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Mustereinsprache 220kV-Leitung in Rümligen BE

Mustereinsprache 220kV- Hochspannungsleitung in Rümligen BE

An das eidg. Starkstrominspektorat
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Einsprache gegen die Linienführung der 220kV-Leitung Innertkirchen Mühleberg, Teilstrecke Wattenwil-Mühleberg, auf dem Gebiet der Gemeinden Kirchenthurnen und Rümligen BE

Begründung:

Elektromagnetische Felder von Hochspannungsleitungen erzeugen sowohl elektrische wie magnetische Feldstärken, welche getrennt gemessen und bewertet werden müssen.
Deshalb redet man von elektromagnetischen Feldern oder von nichtionisierender Strahlung.
Die elektromagnetischen Felder befinden sich unsichtbar in der Luft und nehmen mit einer gewissen Gesetzmässigkeit mit der Entfernung zur Leitung ab.

Die elektrische Feldstärke darf nach NISV(Verordnung des Bundesrates über Nichtionisierende Strahlung) an Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) maximal 5000V/m (Volt pro Meter) betragen und die magnetische Feldstärke maximal 1uT (Mikrotesla)

Das Einhalten der elektrischen Feldstärke ist in der Regel problemlos.
Weit mehr Mühe macht die Einhaltung des magnetischen Feldes.
Die elektrische Feldstärke ist einzig abhängig von der Spannung in kV(Kilovolt), welche eine Hochspannungsleitung führt.
Die magnetische Feldstärke hat mit der Spannung nichts zu tun und ist einzig abhängig von der Stromstärke in Ampère, mit welcher eine Leitung belastet ist.

Das Leitungsstück Mühlebach (Gde Mühlethurnen) bis Gutenbrünnen (Gde. Rümligen)
ist ein komplett neues Leitungsstück und fällt gemäss NISV unter den Begriff „Neue Anlagen“ und muss an Orten empfindlicher Nutzung einen Anlagewert von 1uT (Mikrotesla) oder 1000 nT (Nanotesla) zu jeder Zeit und an jedem empfindlichen Ort einhalten.
Ausnahmebewilligung, wie beim Hochrüsten bestehender Anlagen können nicht gewährt werden.

Orte empfindlicher Nutzung sind Schlafzimmer, Wohnzimmer, Schulzimmer, Krankenzimmer und Arbeitsplätze, sofern diese während 2.5 Tagen pro Woche während 8 Stunden besetzt sind.

Dieser Anlagewert von 1000Nanotesla (=1uT) ist jedoch für den Gesundheitsschutz völlig untauglich und schützt die Anlagebetreiber vor der Bevölkerung statt umgekehrt.
Nach elektro-biolgischen Erfahrungswerten sollten an Wohnorten zum gesund und schmerzfrei leben 50 Nanotesla (0.05uT) und an Arbeitsplätzen 100 Nanotesla (0.1uT) nicht überschritten sein.

Dass dieser Grenzwert von 1000nT die Bevölkerung nicht schützt, zeigen zudem folgende oberinstanzliche Urteile:

Bernisches Verwaltungsgericht: „Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“ (Urteil BE1998.00045-K3 vom 8.2.2001)

Und das Bundesgericht doppelt nach mit:„Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunken festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. (Urteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000)

Amtliche Grenzwerte gemäss NISV:
an Orten mit empfindlicher Nutzung = 1uT oder 1’000nT
an allen übrigen Orten = 100uT oder 100’000nT

uT = Mikrotesla / nT = Nanotesla

Dazu die Vergleiche mit wissenschaftlichen Arbeiten aus der Schriftenreihe BUWAL 214 von 1993:

Tomenius 1986……Hirntumor bei Kindern…..4-faches Risiko…..ab 300nT
Feychting und Ahlbom 1992…..Leukämie bei Kindern…..3-faches Risiko…..ab 300nT
Tomenius 1986…..Krebs bei Kindern…..3-faches Risiko…..ab 300nT
Meyers et al 1990…..Krebs bei Kindern…..2-faches Risiko…..ab 300nT
Feychting und Ahlbom 1992…..Krebs bei Erwachsenen…..2-faches Risiko ab 200nT

Amtlicher Grenzwert an Orten empfindlicher Nutzung 1000nT !

Mangelhafte Baueingabe:
In den gesamten Auflageakten ist nirgends eine Angabe über die vorgesehene Stromstärke der Leitung zu finden.
Das auf Zeichnung BKW 3.02113 Q 7.2/11.05 dargestellte Magnetfeld ist somit nicht nachvollziehbar und nicht überprüfbar.
Nach unseren Vergleichen mit anderen Leitungen (Computersimulationen der ENSA) handelt es sich um je 1000Ampère auf beiden Strängen.

