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Gezielte Polizeiaktion zur Einschüchterung von Einsprechern

Gezielte Polizeiaktion zur Einschüchterung von Einsprechern

Wegen anonymen Drohbriefen, welche eine orts- und kantonsfremde Vermieterin von mehreren Standorten für Mobilfunkantennen angeblich erhalten haben will, schreitet Sunrise zu grotesken, völlig rechtswidrigen Einschüchterungsaktionen. Gestern auf Anzeige von Sunrise hin so passiert! Aus Datenschutzgründen sind Ort und Namen weggelassen. Namen und Adressen sind der Redaktion Gigaherz bekannt.

Hans-U. Jakob, 27.6.05

Unbescholtene Bürger/Innen grundlos verdächtigt, weil sie Unterschriften für eine Baueinsprache gegen Mobilfunkantennen sammelten.

Einsprecher sammeln im gesetzlich festgelegten Einsprachereadius einer geplanten Mobilfunkantenne über 600 Unterschriften, was für diesen kleinen Kanton eine einmalige Leistung darstellt.
Prompt erhalten die Organisatorinnen und Organisatoren eine Vorladung auf den Polizeiposten, wo sie in einem Fall über 8 Stunden und in den andern 2 Fällen über 2 ? Stunden festgehalten und mit ziemlich üblen Methoden einzeln verhört werden. Von den ziemlich jungen Polizisten werden mehrmals Vorschläge zu einem Geständnis formuliert und es wird versucht, ihnen diese zu unterschieben. Zum Glück bleiben die zu Unrecht Verdächtigten trotz Zermürbungsversuchen standhaft. Nachweisen kann man ihnen nichts. Wie auch? Wie sollten ausgerechnet sie unter den schweizweit über 100’000 Einsprechern diese Drohbriefe verfasst haben. Falls es überhaupt ein Einsprecher war?
Während des Verhörs werden in der Wohnung eines der Betroffenen Computer und Akten beschlagnahmt. Dann werden e-mails und Korrespondenzen gelesen und protokolliert.
Das Ganze sieht nach einer geplanten Inszenierung aus.

Solche Methoden darf sich die Polizei nur auf gut begründeten Verdacht hin und nur bei Kapitalverbrechen leisten. Niemals aber bei rechtschaffenen, unbescholtenen Bürger/Innen, deren einziges „Verbrechen“ darin besteht, eine Unterschriftensammlung gegen den Bau einer Mobilfunkantenne organisiert zu haben.

Wer Einsprachen schreibt und in aller Öffentlichkeit Unterschriften sammelt, schreibt mit Sicherheit keine anonymen Drohbriefe, sondern nimmt seine verfassungs- und gesetzmässig garantierten Rechte wahr. Ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung ist völlig unbegründet und solche Polizeimethoden sind nicht nur unverhältnismässig, sondern ein absoluter Verhältnisblödsinn.
Ein Verhältnisblödsinn, der seinerseits zu deutlich auf Amtsanmassung und Amtsmissbrauch zu Gunsten des Mobilfunkbetreibers, in diesem Fall Sunrise, hinweist.
Art. 312 des Strafgesetzbuches sieht für solche Beamte Zuchthaus bis zu 5 Jahren vor.

Sollte Ihnen auch so etwas oder etwas Ähnliches widerfahren, haben Sie folgende Rechte, immer vorausgesetzt, Sie sind nicht an einem Kapitalverbrechen beteiligt:

1) Die Polizei darf ohne schriftlichen, von einem Untersuchungsrichter, Staatsanwalt oder Amtsstatthalter unterschriebenen Durchsuchungsbefehl ihre Wohnung nicht betreten.

2) Es ist Ihnen absolut freigestellt, ob Sie die Polizei ohne diese Dokumente einlassen wollen oder nicht.

3) Die Polizei darf ohne schriftlichen, von einem Untersuchungsrichter, Staatsanwalt oder Regierungsstatthalter unterschriebenen Beschlagnahmungsbefehl, nichts aus ihrer Wohnung entfernen.

