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Einsprachefrist abgelaufen? Was nun?

Einsprachefrist abgelaufen? Was nun?

Hallo miteinander.
Ich kenne mich bei diesem Thema noch nicht so aus und wohne ca. 50-100 Meter neben einer bestehenden Mobilfunkantenne. Kann man auch Einsprachen gegen bestehende Mobilfunkantennen machen? Was sind die Kriterien bezüglich Abstand und wie sind die Chancen einer solchen Einsprache.
P.S. Das Haus, worin ich wohne wurde erstellt, als die Mobilfunkantenne schon vorhanden war. Jedoch wie gesagt in sehr nahem Abstand von ca. 50-100 Meter.
Danke für Information diesbezüglich.

Gruss C. H.

Antwort von Hans-U. Jakob, 31.10.05

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Versuchen an die Mietverträge mit den Mobilfunkern heranzukommen und diese auf ihre Gültigkeit hin untersuchen. Vor allem prüfen ob diese von befugten Personen unterzeichnet sind.
Beispiel 1: Antenne auf Gebäude mit Stockwerkeigentum.
Hier müssen restlos alle Stockwerkeigentümer unterzeichnen. War ein einzelner nicht einverstanden, ist der Mietvertrag ungültig.
Beispiel 2: Antenne in Kirchturm.
Kirchgemeindereglement durchforsten. Ist für Mietverträge die Gemeindeversammlung zuständig und der Kirchgemeinderat oder sogar nur deren Präsident/In hat eigenmächtig gehandelt, ist der Mietvertrag ebenfalls ungültig.
Beispiel 3: Antenne auf Gebäude welches im Baurecht erstellt wurde.
Wenn der Baurechtnehmer nicht im Einverständnis mit dem Grundeigentümer gehandelt hat, ist der Mietvertrag ungültig.

Falls Ungültigkeit des Mievertrages festgestellt wurde, wird die Mbilfunk-Antenne illegal betrieben und bei der örtlichen Baupolizeibehörde kann die unverzügliche Stillegung und der Abbruch der Anlage verlangt werden.

Weitere Möglichkeit, Beispiel 4:
Bei der Gemeindeverwaltung Einsicht in das damalige Antennen-Bauprojekt verlagen. Diese muss auch dann gewährt werden, wenn die Einsprachefrist längstens abgelaufen ist. Wenn man Ihnen da Schwierigkeiten macht, helfen wir gerne weiter. Bisher haben wir alle 20 Fälle mit Einsichtsverweigerung gewonnen.
Das Einsichtsrecht beinhaltet übrigens auch das Recht Kopien anzufertigen und mitzunehmen.
Dann untersuchen, ob wirklich das gebaut wurde, was im Projekt stand.
Antennentypen, Sendendeleistungen, Senderichtungen, Bauhöhen usw. nachprüfen.
Dazu brauchen Sie allerdings einen Fachmann mit einem guten Mesgerät. (Spektrum-Analysator)
Falls auf dem Mast etwas anderes hängt, als senrzeit projektiert wurde, bei der Baupolizeibehörde die sofortige Stilllegung und den Abbruch der Anlage verlangen.

In Ihrem speziellen Fall (Ihr Haus wurde gebaut als die Antenne schon stand):
Unüberbaute Grundstücke im Baugebiet müssen bei der Antennenplanung so behandelt und berechnet werden, als wenn hier schon ein Gebäude mit der maximal erlaubten Höhe stehen würde.
Ob das der Fall war sehen Sie in den Planunterlagen wie oben in Beispiel 4 beschrieben. Auch hier müssen Sie sich die Planungsunterlagen auf der Gemeindeverwaltung beschaffen.
Bei der Nachberechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ueber eines müssen Sie sich aber zum vorne herein klar sein. Wenn Sie sich mit der Mobilfunkmafia anlegen, brauchen Sie gute Nerven und einen langen Atem. Freundlichkeiten und Anstand helfen Ihnen da gar nichts. Liebe Gespräche und Bitten noch viel weniger. Da gibt es nur eingeschriebene Briefe im Klartext. Und allfällige Abbruchverfügungen der Behörden wenn nötig mit Polizeigewalt durchsetzen.

Noch etwas Wichtiges:
Viele Mietverträge mit den Mobilfunkern laufen schon bald aus.
Das heisst, Sie müssen den Standortvermieter davon überzeugen, den Vertrag fristgerecht zu kündigen und den Abbruch der Anlage unverzüglich nach dessen Auslauf zu verlangen.
Vielfach stellen die Mobilfunker bei Kündigung die Ohren auf Durchzug und funken munter weiter als ob nichts geschehen wäre.
In den meisten Fällen werden nicht einmal die Kündigungsschreiben bestätigt, geschweige denn die Anlage abgeräumt. In diesen Fällen muss eine Räumungsklage angehoben werden. und nach gesetzter Frist eine private Abbruchfirma mit dem Abräumen beauftragt werden. Wenn nötig unter Polizeischutz. Auch das braucht Nerven wie Drahtseile.

Achtung:
Bei Abbruch durch eine Fremdfirma darauf achten, dass niemand vor laufende Antennen tritt.
Vor Beginn der Demontagearbeiten alle Kabel mit einer Kabelschere mit Isoliergriffen durchtrennen.

Viel Glück und viel Vergnügen,
Hans-U. Jakob, Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch

Von Hans-U. Jakob

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