass sie diesen Fall nur zu dem Zweck durch die Instanzen ziehe, um gleich anschliessend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Der Fall Tägerwilen ist der erste, aber bei weitem nicht der einzige gut dokumentierte Fall in der Schweiz mit durch Mobilfunkstrahlung geschädigten Menschen, Tieren und Pflanzen.
Es gilt jetzt mit andern Europäischen Dachverbänden der Mobilfunk-Geschädigten zusammenzuspannen und gemeinsam den Marsch nach Strassburg anzutreten.

Wer uns in dieser Sache unterstützen möchte, sei es finanziell oder ideell, ist uns höchst willkommen. Die Adresse unseres Kassenverwalters finden Sie auf unserer Frontseite.

Uebrigens:
Das obige Bundesgerichtsurteil Nr. 1A.316/2000/bie und 1P.772/2000 vom 21.9.2001 hat auch eine gute Seite. Höchstrichterlich wird nämlich darin bestätigt, dass Einspracheberechtigung nichts mit der Distanz zu einem geplanten Sender zu tun hat, sondern lediglich mit der rechnerisch zu erwartenden Strahlungsintensität am Wohnort des Einsprechers. Einspracheberichtigt ist, wer voraussichtlich 10% der Vorsorge- oder Anlagegrenzwerte zu erdulden hat. Bei gemischten Anlagen sind das 0.5V/m (Volt pro Meter)
Bei den verschiedenen Leistungsklassen der verschiedenen Sender wird das noch manchem Bauverwalter oder Regierungsstatthalter mit minimalen Mathematikkenntissen zu maximalem Bauchweh verhelfen. Denn nichtionisierende Strahlung lässt sich bekanntlich nicht mit dem Doppelmeter messen.

Passender Link: Aktuelle rechtliche Situation, Mai 2001 (unter Recht oder Unrecht)

Von Hans-U. Jakob

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