4) Einer telefonischen „Einladung“, auf dem Polizeiposten vorzusprechen, müssen Sie nicht Folge leisten. Sie müssen da nur hingehen, wenn Sie eine schriftliche Vorladung, unterschrieben von einem Untersuchungsrichter, Staatsanwalt oder Amtsstatthalter erhalten.
Die Unterschrift eines Polizisten oder Postenchefs genügen da nicht.

5) Auf dem Polizeiposten darf man Sie nur auf gut begründeten Verdacht hin festhalten. Das Verfassen von Einsprachen gegen Mobilfunkantennen und das Sammeln von Unterschriften genügen bei Weitem nicht.

6) Sind Sie da freiwillig und aus lauter Gutmütigkeit hingegangen, dürfen Sie nach frühestens 30 Minuten den Posten verlassen und niemand darf Sie daran hindern.

7) Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen, die Sie persönlich belasten könnten. Sie dürfen in diesem Fall ganz einfach die Aussage verweigern.

8) Wenn schon gegen Sie „ermittelt“ wird, deponieren Sie eine Gegenanzeige gegen die Anzeiger und Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen und Irreführung der Rechtspflege. Die Polizei muss dann auch gegen die Anzeigenden ermitteln. Denn es ist absolut möglich, dass diese die Drohbriefe selber geschrieben haben, um die „lästige“ Einsprecherei einzudämmen.
Art 303 und 304 des Strafgesetzbuches sehen für solche Irreführung und falsche Anschuldigungen Gefängnis oder saftige Bussen vor.
Sunrise hat schon gefälschte Zeitungsinserate gesetzt und ist deshalb nicht über jeden Verdacht erhaben, auch Drohbriefe selber geschrieben zu haben.

9) In letzerem Fall müssen Sie unbedingt den Satz anfügen: „Ich stelle mich als Privatkläger“.
Die Untersuchungsbehörden lassen sonst Ihre Anzeige einfach versanden und Sie haben keinerlei Einsichts- oder Mitspracherechte mehr. Wenn Sie sich als Privatkläger eingetragen haben, muss man Ihnen jederzeit Einblick in die Untersuchung gewähren und Sie können mitreden und parteiische Beamte zur Rechenschaft ziehen.

10) Unterschreiben Sie keine Protokolle, die Ihnen etwas unterschieben, was Sie nie gesagt haben. Auch dann nicht, wenn es schon bald Mitternacht ist und sie unbedingt nach Hause möchten. Beharren Sie darauf, dass man Ihnen eine Kopie des Protokolls an Ort und Stelle aushändigt. Nachträglich zugestellte Protokolle können Sie jederzeit schriftlich widerrufen und als Fälschung deklarieren

Sollten Sie infolge Ihrer Tätigkeit als Einsprecher gegen Mobilfunkantennen in die Mühlen des Polizeiapparates geraten, wenden Sie sich unverzüglich an Gigahrz.ch. Wir werden keine Mühe scheuen, gegen übereifrige Polizisten, Postenchefs oder sonstige Untersuchungsbeamte wegen Amtsanmassung, Amtsmissbrauchs und gegen übereifrige Anzeiger wegen Irreführung der Rechtspflege und wegen falscher Anschuldigungen gerichtlich und publizistisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen.

Lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern und verfassen Sie weiterhin Einsprachen!
Jetzt erst recht!
Einsprecher und Beschwerdeführer nehmen lediglich ihre gesetzlich und verfassungsmässig garantierten Rechte war. Gegen Sie darf die Polizei deswegen nicht die geringsten Verdachtsmomente hegen! Wenn man Sie trotzdem belästigt, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns.

PS: Es gibt gesamtschweizerisch über 100???000 Einsprecher und Beschwerdeführer gegen Mobilfunkantennen. Gigaherz vertritt mindestens 45’000 davon. Weshalb sollte die Polizei dann ausgerechnet gerade auf Sie verfallen. Das wäre reinste Willkür!

Alles schon dagewesen, ausser Spesen nix gewesen:
Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg: BKW-Direktion und Regierungsstatthalter manöverieren sich ins Abseits (unter Recht oder Unrecht)

Von Hans-U. Jakob

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