In verschiedenen Vorgesprächen war jedoch eindeutig die Rede von je 1500Ampère.
Die Darstellung auf Zeichnung 3.02113 Q 7.2/11.05 wäre somit falsch und entsprechend zu korrigieren.

Die geplante Leitung belastet die Umgebung wie folgt:

Bei einem Strom von 1000 Ampère und einem radialen Abstand von

50m = 1000nT
100m = 500nT
150m = 350nT
200m = 240nT
250m = 150nT

Bei einem Strom von 1500 Ampère und einem radialen Abstand von

50m = 1500nT
100m = 750nT
150m = 525nT
200m = 360nT
250m = 225nT

Als kurzer Vergleich dazu:
Das 4-Fache Hirntumor-Risiko bei Kindern ergibt sich bereits ab 300nT und höher.
Siehe obenstehende Tabelle

Es ist zu bemerken, dass ein Krebs normalerweise eine Latenzzeit von 5 bis 10 Jahren benötigt, bis dieser vom Arzt entdeckt wird. Es handelt sich also um Langzeitwirkungen.

Es gibt auf Magnetfeldern von nur 200nT jedoch bereits folgende Kurzzeitwirkungen:
-Gelenk- und Gliederschmerzen
-Schlaflosigkeit
-Depressive Erkrankungen

Näheres dazu in folgenden Beilagen:

B1 Bundesamt für Gesundheit schaltet auf Empfang

B2 Tragödie unter Hochspannungsleitung

B3 Der erste Teil der NISV ist bankrott

B4 Hilfeschrei einer jungen Bauernfamilie

Schäden bei Nutztieren:
Da Nutztiere in der Landwirtschaft eine relativ kurze Lebenszeit haben, sind hier Krebserkrankungen weniger bekannt und nicht wissenschaftlich nachgewiesen.
Bekannt sind jedoch aus Erfahrungswerten Gelenk- und Gliederschmerzen sowie Euterentzündungen bei Kühen. Damit ergibt sich automatisch ein zu hoher Zellgehalt in der Milch, so dass diese nicht mehr als Konsummilch abgeliefert werden kann.

Landschaftsschutz:
Es ist mit normalem Menschenverstand nicht zu fassen, dass von der ursprünglich geplanten Talvariante abgewichen und mit 8 Masten von 70m Höhe in eine geschützte Landschaft von nationaler Bedeutung ausgewichen wurde. BLN 1320
Das BLN 1320 zählt zu den schönsten Landschaften des Kantons darf nicht mit einer Hochspannungsleitung, die erst noch wesentlich preisgünstiger in der Talsole geführt werden kann, zerstört werden. Selbst wenn die Talvariante von den Gemeindevertretern abgelehnt wird, ist dieser Entscheid als Frevel zu betrachten.
Schon vor dem Eintritt in das BLN 1320 wird mit dem Thurnenholz, einer der letzten reinen Buchenwälder in der Region, zu 25% zerstört.
Auf der Seitenmoräne eines ehemaligen Gletschers steht der Eywald. In seinem Innern mit Verkehrswegen aus dem Mittelalter von grosser historischer Bedeutung.

So ist Beispielsweise wenig bekannt, dass Baumeister und Bauleute des Klosters Rüeggisberg alle aus Rümligen stammten.

Die Wasserfassungen für die Wasserräder ehemaliger Mühlen, Sägewerke und Schmieden, sowie für den Schlossteich beginnen ebenfalls hier und sind noch völlig intakt und weisen grosse Aehnlichkeit mit historischen Wasserwegen im Wallis auf. Genau dieses Gebiet würde von der Leitung zerstört.
Ebenfalls zerstört würde der vom Tal aus gut sichtbare Wald (Hängele) über der Weiermatt.

Der Bericht im Waldrodungsgesuch der BKW über dieses Waldstück (Hängele) muss in aller Schärfe zurückgewiesen werden. Es wird hier von unterlassener Waldpflege gesprochen und dass das gerodete Waldstück mit Kraut- und Strauchbewuchs eine Aufwertung erhalten und wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen würde. Diese Formulierung kann als purer Unsinn abgetan werden. Bei den hier zu erwartenden elektrischen und magnetischen Feldstärken von 1000 nT und mehr ist weder pflanzliches noch tierisches Leben mehr möglich. Zu erwarten ist eine trostlose Einöde mit abgestorbenen Sträuchern und vielleicht noch mit vereinzelten missgebildeten Insekten.
Für Hasen und Rehe wird dieser Waldrand unbewohnbar.
Siehe auch Beilage 1. Bericht der Familie P. aus Safenwil AG wo die Aargauische Jagdgesellschaft für entgangene Jagdfreuden eine jährliche Entschädigung von Fr. 30’000 erhält, weil es unter der Hochspannungsleitung keine Hasenpopulation mehr gibt.

