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Findige Gemeinden

Findige Gemeinden

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg !
Gemeinden, die dem Gesundheitsschutz oberste Priorität einräumen, finden immer einen Weg, die reichlich korrupte (Un-)Rechtssprechung des Bundes im Bezug auf Mobilfunkantennen auszutricksen.
Dies zeigt folgender Ausschnitt aus der Wiler-Zeitung vom 1.9.05, die sich auch „Volksfreund“ nennt. Eigentlich haarsträubend, dass in einen angeblich demokratischen Rechtsstaat zu solchen Mitteln Zuflucht genommen werden muss, um den gesundheitlichen Anliegen Rechnung zu tragen.

Höhenbeschränkung für Antennen

Gemeinderat nimmt sich des Themas Mobilfunk an

Oberuzwil. „Der Oberuzwiler Gemeinderat hat eine Höhenbeschränkung für Anlagen im Baugebiet erlassen. Damit kann er bis zu einer gewissen Grössenordnung indirekt Mobilfunkantennen verbieten.
Mit diesem Beschluss drückt der Gemeinderat Oberuzwil auf eine rechtlich legale Art und Weise seine Besorgnis gegenüber den gesundheitlichen Folgen von Antennen im Dorfzentrum aus“, heissts in einer Pressemitteilung.

Rechtlich komplex

Das Bewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen ist eine rechtlich komplexe Angelegenheit. Die für das Verfahren zuständige Baukommission der Gemeinde Oberuzwil hat sich grundsätzlich an die vom Bundesrat erlassene Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) zu halten. Die Ablehnung eines Baugesuches aus politischen Gründen ist nicht zulässig. Der Gemeinderat hat nun eine Möglichkeit gefunden, den Antennenbau in einem gewissen Rahmen indirekt einzuschränken.

Änderung des Baureglements
Der Gemeinderat Oberuzwil hat nach dem Muster der Stadt Wil einige neue Artikel ins Baureglement eingefügt, welche die Höhe für Anlagen im Baugebiet beschränken. Antennen können neu noch maximal so hoch gebaut werden wie ein Haus in der gleichen Zone. Es
wird den Betreibern von Mobilfunkantennen also verunmöglicht, weiterhin auf Dächern von Mehrfamilienhäusern hohe Antennen aufzustellen.

Planungszone erlassen !
Bis das komplexe Rechtsverfahren zur Änderung des Baureglementes abgeschlossen ist (das heisst, bis der II. Nachtrag zum Baureglement rechtskräftig ist), hat der Gemeinderat eine so genannte Planungszone für das ganze Baugebiet erlassen. Diese bewirkt, dass bis zur ordentlichen Anwendung der neuen Bestimmungen im Baureglement keine Antennen in der Bauzone aufgestellt werden dürfen, sofern sie nicht die Höhenbeschränkung der neuen Regelung einhalten.

Das Rechtsverfahren
Mit diesem Vorgehen können laut Gemeinderat auch künftig Mobilfunkantennen nicht gänzlich verhindert werden. Es handelt sich um eine Höhenbeschränkung in der Bauzone. Das aktuelle Baugesuch der Orange Communications SA kann aber vorerst nicht
weiterbearbeitet werden, bis das Rechtsverfahren abgeschlossen ist. Vorbehalten bleibt in jedem Fall die Rechtskraft des Reglementes, welches dem öffentlichen Auflage- und Einspracheverfahren sowie später dem fakultativen Referendum und anschliessend der
kantonalen Genehmigung durch das Baudepartement untersteht.

Gewagter Entscheid
?Der Gemeinderat nimmt mit diesem Vorgehen die Bürgerschaft von Oberuzwil ernst?, heissts in der Pressemitteilung weiter. Er nutze den Handlungsspielraum, der mit der Baureglementsänderung im legalen Bereich vorhanden ist. Die Baukommission muss somit für die 660 Einsprecherinnen und Einsprecher keinen negativen Entscheid fällen, da die Rechtslage aufgrund der NISV ohne die Baureglementsänderung unmissverständlich ist. Der Gemeinderat unternehme einen grossen Schritt, wenn er eine Höhenbeschränkung
für Anlagen erlässt: ?Dies ist ein gewagter Entscheid, der aber mit sämtlichen Konsequenzen durchgezogen wird.?

Bericht bestellen !
Der II. Nachtrag zum Baureglement und der Beschluss zur Planungszone liegen zusammen mit einem ausführlichen erläuternden Bericht vom Dienstag, 6. September, bis Mittwoch, 5. Oktober, im Gemeindehaus Oberuzwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der
Auflagefrist kann schriftlich und begründet – mit einem Antrag versehen – gegen den II. Nachtrag zum Baureglement sowie gegen den Erlass der Planungszone beim Gemeinderat Oberuzwil Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges
Interesse darzutun vermag. (gk.)

Der erläuternde Bericht kann auf der Gemeinderatskanzlei oder bei der Bauverwaltung im Oberuzwiler Gemeindehaus bezogen, im Internet unter www.oberuzwil.ch heruntergeladen oder bestellt werden (Telefon 071 955 77 37; E-Mail: bauverwaltungAToberuzwil.ch).

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1080594&ressort=regionen/wil/uzwil

Kommentar von Gigaherz
Die Oberuzwiler haben möglicherweise nicht mit der Skrupellosigkeit der Mobilfunkbetreiber gerechnet. In einem Berners Städtchen durfte ein Antennenmast nicht gebaut werden, weil dieser das Ortsbild in unzulässiger Weise verschandelt hätte. Eigentlich wollte der Gemeinderat im Grunde genommen mit dieser Massnahme lediglich die Gesundheit seiner Bürger/Innen schützen.
Was machen die Mobilfunker kaum 12 Monate später? Sie kommen mit einem neuen Baugesuch daher und hängen die Antennen einfach an die Fassade des Gebäudes auf welchem vorher ein ca. 12m hoher Mast hätte aufgesetzt werden sollen. Dadurch erhöht sich jetzt die Strahlungsintensität für die Nachbarn um gut das Doppelte, liegt aber, zwar äusserst knapp, immer noch innerhalb der schön gemogelten Schweizer Grenzwerte.
Die rechnerische Einhaltung der Grenzwerte wurde theoretisch nur möglich, weil die Gesuchsteller den maximalen vertikalen elektrischen Abstrahlwinkel der Antennen nach unten, den sogenannten Electrical Tilt, viel zu klein deklariert hatten. Bei den meisten Antennentypen können diese Winkel ferngesteuert, von der Kommantozentrale aus eingestellt werden, was natürlich die Baubewilligungsbehörden entweder nicht wissen können oder manchmal nicht wissen wollen.
Das Bundesgericht scheint jetzt, zwar mit gewaltigem Widerwillen, aber immerhin doch noch auf dem Weg dazu, diesem Treiben mit den Electrical Tilts ein Ende zu setzten.
Die Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch klärt Gemeindeverwaltungen und selbstverständlich alle Einsprecher gerne über die Schwindeleien der Mobilfunkbetreiber mit dem Electrical Tilt auf.

Von Hans-U. Jakob

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