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Genfer Professor kassierte 4.5 Millonen

Genfer Professor kassiert 4,5 Millionen Franken für seine „Beweise“ dass Passivrauchen unschädlich sei.

Parallelen zum Mobilfunk sind mehr als offensichtlich!

Quellen: Tages-Anzeiger vom 24.5.2 und TV-Nachrichtenmagazin „10 vor 10“ vom 24.5.02 sowie Homepage von Philip Morris.

Von Hans-U.Jakob, 25.5.02

Während 30 Jahren war er Professor für Umweltmedizin an der Universität Genf. Während 30 Jahren arbeitete er nicht nur für die UNI sondern jeweils noch 2 Tage pro Monat zusätzlich für den Tabakkonzern Philip Morris. Das Honorar für diese 22 oder 24 Tage betrug pro Jahr jeweils Fr. 150’000.-

Dafür „erwartete“ der Konzern, der Professor möge den Schäden des Passivrauchens mit „gesundem Menschenverstand“ begegnen.

Weil diese Schäden seit Ende der 70er Jahre nicht mehr wegdiskutierbar waren, wurden Zusammenhänge vernebelt, kritische Untersuchungen diffamiert und die Ansichten der Tabakindustrie als „unabhängige wissenschaftliche“ Meinung dargestellt und mehr tausendfach verbreitet.

Dem Professor kann nachgewiesen werden, wie er zusammen mit der Tabakindustrie wissenschaftliche Kongresse über das Passivrauchen organisierte, bei welchen kritische Fachleute entweder nicht eingeladen oder von instruierten Fragestellern attackiert wurden.

Weil ein amerikanisches Bundesgericht Philip Morris dazu verurteilte, 160’000 Geschäftsdokumente öffentlich zu machen und ins Internet zu stellen, kam der ganze Schwindel ans Tageslicht. Auf Grund dieser Dokumente bezichtigten 2 Anti-Raucher-Organisationen den Honorarprofessor der „Lüge und des wissenschaftlichen Betrugs.“

Das liess sich der Herr Professor nicht gefallen und reichte eine Klage wegen Ehrverletzung und übler Nachrede ein. Geld zum Prozessieren hat er ja genug.
Was von einem Polizeigericht in einer Wirtschaftsdiktatur wie der Schweiz zu erwarten war, ist denn auch prompt eingetroffen.
Die 2 Anti-Raucher Organisationen wurden gestern in Genf von der ersten Instanz tatsächlich
wegen übler Nachrede und Ehrverletzung verurteilt, obschon sie den Wahrheitsbeweis für ihre Behauptungen mit Leichtigkeit erbringen konnten.
Das Genfer Polizeigericht fand ferner, dass es durchaus üblich sei, dass die interessierte Industrie Honorare in dieser Höhe an die etablierte Wissenschaft ausrichte.

Die Schweizer Rechtsprechung orientiert sich im Fall von Ehrverletzung und übler Nachrede zudem an folgendem Grundsatz. „Ehrverletzung und üble Nachrede ist auch dann gegeben, wenn die Behauptungen zwar stimmen, aber nur deshalb in Umlauf gebracht werden, um den oder die Betroffenen in der Oeffentlichkeit zu diffamieren.“

So ist es zum Beispiel verboten, bekannt zu machen, dass der Mobilfunkbetreiber Orange einen gewissen Manager direkt vom Gefängnis weg engagiert hat. Weil, obschon diese Behauptung stimmt, der Manager und Orange damit öffentlich diffamiert würden.

Absolut keine Hoffnung darauf besteht, dass je ein Schweizer Gericht verfügt, die Mobilfunkbetreiber müssten ihre Dokumente veröffentlichen, die aufzeigen, wieviel ihre Gallionsfiguren aus der Wissenschaft dafür kassieren, dass sie die Mobilfunkstrahlung, trotz erwiesener Schäden, immer und immer wieder als harmlos darstellen. Anhand der Wahlkampfpropaganda, die sich ein gewisser Professor für seine Kanditatur in den Nationalrat leisten konnte, sind diese Zahlen nur zu erahnen. Sie decken sich auffällig gut mit denjenigen des Genfer Professors.
Veröffentlichungen von Dokumenten, wie bei Philip Morris, gibt es nur in den USA und hier auch erst nach eingetretenen Milliardenschäden.

weitere Hinweise auf rentable Freundschaftsdienste unter:

Neutraler Forscher als Verwaltungsrat eines Chemie-Multis (unter Kurz und bündig)

Schönreden nützt nichts mehr Herr Professor! (und lügen auch nicht….) (unter Beiträge und Leserbriefe)

Von Hans-U. Jakob

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