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Mobilfunk: Ein Tummelplatz für Täuschungsmanöver

Mobilfunk: Tummelplatz für Täuschungsmanöver

Mobilkommunikation – Beispiel dafür, wie eine technische Meisterleistung
und ein sehr wichtiges Arbeitsinstrument durch schrankenlose Ausbreitung
und entsprechend schädliche Auswirkungen zum Problem werden kann.
Gesundheitsprobleme werden aber leider als «wissenschaftlich nicht
gesichert» ausgeblendet. Wie konnte es zu dieser Situation kommen?
Betrachtet man die Entwicklung dieser Technik, so fällt auf, dass darin
mehrmals Täuschungen vorkommen.

Forumsbeitrag in der Basler Zeitung vom 22.4.04
www.baz.ch/forum/
von Kurt Rohrer, Mitglied der IG Lebensgrundlagen Regio Basiliensis
Nachruck mit Erlaubnis der Redaktion

Täuschung 1
Anfang 1990er Jahre: Mehrere internationale Verträge regeln alle
Grundlagen für das gesamte Fernmeldewesen inkl. Mobilfunk. Jetzt erst
beginnt die Entwicklung der GSM- und UMTS-Techniker. R. C. Kane, während
30 Jahren in den USA daran als Techniker beteiligt – selber an
Gehirntumor erkrankt – wirft der Industrie vor, dass sie von Anfang an
gewusst habe um mögliche Folgen dieser Technik. Das war aber in den
Vertragskonferenzen kein Thema.

Täuschung 2
April 1998: Die Internationale ICNIRP-Kommission, zusammengesetzt aus
mehrheitlich der Industrie nahe stehenden technischen Fachleuten (ohne
Mediziner), veröffentlicht Richtwert-Empfehlungen und sichert zu, die
verwendeten Studien zeigten die Unbedenklichkeit solcher
Strahlungsintensitäten. 1999 kritisiert der neuseeländische
Wissenschaftler Neil Cherry diese Aussage heftig: Die ICNIRP-Bewertung
sei «durchsetzt mit … gravierenden Fehlern, Weglassungen und
absichtlichen Verdrehungen». Die Weltgesundheits-Organisation (WHO),
welche die ICNIRP-Richtwerte übernimmt, wird somit getäuscht.

Täuschung 3
Schon damals: Gesundheitliche Probleme auch in der Schweiz. Bereits 1995:
wissenschaftliche Schwarzenburg-Studie belegt Erkrankungen im Umfeld des
Senders bei nur 0,4 V/m. Dessen ungeachtet gelten seit Anfang 1999 auch
hier die WHO-Immissions-Grenzwerte; 4000 Antennen senden ja bereits. Weil
das Umweltschutzgesetz die Behörden zur vorsorglichen
Immissionsbegrenzung verpflichtet, legt die «NIS-Verordnung» einen
zusätzlichen zehnmal niedrigeren «Anlage-Grenzwert» (6 V/m bei 1800 MHz)
fest. Dieser wird als «Vorsorgewert» – zum besseren Gesundheitsschutz als
im Ausland – gerühmt. Aus physikalischen Gründen – weil mit der Distanz
zur Antenne die Strahlung sich abschwächt – geniesst aber auch dort die
Bevölkerung gleichen Schutz. Der Auslandvergleich: leider eine weitere
Täuschung.

Täuschung 4
Sämtliche Bewilligungsbehörden sind in das durch das Bundesgericht
geschützte Argumentationskonstrukt hinein verpflichtet. Dazu aus
Deutschland: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (höchstrichterliche
Instanz) hat kürzlich festgestelft, dass die untergeordneten Gerichte
aufgefordert sind, nach eigenem Ermessen die durch Bürger vorgelegten
Beweise für Gesundheitsgefährdungen zu prüfen und zu einem eigenen,
individuellen Ergebnis im Einzelfall zu kommen. Die Baubiologie sagt: Bei
gepulsten elektromagnetischen Wellen (z. B. bisherige GSM-Technik) gilt
aufgrund jahrelanger Erfahrung bereits 0,2 V/m als Vorsorgewert für
Schlafbereiche. Anlagegrenzwerte gelten immer nur für eine einzelne
Antennenanlage. Die Vielzahl von Strahlungsquellen (Mobilfunk, Radio- und
TV-Sender usw.) erzeugt jedoch Strahlungskreuzungen. An Gebäudefassaden
wird Strahlung reflektiert; so entsteht ein immer dichter werdendes
Strahlengeflecht. Dieses kann nicht vorausberechnet werden.

Strahlungsquellen in der Wohnung und am Arbeitsplatz: Ein separates Thema
für sich: Eigenartig nur, dass für alle diese Strahlungsquellen nicht
schon längst strenge Deklarationsvorschriften bestehen – siehe
Medikamente oder Nahrungsmittel. Trotz epidemieartiger
Mobilfunkausbreitung und Medienberichten ist bisher noch nichts
geschehen. Das offizielle Stillschweigen führt dazu, dass die Bevölkerung
über den effektiven Charakter dieser Technik getäuscht wird.

Täuschung 5
Und die vielen wissenschaftlichen Studien? Dazu Dr. Michael Kundi
(Institut für Umwelthygiene, Universität Wien): «Die weltweit
koordinierte Argumentation der Mobilfunkindustrie, dass es Tausende von
Untersuchungen gäbe, welche die Unbedenklichkeit der Exposition
nachweisen, stellt eine gravierende Täuschung der Bevölkerung dar.»

Nun ist die neue UMTS-Technik im Aufbau – wiederum mit noch unbekannten
Auswirkungen auf lebendige Organismen! Wegen Warnhinweisen aus einer
ersten holländischen Studie fordern «Ärzte für Umweltschutz» ein
Antennen-Moratorium.

Interner Link zu Täuschung 3

Schweizer Vorsorgewerte sind und bleiben ein Riesenschwindel (unter Recht oder Unrecht)

Von Hans-U. Jakob

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