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Kurznachrichten von Woche 42/03

Kurznachrichten von Woche 42/03

Genf:
Bundespräsident Couchepin eröffnet die Telekommunikationsmesse Telecom 2003 mit den Worten: „Nur ein informiertes Volk kann auf die Dauer nicht unterdrückt werden!“
Wie schön Herr Couchepin! Wir nehmen uns diesen Rat zu Herzen und fahren bei Gigaherz deshalb mit unserer Informationstätigkeit in unvermindertem Tempo fort und laden Sie gleich zu unserem 1.nationalen Kongress Elektrosmog-Betroffener am 22.11.03 nach Biel ein, damit auch Sie informiert werden. Unser Präsident überlässt Ihnen gerne die Eröffnungsrede.

Bern:
Aus Swisscom wird Bschisscom. Swisscom verkauft unter der Bezeichnung „Analoges Schnurlostelefon“ weiterhin Schnurlos-Telefone im DECT-Standard.

Zimmerwald BE:
Swisscom zieht Ihr Antennenprojekt am westlichen Dorfrand zurück. Die Antenne wurde auf Wunsch eines Generalstabs-Obersten zuerst um 1000m nach Süden und in einem zweiten Anlauf nochmals um 700m nach Westen verschoben.
Trotzdem war im Baugesuch zu lesen, die Anlage sei standortgebunden. Das können nun nicht einmal mehr die grössten Handyfreaks bei den Baubewilligungsbehörden glauben.
Obwohl 150 Bürger/Innen (das sind 90% der Berechtigten) die Einsprachen unterschrieben haben, spricht das Regierungsstatthalteramt nur von 3 eingegangenen Einsprachen.
Als offizieller Rückzugsgrund wurden durch Swisscom „andere finanzielle Prioritäten“ angegeben.

Schwarzenburg BE:
Sunrise und Orange beissen auf Granit und Swisscom muss vor Bundesgericht.
Die Landi, welche die Gesundheit der Anwohner an Sunrise und Orange verkaufen wollte, hat die Rechnung ohne den Grundeigentümer gemacht, auf dessen Boden sie einst im Baurecht ihr Silo errichtete. Der Baurechtgeber hatte nämlich früher vertraglich lediglich den Bau eines Getreidesilos mit zugehöriger Infrastruktur ohne schädliche Einflüsse auf die Nachbarschaft erlaubt. Nach Bernischem Amt für Gemeinden und Raumordnung gehören indessen Mobilfunkantennen eindeutig nicht zur Infrastruktur eines Gestreidesilos.
Die Baubewilligung konnte wegen fehlender Unterschrift des Grundeigentümers deshalb nicht erteilt werden. Dieser wäre mit seiner Liegenschaft direkt in die Hauptstrahlrichtung geraten und hätte in seinem Chalet ein E-Feldstärke von 4.6V/m erdulden müssen.
Für Sunrise ist dies die 3. Niederlage in Serie in Schwarzenburg. Sie wird hier kaum mehr irgendwo einen Kollaborateur finden. Und Orange wird ihre Anlage auf dem Landi-Silo auch nicht wie geplant um das 3-Fache verstärken können. Würde sie dies heimlich tun, käme das sofort ans Tageslicht, weil deren abgestrahlte Leistung von Mobilfunkkritikern sporadisch messtechnisch überwacht wird.
Durch den negativen Bauentscheid bleibt den Mobilfunkkritikern in Schwarzenburg mehr Zeit, Geld und Energie, die Hochrüstung der Swisscom-Antenne um Faktor 7 auf dem KABA-GILGEN-Areal zu bekämpfen. Nachdem das Argument der Standort-Gebundenheit hinfällig geworden ist, (siehe Zimmerwald) wird der Fall mit Sicherheit durch das Bundesgericht entschieden werden müssen. Nach der Schliessung des Kurzwellensenders von Schweizer Radio-International aus gesundheitlichen Gründen vor 5 Jahren, infolge E-Feldstärken, welche in den bewohnten Gebieten unter denjenigen der heutigen Mobiltelefonie lagen, wird sich diese Bevölkerung niemals freiwillig einem neuen Strahlen-Inferno ausliefern.

Von Hans-U. Jakob

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