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Mobilfunkwellen sind schädlich

Mobilfunkwellen sind schädlich

Mobilfunkbasisstationen werden im Kanton Baselland in Gebieten ohne Bedenken bewilligt, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten: auf Spitälern, Schulen oder in dicht besiedelten Wohngebieten. Voraussetzung für die Bewilligung solcher Stationen ist die Einhaltung von Anlagegrenzwerten, welche rund 10 Prozent der Immissionsgrenzwerte betragen.

Gastbeitrag von Jürg Wiedemann* in der Basler Zeitung vom 01.06.2004
Wiedergabe mit freundlicher Erlaubnis des Autors.

* Jürg Wiedemann ist Landrat der Grünen Fraktion, Mathematik- und Physiklehrer an der Sekundarschule Allschwil.

Unschädlichkeit: Nicht bewiesen
Der Betrieb von hoch frequenten Anlagen oberhalb der Immissionsgrenzwerte verursacht erwiesenermassen thermische und biologische Schäden: Gewebeerwärmungen sowie eine Veränderung des Blutbildes. Wissenschaftlich nicht bewiesen ist bis heute, dass unterhalb des Anlagegrenzwertes keine biologischen Schäden auftreten. Die Baselbieter Regierung hält dazu in der Beantwortung der Interpellation 2003/318 fest: «Wie (…) ausgeführt wurde, ist die Wissenschaft heute weder in der Lage, die Unschädlichkeit noch die Schädlichkeit von Mobilfunkwellen bei niedrigen Strahlenbelastungen zu beweisen. Wir haben es mit einem unbekannten Risiko zu tun.»

Krebs fördernd
Tatsache ist: Eine wachsende Zahl von Menschen reagiert bereits auf Belastungen im Niedrigdosisbereich mit Symptomen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Unwohlsein. Ebenso treten neurovegetative Störungen und eine Schwächung des Immunsystems auf. In mehreren Gemeinden plant Orange Communications SA eine Antennenanlage für das neu entstehende UMTS-Netz, so auch im Zentrum von Birsfelden (Hauptstrasse 45). Gegen die Baubewilligung haben 115 Einwohnerinnen und Einwohner Einsprache erhoben. Das Bauinspektorat hat die Beschwerden abgewiesen, obwohl es in
ihrem Abweisungsentscheid 022/04 festhält: «Aus statistischen Untersuchungen an exponierten Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Ländern hat sich ausserdem ein Verdacht auf eine Krebs fördernde Wirkung nichtionisierender Strahlung ergeben. Diese Forschungsergebnisse und statistischen Hinweise stellen für die Wissenschaft ein Problem dar, weil es bis anhin kein plausibles Wirkungsmodell zur Erklärung dieser Phänomene gibt.» Auch im Buwal-Bericht «Hochfrequente Strahlung und Gesundheit» vom April 2003 wird festgehalten, dass im Niedrigdosisbereich, also in einem Bereich unterhalb dem Anlagegrenzwert, «Gesundheitsschädigungen nach wie vor möglich sind».

Tieferer Anlagegrenzwert gefordert
Heute werden in der Schweiz diese Immissionen zugelassen, nur weil die Forschung auftretende biologische Schäden wissenschaftlich nicht plausibel erklären kann. Und die Baselbieter Regierung unterstützt diese Haltung, obwohl Artikel 14 des Umweltschutzgesetzes regelt: «Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte (…) die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stört.» Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Schwächung des Immunsystems usw. stören das Wohlbefinden erheblich und viele Menschen leiden darunter.

Die Umwelt- und Gesundheitsorganisationen sowie verschiedene Ärztegruppen fordern deshalb eine Senkung des Anlagegrenzwertes um mindestens den Faktor 10. Der heute gültige Anlagegrenzwert ist nicht aufgrund wissenschaftlicher Studien oder medizinischer Beweggründe festgelegt worden, sondern beruht einzig gemäss Beantwortung der Interpellation 2003/318 der Baselbieter Regierung «auf der Basis der technischen und betrieblichen Möglichkeiten …» Es macht den Anschein, als ob die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger weniger wichtig sei als die technischen und betrieblichen
Möglichkeiten eines Mobilfunkbetreibers.

Hinweis:Roter Teppich für Gigaherz in Liestal (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden)

Von Hans-U. Jakob

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