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Korruption pur

Korruption pur !

Wer im Kanton Aargau in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr gebracht wird, tut gut daran, gleich den eigenen Totenschein und Obduktionsbericht mitzubringen, falls er/sie einen Staatsanwalt dazu bringen will, den ehrenwerten Hinterteil zu heben und eine Strafuntersuchung einzuleiten.

Hans-U. Jakob, 8.10.2005

Wer im Kanton Aargau in solch misslicher Lage steckt, möge sich bitte sinngemäss des folgenden Textes bedienen oder noch besser: sämtliche Anschuldigungen gleich bleiben lassen.

Liebe Staatsanwaltschaft Aarau,
Ich wurde kürzlich vor dem Bahnhof Aarau angeschossen und bin heute Morgen im Kantonsspital nach langem entsetzlichen Leiden gestorben. Den Totenschein und den Obduktionsbericht finden Sie in der Beilage.
Ich ersuche Sie höflich, den Fall zu untersuchen und den oder die Täter zu bestrafen, falls es sich nicht gerade um einen milliardenschwern Strombaron handeln sollte.

So oder ähnlich müsste ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft lauten, falls Sie, liebe Leser durch eine kriminelle Handlung in Lebensgefahr gebracht, oder gar getötet wurden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat es nämlich abgelehnt, den Fall einer Patientin zu untersuchen, die sich neben einer mit dem 2.5-fachen Magnetfeld-Grenzwert betriebenen Hochspannungsleitung einen Hirntumor eingefangen hat. Der entscheidende Fehler den die Patientin gemacht hat, ist derjenige, dass sie noch lebt.

Der Magnetfeld-Grenzwert für neue Leitungen beträgt seit Dezember 99 maximal 1000Nanotesla. Diese 1000nT dürfen in Wohnungen zu keiner Zeit an keinem Ort überschritten sein.
In den Wohnräumen der Patientin betrug die Magnetfeldstärke während jeweils mehrerer Monate über mehrere Jahre hindurch jedoch 2000 bis 2500 Nanotesla. Nicht etwa als kurze Spitzenwerte, sondern während mehrerer Stunden täglich. Das Risiko für Kinder, sich einen Hirntumor einzuhandeln, ist schon bei 300Nanotesla bereits um das 5-Fache höher. (Tomenius 1986, und BUWAL 214 1993)

Nach der Weigerung der Staatsanwaltschaft, den Fall auf vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung hin zu untersuchen, gelangte die Patientin an das Verwaltungsgericht des Kantons Aaargau.

Niederträchtiger und hohnlachender hätte dessen Urteil, das der Patientin anfangs September zugestellt wurde, nicht ausfallen können. Das Verwaltungsgericht Aargau griff in die unterste Schublade aller nur auffindbaren Gemeinheiten.

(Alle Zitate sind in Schrägschrift gesetzt.)

In der Anzeige fehlen jegliche Hinweise, inwiefern eine Körperverletzung oder eine Gefährdung des Lebens vorliegt.

Diesen unglaubliche Stuss schreibt das Verwaltungsgericht Aargau tatsächlich einer Patientin, welcher man einen Hirntumor in der Grösse eines Hühnereis unter der Schädeldecke hervorgeholt hatte. Ein Hirntumor soll also nicht lebensgefährlich sein!?? Und der Körperverletzung hat sich wahrscheinlich lediglich der Chirurg schuldig gemacht, welcher da sein Messer angesetzt hat.
Und in diesem menschenverachtenden Jargon geht es weiter:

Auf eine Strafanzeige, deren Grundlosigkeit offensichtlich ist, ist gar nicht einzutreten.

Der Betrieb der Leitung mit dem 2.5-fachen Grenzwert und ein daraus resultierender Hirntumor ist also offensichtlich kein Grund zu einer Strafanzeige.

Es sei Aufgabe des Anzeigers, den Sachverhalt aus dem sich strafrechtliche Vorwürfe ergeben, in genügender Weise darzustellen und zu substanziieren. Aargauische Strafprozessordnung, Paragraph 119 Abs.2

Eine herrrliche Strafprozessordnung, die solch korruptes Verhalten nicht nur zulässt, sondern geradezu fordert.
Also nicht vergessen: Ihrer Strafanzeige immer Totenschein und Obduktionsbefund beilegen. Falls Sie den Fall überleben, müssen Sie unbedingt noch gleich farbige Operationsbilder beilegen, sonst geht es Ihnen wie der Hirntumorpatientin welcher das aargauische Verwaltungsgericht beschied:

„Sie haben nicht einmal ansatzweise behauptet, Sie seien am Körper oder an der Gesundheit geschädigt worden.“

Eine Notoperation am offenen Schädel genügt da nach aargauischem Recht überhaupt nicht. Und eine 2.5-fache Grenzwertüberschreitung? Ist doch Nasenwasser!
Hohngrinsend wird der Hirntumorpatientin beschieden:

„Sie führen auch hier nicht aus, wiefern diese Operation mit den vorgenommenen Messungen bezw. der geltend gemachten Überschreitung der in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom Dezember 99 festgehaltenen Grenzwerte zusammenhängt.

Die Abweisung der Strafanzeige endet sinngemäss mit folgendem Wortlaut:

„Einer Gefährdung des Lebens macht sich nur schuldig, wer in skrupelloser Weise einen Menschen in unmittelbare Lebensgefahr bringt. Der Erfolg der Gefährdung besteht in einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, nicht bloss für die Gesundheit. Und eine unmittelbare Lebensgefahr wird in der Anzeige nicht einmal ansatzweise behauptet.

Nach der Logik des aargauischen Verwaltungsgerichtes besteht Lebensgefahr nur dann, wenn der Tod explosionsartig eintritt. Längerdauernde Leiden, wie Hirntumore sind doch nicht lebensgefährlich, auch wenn sie schlussendlich in einigen Fällen dennoch zum Tod führen. Und eine 2.5-fache Grenzwertüberschreitung ist doch keine Skrupellosigkeit. Auch dann nicht, wenn gemäss Baubewilligung und Standortdatenblatt das Magnetfeld in der Wohnung der Patientin eigentlich nur 300Nanotela betragen dürfte und jetzt die Leitung bis zur „Weissglut“ betrieben wird und in der Wohnung bis 2500Nanotesla herrschen.
Die Herren vom hohen Gericht haben ja selber keine Hochspannungsleitung neben dem Haus. Und anstelle der tödlichen Magnetfelder vielleicht ein Paket schöner Stromhändler-Aktien?
Man weiss da wirklich nichts Genaues.

So quasi als Dessert wird der Hirntumorpatientin noch eine Rechnung von 484 Franken an Gerichtskosten präsentiert, die nichts anderes als eine Geldstrafe für ihr mutiges Vorgehen gegen die Strombarone darstellt.

Die Verantwortlichen:
An diesem durch und durch korrupten Entscheid beteiligt waren die Oberricher Marbet (Präsident) Lienhard und Wuffli.

Dieweil die Urteile immer korrupter werden, sichern Behörden und Ämter ihre Empfangsschalter und Empfangsräume überall mit Trennwänden aus schusssicherem Glas. Und die Armee XXI rüstet zu einem Krieg gegen das eigene Volk. Schwere Panzer will man zu Schrottpreisen ins Ausland verkaufen und massenweise werden gepanzerte Pneufahrzeuge für den Polizeieinsatz angeschafft. Die schnellen Kampfjets werden durch Helikopter ersetzt, die sich auch zum Einsatz gegen Demonstranten eignen. Herrliche Zeiten!

Von Hans-U. Jakob

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