Auch ausserhalb, am Rande des BLN-Gebietes ist die Landschaft durchaus schützenswert. Es sind dies vor allem die historischen Verkehrswege zwischen dem Schloss Rümligen und Riggisberg, beidseits mit hohen Hecken und zum Teil mit 500-jahrigen Eichen gesäumt. Diese Wege gehörten im Mittelalter zu den meistbegangenen Verkehrsadern rund um Bern und müssen in ihrer Einzigartigkeit unter allen Umständen erhalten bleiben.
Diese Wegstrecken dürfen neu nicht durch 70 bis 80m hohen Hochspannungsmasten verunstaltet, quasi erdrückt werden.

Aus landschaftsschützerischen Gründen ist nur die Talvariante machbar.
Die Ebene des Gürbetals ist eine riesige Monokulturlandschaft ohne Hecken und Bäume mit schnurgeraden Strassen, schnurgeradem Gürbekanal und schnurgerader Bahnlinie. Eine Hochspannungsleitung stört hier am allerwenigsten. Vom Längenberg aus gesehen, wäre diese nicht einmal sichtbar. Zumal die Masten wegen fehlenden Bäumen und Häusern hier nur halb so hoch gebaut werden müssen.
Aus landschaftsschützerischen Gründen müsste die Talvariante sogar noch bis in die Gegend zwischen Kaufdorf und Toffen weitergeführt werden und hier im rechten Winkel westwärts abbiegen und anschliessend bis in das Gebiet „Uf em Gschneit“ (Gemeinde Niedermuhlern) verkabelt werden. Länge ca 2-3km
Die Firma Siemens bietet heute Lösungen in GIL-Technik an, die nur noch 2-3 mal teurer sind als oberirdische Trassen.
Siemens bietet Möglichkeiten bis 800kV und 6300Ampère an. Das entspricht gut dem 3-Fachen der geplanten oberirdischen Leitung.
Die von den BKW gemachten Angaben von 10mal teurer usw. sind reiner Zweckpessimismus und stammen aus der Zeit von 1970 und früher. Mit dieser Variante könnte der weithin sichtbare Schandfleck (frei hängende Diagonal-Querung) über den Gutenbrünnen-Felsen endlich eliminieret werden.

Für den heutigen Stromhandel mit ihren Milliardengewinnen fallen diese Mehrkosten nicht ins Gewicht.

In diesem Zusammenhang muss noch die Zweckbestimmung der geplanten Leitung schwer in Frage gestellt werden. Die BKW schreiben von einem möglichen Versorgungsengpass im Raum Bern und von einem möglichen Versorgungsengpass bei der NEAT (Alptransit) am Lötschberg.
Im ersten Fall müsste der Energietransport von Süd nach Nord erfolgen und im zweiten Fall von Nord nach Süd. Beides zusammen geht technisch nicht und wäre völlig unsinnig.
Es wird vielmehr vermutet, dass die BKW die Grimselseen als Pumpspeicherwerke betreiben wollen. Das heisst, der Bevölkerung tagsüber teuren Oekostrom aus Wasserkraftwerken verkaufen (Energiefluss Süd-Nord) und das Wasser mit riesigen Pumpen und mit billigem Atomstrom nachts wieder in die Stauseen zurückbefördern möchte. (Energiefluss Nord – Süd)

Unklare Einsprachefristen.
Währenddem die öffentliche Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Rümligen vom 15. Januar bis 13. Februar 04 festgelegt ist, wird den betroffenen Landbesitzern am 18. Dezember 03 schriftlich mitgeteilt, dass sie sich nur bis zum 17. Januar 04 zum Projekt äussern können, das heisst 30 Tage nach Erhalt des Schreibens. Das ist so nicht akzeptierbar und es ist ein neues Verfahren zu starten.

FAZIT:
Bei den zu erwartenden magnetischen Feldstärken werden zahlreiche Wohnungen und Häuser praktisch unbewohnbar und unvermietbar. Ebenso sind hohe Schäden in der Landwirtschaft in Form von Ertragsausfällen sowohl im Ackerbau, wie in der Tierhaltung zu erwarten. Die einzigartig schöne Landschaft vom Mühlebach (Gde. Mühlethurnen) bis Gutenbrünnen (Gde. Rümligen) würde durch die bis zu 80m Hohe Stromleitung nachhaltig gestört.

ANTRAG:
Die geplante Leitungsführung im Raum Kirchenthurnen-Rümligen sei nicht zu genehmigen.
Unter Kostenfolge für die BKW.

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Wichtige Hinweise für Einsprecher
Bei gleichlautenden Einsprachen ist ein gemeinsamer Vertreter zu benennen.
Absender, Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Von Hans-U. Jakob

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